Betreff
Ordentliche Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs - Unternehmen am 15.05.2009
Vorlage
087/2009
Aktenzeichen
3/Mo
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 03.04.2009, hier eingegangen am 09.04.2009,  hat die AVU  Aktiengesellschaft für Versorgungs- Unternehmen zu der  am 15.05.2009 um 16:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Folgende Tagesordnungspunkte wurden bekannt gegeben:

 

1. Vorlage des geprüften  Konzernabschlusses, des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses der AVU AG, des gemeinsamen Lageberichts der AVU und des Konzerns und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008

 

Der geprüfte Konzernabschluss sowie der geprüfte und festgestellte Jahresabschluss der AVU AG liegen mittlerweile vor.

Die Bilanz der AVU AG  zum 31.12.2008 schließt wie folgt ab:

Bilanzsumme in Aktiva und Passiva T €     318.203 T €

(Vorjahr 310.172 T €)

darin gezeichnetes Kapital 36.864 T €

(Vorjahr 36.864  T €).

 

Die Gewinn -  und Verlustrechnung  der AVU  AG für die Zeit vom 01.01.

bis 31.12.2008 weist einen Bilanzgewinn in Höhe von       13.680 T €

aus (Vorjahr 12.960 T €)

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2008 geprüft und anschließend gebilligt. Der Abschluss ist damit festgestellt.

 

2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung

 

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,  den  Bilanzgewinn in voller Höhe  zur Zahlung einer Dividende in Höhe von 9,50 € je Aktie  auf das Grundkapital von 36.864.000,00 € zu verwenden.

 

 

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,  den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.

 

4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,  den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.

 

Der Jahresabschluss trägt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk  der mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft  BDO  Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf. Es bestehen deshalb keine Bedenken, den Mitgliedern des Vorstands  und des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.

 

 

 

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die  Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 und des Konzernabschlusses 2009 zu wählen.

 

6. Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit)

 

Aus Gründen der besseren Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen wird angeregt, das Aktienkapital neu einzuteilen.

 

Der Aufsichtsrat schlägt vor:

 

a) Das Grundkapital der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen in Höhe von 36.864.000,00 €, eingeteilt in 1.440.000 Stück auf den Namen lautende Aktien (Stückaktien), wird durch einen Aktiensplit im Verhältnis 1:10 neu geteilt.

An die Stelle jeweils einer Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von bisher 25,60 € treten 10 Aktien mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden Anteil am Grundkapital von 2,56 €. Das Grundkapital ist nunmehr eingeteilt in 14.400.000 Stück auf den Namen lautende Aktien.

 

b)             Zur Anpassung an den unter a) gefassten Beschluss wird § 4 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu gefasst:

 

„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 36.864.000,00 € ( in Worten: Sechsunddreißigmillionenachthundertvierundsechzigtausend Euro).Es ist eingeteilt in 14.400.000 Stück auf den Namen lautende Aktien.“

 

c)             Auf die durch die Neueinteilung des Grundkapitals der Gesellschaft entstehenden 14.400.000 Stück auf den Namen lautende Aktien findet § 4 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft entsprechende Anwendung.

 

7. Abschluss einer D & O – Versicherung

 

Bei der AVU besteht eine solche D & O – Versicherung, mit der vermögensrechtliche Ansprüche des Unternehmens gegen Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder der AVU sowie deren Leitende Angestellte gedeckt werden, seit mehreren Jahren.

In der aktienrechtlichen Literatur wird mit unterschiedlichen Ergebnissen diskutiert, ob ein Hauptversammlungsbeschluss für den Abschluss einer D & O – Versicherung notwendig ist. Um insoweit für die AVU Rechtssicherheit zu schaffen, soll vorsorglich ein Beschluss der Hauptversammlung eingeholt werden.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Abschluss einer D & O – Versicherung mit einer Versicherungssumme von bis zu 10 Mio. € zu genehmigen.

 

                

                 

                       

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreterin der Stadt Schwelm, Frau Stadtamtsrätin Marion Mollenkott oder Vertreter wird ermächtigt, in der Hauptversammlung der AVU  Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen am 15.05.2009 den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrates im Sinne der nachstehenden Darlegungen zuzustimmen.

 

 

 

 


keine