Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 03.04.2009, hier eingegangen am 09.04.2009, hat die AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs- Unternehmen zu der am 15.05.2009 um 16:00 Uhr stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Folgende Tagesordnungspunkte wurden bekannt gegeben:
1.
Vorlage des geprüftenÂ
Konzernabschlusses, des geprüften und festgestellten Jahresabschlusses
der AVU AG, des gemeinsamen Lageberichts der AVU und des Konzerns und des
Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008
Der geprüfte Konzernabschluss sowie der geprüfte und festgestellte Jahresabschluss der AVU AG liegen mittlerweile vor.
Die Bilanz der AVU AG zum 31.12.2008 schließt wie folgt ab:
Bilanzsumme in Aktiva und Passiva T €    318.203 T €
(Vorjahr 310.172 T €)
darin gezeichnetes Kapital 36.864 T €
(Vorjahr 36.864 T €).
Die Gewinn - und Verlustrechnung der AVU AG für die Zeit vom 01.01.
bis 31.12.2008 weist einen Bilanzgewinn in Höhe von      13.680 T €
aus (Vorjahr 12.960 T €)
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss 2008 geprüft und anschließend gebilligt. Der Abschluss ist damit festgestellt.
2.
Beschlussfassung über die Gewinnverwendung
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in voller Höhe zur Zahlung einer Dividende in Höhe von 9,50 € je Aktie auf das Grundkapital von 36.864.000,00 € zu verwenden.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss trägt den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der mit der Prüfung beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Warentreuhand Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf. Es bestehen deshalb keine Bedenken, den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Deloitte & Touche GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses 2009 und des Konzernabschlusses 2009 zu wählen.
6.
Neueinteilung des Grundkapitals (Aktiensplit)
Aus Gründen der
besseren Vergleichbarkeit mit anderen Unternehmen wird angeregt, das
Aktienkapital neu einzuteilen.
Der Aufsichtsrat schlägt vor:
a) Das Grundkapital der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen in Höhe von 36.864.000,00 €, eingeteilt in 1.440.000 Stück auf den Namen lautende Aktien (Stückaktien), wird durch einen Aktiensplit im Verhältnis 1:10 neu geteilt.
An die Stelle jeweils einer Stückaktie mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von bisher 25,60 € treten 10 Aktien mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden Anteil am Grundkapital von 2,56 €. Das Grundkapital ist nunmehr eingeteilt in 14.400.000 Stück auf den Namen lautende Aktien.
b) Zur Anpassung an den unter a) gefassten Beschluss wird § 4 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu gefasst:
„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 36.864.000,00 € ( in Worten: Sechsunddreißigmillionenachthundertvierundsechzigtausend Euro).Es ist eingeteilt in 14.400.000 Stück auf den Namen lautende Aktien.“
c) Auf die durch die Neueinteilung des Grundkapitals der Gesellschaft entstehenden 14.400.000 Stück auf den Namen lautende Aktien findet § 4 Abs. 2 der Satzung der Gesellschaft entsprechende Anwendung.
7.
Abschluss einer D & O – Versicherung
Bei der AVU besteht eine solche D & O – Versicherung, mit der vermögensrechtliche Ansprüche des Unternehmens gegen Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder der AVU sowie deren Leitende Angestellte gedeckt werden, seit mehreren Jahren.
In der aktienrechtlichen Literatur wird mit unterschiedlichen Ergebnissen diskutiert, ob ein Hauptversammlungsbeschluss für den Abschluss einer D & O – Versicherung notwendig ist. Um insoweit für die AVU Rechtssicherheit zu schaffen, soll vorsorglich ein Beschluss der Hauptversammlung eingeholt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den Abschluss einer D & O – Versicherung mit einer Versicherungssumme von bis zu 10 Mio. € zu genehmigen.
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Beschlussvorschlag:
Die Vertreterin der Stadt Schwelm, Frau Stadtamtsrätin Marion Mollenkott oder Vertreter wird ermächtigt, in der Hauptversammlung der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs – Unternehmen am 15.05.2009 den Vorschlägen des Vorstands und des Aufsichtsrates im Sinne der nachstehenden Darlegungen zuzustimmen.
keine