Betreff
Vergabe der Zuschüsse "Musikpflege 2009"
Vorlage
090/2009
Aktenzeichen
FB2Sz
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Die Schwelmer Gesang- und Instrumentalvereine erhalten seit 1969 einen jährlichen städtischen Zuschuss. Mehrfach wurde über die Beibehaltung der Zuschussgewährung diskutiert. In der Sitzung am 20.02.2008 haben sich die Mitglieder des Kulturausschusses für die Beibehaltung ausgesprochen. Der nachfolgenden Aufstellung kann die Entwicklung der gewährten Zuschüsse in den zurückliegenden Jahren entnommen werden.

Im Haushalt 2009 sind bei der Buchungsstelle 04.01.01.531800 – Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke an übrige Bereiche – 900 € für die Schwelmer Gesang- und Instrumentalvereine vorgesehen. Die Gesamtförderung ergibt sich aus einem Sockelbetrag und einem Zuschuss pro aktives Mitglied. Die Gesangvereine erhalten einen Sockelbetrag von 35 € und die Instrumentalvereine einen Sockelbetrag von 70 €. Hinzu kommt ein Zuschuss pro Kopf für die zum 01.01. eines jeden Jahres aktiven Mitglieder.

 

Der 1. Vorsitzende der Schwelmer Big Band e.V. hat mitgeteilt, dass der Spielbetrieb faktisch zum Erliegen gekommen ist. Man hofft, den Spielbetrieb zukünftig noch einmal aufnehmen zu können. Ein Antrag auf Gewährung eines Zuschusses wird für 2009 nicht gestellt. Der MGV „Einigkeit“ 1897 Schwelm e.V. und der MGV Linderhausen e.V. haben eine Chorgemeinschaft gebildet. Die Mitglieder des MGV „Einigkeit“ 1897 Schwelm e.V. sind auch Mitglieder des MGV Linderhausen e.V. und umgekehrt. Die Verwaltung hat bei der Berechnung der Zuschüsse pro aktives Mitglied die Mitglieder der Chorgemeinschaft einmal berücksichtigt.

 

Die Berechnung und Verteilung der für das Jahr 2009 vorgesehenen Zuschüsse können der beigefügten Anlage 1 entnommen werden.

 

Die Auszahlung der Zuschüsse steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung über den Genehmigungsantrag zum Haushalt 2009.


Beschlussvorschlag:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.


Anlage 1 – Verteilung der Zuschüsse (1 S.)