Sachverhalt:
Die Schwelmer Gesang- und Instrumentalvereine erhalten seit 1969 einen jährlichen städtischen Zuschuss. Mehrfach wurde über die Beibehaltung der Zuschussgewährung diskutiert. In der Sitzung am 20.02.2008 haben sich die Mitglieder des Kulturausschusses für die Beibehaltung ausgesprochen. Der nachfolgenden Aufstellung kann die Entwicklung der gewährten Zuschüsse in den zurückliegenden Jahren entnommen werden.
Im Haushalt 2009 sind bei der Buchungsstelle 04.01.01.531800 – Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche – 900 € für die Schwelmer Gesang- und Instrumentalvereine vorgesehen. Die Gesamtförderung ergibt sich aus einem Sockelbetrag und einem Zuschuss pro aktives Mitglied. Die Gesangvereine erhalten einen Sockelbetrag von 35 € und die Instrumentalvereine einen Sockelbetrag von 70 €. Hinzu kommt ein Zuschuss pro Kopf für die zum 01.01. eines jeden Jahres aktiven Mitglieder.
Der
1. Vorsitzende der Schwelmer Big Band e.V. hat mitgeteilt, dass der
Spielbetrieb faktisch zum Erliegen gekommen ist. Man hofft, den Spielbetrieb
zukünftig noch einmal aufnehmen zu können. Ein Antrag auf Gewährung eines
Zuschusses wird für 2009 nicht gestellt. Der MGV „Einigkeit“ 1897 Schwelm e.V.
und der MGV Linderhausen e.V. haben eine Chorgemeinschaft gebildet. Die
Mitglieder des MGV „Einigkeit“ 1897 Schwelm e.V. sind auch Mitglieder des MGV
Linderhausen e.V. und umgekehrt. Die Verwaltung hat bei der Berechnung der
Zuschüsse pro aktives Mitglied die Mitglieder der Chorgemeinschaft einmal
berücksichtigt.
Die
Berechnung und Verteilung der für das Jahr 2009 vorgesehenen Zuschüsse können
der beigefügten Anlage 1 entnommen werden.
Die Auszahlung der
Zuschüsse steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung über den
Genehmigungsantrag zum Haushalt 2009.
Beschlussvorschlag:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Anlage 1 – Verteilung der
Zuschüsse (1 S.)