Betreff
Arbeitsschutzmanagementsystem der TBS AöR - Sachstandsbericht März 2009
Vorlage
057/2009
Aktenzeichen
ASM
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Das Thema Arbeitsschutzmanagementsystem wurde dem Verwaltungsrat mit Vorlage 082/2008 in seiner Sitzung am 07.05.2008 ausführlich erläutert.

 

Das Projekt Arbeitsschutz wird im Verbund mit den Technischen Betrieben Gevelsberg umgesetzt und hat schon während der mittlerweile eineinhalbjährigen Bearbeitungszeit zu einem regen Austausch zwischen den Betrieben über die Arbeitsabläufe ermöglicht.

 

 

Legal-Compliance-Audit

Die Arbeiten zur Implementierung des Systems sind in beiden Betrieben weitgehend abgeschlossen. Aus diesem Grund wurde durch das beratende Büro das bereits zu Beginn des Prozesses durchgeführte Legal-Compliance-Audit im Januar 2009 erneuert. Im Rahmen dieses Audits wird festgestellt, ob die rechtlichen Erfordernisse erfüllt werden und wie die „Gerichtsfestigkeit“ der gesamten Organisation aufgestellt ist.

 

Zum Zeitpunkt des Start-Audits im Mai 2007 lag der Gesamterfüllungsgrad des Betriebes im Bereich Arbeitsschutz bei 15,8 Prozent. Die Anforderungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie zum Brandschutz wurden gemäß Nationalem Leitfaden damit nicht erfüllt. Defizite bestanden in nahezu allen Bereichen des Arbeitsschutzes, besonders in den Bereichen Organisation, Qualifikation, Gefahrstoffmanagement und Brandschutz.

 

Zum Auditzeitpunkt Januar 2009 wurde ein Gesamterfüllungsgrad von 82,4 Prozent festgestellt. Die Anforderungen zum Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz sind somit überwiegend erfüllt (vgl. Anlage 2).

 

Um eine abschließend rechtssichere Organisation (über 90 Prozent Erfüllungsgrad) zu erreichen, sind derzeit einzelne Nachsteuerungen in Vorbereitung bzw. in Arbeit. Der Vorstand geht davon aus, dass beim nächsten jährlichen Audit der Zustand der vollständigen Anforderungserfüllung gemäß Nationalem Leitfaden erreicht ist.

 

 

Prämiensystem der Unfallkasse

Die TBS beteiligen sich am Prämiensystem der Unfallkasse NRW (ehemals Gemeindeunfallversicherungsverband GUVV). Die Unfallkasse überprüft hierbei

·        die Selbstverpflichtung des Unternehmens,

·        die Klarheit, mit der die Führungskräfte und die Beschäftigten die Richtlinien zum Arbeitsschutz einhalten,

·        die geregelte Bestellung von geeigneten Personen in allen relevanten Bereichen,

·        die Struktur der Vorgaben und die Verbindlichkeit von Vereinbarungen zum Arbeitsschutz

·        die Vollständigkeit der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilungen, der Maschinenkataster, der Betriebsanweisungen etc. sowie

·        die Aktivitäten zur Gesundheitsförderung

 

Letztendlich geht es um das Ziel, dass die Arbeitsschutzaktivitäten positive Wirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten, die Wirtschaftlichkeit, die Qualität der Leistungserbringung, die Verbesserung des Managements und die Motivation der Beschäftigten haben.

Je nach Ergebnis der Prüfungen der wird dem Betrieb ein Teil der Versicherungsprämie (maximal 50 %) erlassen.
Die Unfallkasse hat signalisiert, dass die Prüfungen in Schwelm und Gevelsberg voraussichtlich im April / Mai erfolgen werden.
Das bisher freiwillige Prämiensystem wird in absehbarer Zeit zur Pflichtaufgabe für die Kommunen und Kommunalunternehmen werden. Vor dem Hintergrund der rechtlichen Anforderungen durch die einschlägigen Gesetze und Verordnungen, die ausnahmslos auch für kommunale Einrichtungen Gültigkeit haben, ist diese Entwicklung auch konsequent.

