Sachverhalt:
Bei der Buchungsstelle 05.02.01.523200 – Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit an Gemeinden (GV) – wurde im Rahmen der Erstellung der Eröffnungsbilanz eine Rückstellung in Höhe von 22.000,00 € nach § 36 Abs. 4 GemHVO NRW für die Endabrechnung des Jahres 2007 gebildet. Tatsächlich belief sich die für 2007 mit der Kreisverwaltung abzurechnende Summe auf 62.551,59 €.
Abzüglich der auf der Haushaltsstelle noch verfügbaren Mittel in Höhe von 50,00 € ergibt sich somit ein überplanmäßiger Bedarf in Höhe von 40.551,59 €.
Zur Deckung dieses Mehrbedarfs
stehen Mehrerträge/Einzahlungen bei der Buchungsstelle 16.01.01.401300 –
Gewerbesteuer – in Höhe von 40.501,59 € zur Verfügung. Da es sich bei den
Erstattungen um gesetzliche Pflichtleistungen gemäß dem SGB II handelt, ist
eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung unumgänglich.
Beschlussvorschlag:
Bei der Buchungsstelle 05.02.01.523200 – Erstattungen für Aufwendungen von Dritten aus laufender Verwaltungstätigkeit an Gemeinden (GV) – werden überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 40.501,59 € bewilligt. Die Deckung ist durch Mehrerträge/Einzahlungen bei der Buchungsstelle 16.01.01.401300 – Gewerbesteuer – in Höhe von 40.501,59 € gewährleistet.