Betreff
Widmung von Gemeindestraßen: 1. Am Brunnenhof im Abschnitt von der nördlichen Grundstücksgrenze des Hauses Nr. 17 bis Ausbauende (nördlich der Straße Bachweg) 2. Bachweg 3. Platz der Nachbarschaften (ohne die Grünfläche zwischen den Häusern 1 und 2) 4. Verbindungsweg zwischen Bachweg und Teichweg a. Abschnitt vom Bachweg bis zur südlichen Grundstücksgrenze des Hauses Bachweg 13 b. anschließender Abschnitt bis einschließlich zur Brücke in der öffentlichen Grünanlage
Vorlage
096/2009
Aktenzeichen
6.32
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die vorgenannten Erschließungsanlagen sind als öffentliche Verkehrsflächen im Bebauungsplan Nr. 73 „Neues Wohngebiet Brunnen“ festgesetzt.

Die tiefbautechnische Herstellung dieser Verkehrsflächen ist durch einen Erschließungsträger erfolgt und die Umschreibung des Eigentums auf die Stadt Schwelm ist eingeleitet. Die Voraussetzungen für eine straßenrechtliche Widmung der hergestellten Verkehrsflächen als öffentliche Straßen, Wege und Plätze gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) liegen damit vor. 

Im beiliegenden Lageplan (Anlage) sind die zu widmenden Flächen dargestellt. 

 

Die Widmung als öffentliche Straßen, Wege und Plätze soll gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW in die Straßengruppe „Gemeindestraßen“ in der Straßenbaulast der Stadt Schwelm (§47 StrWG NW) erfolgen.
Die weitere Unterteilung der Gemeindestraßen nach § 3 Abs. 4 StrWG NW erfolgt entsprechend den Festsetzungen im oben genannten Bebauungsplan Nr. 73:

Für die Straßen Am Brunnenhof im oben bezeichneten Abschnitt  und Bachweg als „Tempo-30-Zone“.

Für  den Platz der Nachbarschaften und den Verbindungsweg vom Bachweg bis zur südlichen Grundstücksgrenze des Hauses Bachweg 13 als „Verkehrsberuhigter Bereich“.

Für den vorgenannten Verbindungsweg von der südlichen Grundstücksgrenze des Hauses Bachweg 13 bis einschließlich zur Brücke in der öffentlichen Grünanlage mit der Beschränkung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr.

 


Beschlussvorschlag:

Die nachstehend aufgeführten Straßen, Wege und Plätze sollen durch Widmung gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der zur Zeit geltenden Fassung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße als Gemeindestraßen in der Straßenbaulast der Stadt Schwelm erhalten, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen (gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW):

 

  1. Am Brunnenhof im Abschnitt von der nördlichen Grundstücksgrenze des Hauses Nr. 17 bis Ausbauende (nördlich der Straße Bachweg) als „Tempo-30-Zone“
  2. Bachweg als „Tempo-30-Zone“
  3. Platz der Nachbarschaften (ohne die Grünfläche zwischen den Häusern 1 und 2) als Verkehrsberuhigter Bereich
  4. Verbindungsweg zwischen Bachweg und Teichweg
    1. Abschnitt vom Bachweg bis zur südlichen Grundstücksgrenze des Hauses Bachweg 13 als Verkehrsberuhigter Bereich
    2. anschließender Abschnitt bis einschließlich zur Brücke in der öffentlichen Grünanlage als Weg mit der Beschränkung auf den Fußgänger- und Radfahrerverkehr

 

 

Die genaue Abgrenzung der vorstehend beschriebenen Verkehrsflächen ergibt sich aus dem dieser Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügten Lageplan.


1 Lageplan