Betreff
Änderung der Vergaberichtlinien der Stadt Schwelm
Vorlage
086/2009
Aktenzeichen
1.2 Ka
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern hierzu haben das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie,  das Finanzministerium, das Innenministerium, das Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie und das Ministerium für Bauen und Verkehr einen gemeinsamen Runderlass zur Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachungen im Vergaberecht herausgegeben.

 

Der inzwischen hier eingegangene Zuwendungsbescheid zur Projektförderung fordert in den Nebenbestimmungen zur Vergabe die Einhaltung der Bestimmungen des Runderlasses zur Korruptionsbekämpfung und weist ausdrücklich auf den o.g. Runderlass vom 3. Februar 2009 hin, der auch für die Gemeinden des Landes gilt.

 

Um auch auf städtischer Ebene alle Investitionen – also nicht nur solche, die aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz finanziert werden - beschleunigt umsetzen zu können, wird empfohlen, die städtischen Vergaberichtlinien dahin gehend zu ändern, dass die Bestimmungen, die dem o.g. Runderlass widersprechen, für den Zeitraum der Geltung des Erlasses außer Kraft gesetzt werden.


Beschlussvorschlag:

 

Die städtischen Vergaberichtlinien vom 21.12.2001 werden dahin gehend geändert, dass für die Geltungsdauer des gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie, des Finanzministeriums, des Innenministeriums, des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie und des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 3. Februar 2009 die Bestimmungen außer Kraft gesetzt werden, die dem Runderlass widersprechen. Die Bestimmungen des Runderlasses sind danach vorrangig zu beachten.


1

gem. RdErl. Vom 3.2.2009 –AZ: 121-80-20/02