Betreff
Gewährung von Zuschüssen für die Beschaffung von Sportgeräten nach den Sportförderungsrichtlinien
Vorlage
067/2009
Aktenzeichen
FB 2 Ps
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gem. Ziffer 5 SFR kann ein Zuschuss zu den Anschaffungskosten größerer Sportgeräte gewährt werden.

Die Turngemeinde „Zur roten Erde“ beantragt in diesem Jahr einen Zuschuss zum Kauf einer Fechtmeldeanlage.

Die Gesamtkosten betragen 1.235,98 € und sollen wie folgt finanziert werden:

Zuschuss Kreis ( 12,5 % )                       154,50 €

Zuschuss Stadt ( 25 % )                          308,99 €
Zuschuss Kreissportbund (12,5%)   154,50 €

Eigenanteil Verein                             617,99 €

                                                            1.235,98 €

 

Ein Zuschussantrag an die Kreisverwaltung und an den Kreissportbund sind gestellt worden. Da der Landessportbund zur Zeit keine Grundsportgeräte mehr fördert, sind alle Zuschussmöglichkeiten ausgeschöpft worden.

Der Antrag ist fristgerecht hier eingegangen, so dass er nach den Sportförderungsrichtlinien der Stadt Schwelm förderungsfähig ist.

Haushaltsmittel stehen bei der Buchungsstelle 08.01.01.531700 zur Verfügung. Hiervon beträgt der anteilmäßige Zuschuss für die Beschaffung einer Fechtmeldeanlage 308,99 €

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltlich der Entscheidung über den Genehmigungsantrag zum Haushalt 2009 wird der Turngemeinde „Zur roten Erde“ für die Beschaffung einer Fechtmeldeanlage ein städtischer Zuschuss in Höhe von 308,99 € gewährt.