Betreff
Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen -Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen-
Vorlage
081/2009
Aktenzeichen
FB 4/51/15 Gra
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Schwelm hat zum 01.01.2008 auf das NKF umgestellt. Das NKF erfordert eine Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen zu dem Haushaltsjahr, in dem sie wirtschaftlich entstanden sind.

 

Bei verschiedenen Heimpflegefällen sind im Januar und Februar 2009 noch Rechnungen eingegangen, die das Jahr 2008 betreffen.

 

Es handelt sich insgesamt um eine Summe in Höhe von 132.529,84 €, die bei der Buchungsstelle 06.03.03.533200 -Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen- noch überplanmäßig für das Haushaltsjahr 2008 bereit gestellt werden muss.

 

Zur Deckung dieses Mehrbedarfs stehen Mehrerträge/Einzahlungen bei der Buchungsstelle 16.01.01.401300 - Gewerbesteuer- in Höhe von 132.529,84 € zur Verfügung.

 

Da es sich bei den Kosten der Heimpflege um gesetzliche Pflichtleistungen gemäß §§ 34 in Verbindung mit 39 SGB VIII handelt, ist eine überplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung unumgänglich.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Bei der Buchungsstelle 06.03.03.533200 -Soziale Leistungen an natürliche Personen in Einrichtungen- werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 132.529,84 € für das Haushaltsjahr 2008 bewilligt. Die Deckung ist durch Mehrerträ-ge/Einzahlungen bei der Buchungsstelle 16.01.01.401300 - Gewerbesteuer - in Höhe von 132.529,84 € gewährleistet.