 

 

Maßnahmen

Neben der Erfüllung der rechtlichen Anforderungen schaffen die konkret durchgeführten Maßnahmen die Grundlage für einen langfristigen und nachhaltigen Schutz der Gesundheit aller Mitarbeiter. Die im Jahr 2008 erfreulich niedrige Unfallquote (nur 2 Arbeitsunfälle) soll mit Hilfe der vielfältigen Anstrengungen dauerhaft gehalten werden.

Im Rahmen der Arbeitsschutzaktivitäten wurden bei den TBS nahezu alle Arbeitsprozesse, Arbeitsplätze, Arbeitsgeräte und - materialien einer kritischen Prüfung unterzogen. Viele bis dato unklar geregelte Abläufe wurden eindeutig und verlässlich beschrieben, jedem einzelnen Mitarbeiter wurden die notwendigen Unterweisungen und Schulungen zugeordnet.

Eine entscheidende Rolle spielen hierbei die umfassenden Gefährdungs- und Belastungsbeurteilungen, die für jeden Betriebszweig erstellt wurden und die eine Fülle von Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungspotentialen beinhalten. Ebenso besondere Bedeutung haben die Betriebsanweisungen für Maschinen und Gerätschaften, die entwickelt und in Schulungen dem Bedienpersonal vermittelt wurden.

Den Führungskräften des Betriebes kommt zukünftig eine zentrale Rolle bei der Pflege der Gefährdungsbeurteilungen sowie bei der Überwachung der Arbeitsabläufe und der Einhaltung der Arbeitsschutzregelungen zu. Um diese Pflicht angemessen zu verdeutlichen, erfolgte die formale Übertragung von Unternehmerpflichten gemäß § 13 Arbeitsschutzgesetz. Fachkräfte der Unfallkasse haben Seminare zur speziellen Rolle der Führungskräfte im Bereich des Arbeitsschutzes durchgeführt.

Schulungen und Seminare konnten zu einem großen Teil gemeinsam mit den Kollegen der TBGev durchgeführt werden.


Alle erforderlichen Bestellungen von Fachkräften für bestimmte arbeitsschutzrelevante Bereiche sind erfolgt, die nötigen Unterweisungen und Schulungen haben auch hier stattgefunden. Organisatorisch sind damit die relevanten Schritte vollzogen, die auf Grund der rechtlichen Situation gefordert sind (vgl. Anlage 1).

 

 

Arbeitsschutzausschuss

Im April 2007 wurde ein Arbeitsschutzausschuss für die TBS gegründet, um die Belange des Betriebes in Bezug auf die Arbeitssicherheit konkreter abwickeln zu können. Der Ausschuss tagt unter Beteiligung der Fachkraft für Arbeitssicherheit, des Betriebsarztes, des Personalrates, der Sicherheitsbeauftragten und des Vorstandes seitdem regelmäßig und führt Betriebsbegehungen durch.

 

 

Betriebliche Gesundheitsförderung

Im Audit und im Zusammenhang mit dem Prämiensystem der Unfallkasse ist deutlich geworden, dass der Bereich der Gesundheitsförderung bei den TBS bisher nicht wirksam abgedeckt ist, obwohl er für eine nachhaltige Struktur unumgänglich ist. Hier sind besonders für die Arbeitsplätze mit starken körperlichen Belastungen verstärkte Aktivitäten erforderlich.

 

Aus dem Beschäftigtenkreis der TBS wurde bereits mehrfach der Wunsch nach einem Angebot zum Thema Gesundheitsförderung formuliert. Dies ist besonders seit der Verstärkung der Arbeitsschutzaktivitäten der Fall.

In den vergangenen Monaten wurden deshalb verschiedene Konzepte geprüft und bewertet.

Im Ergebnis ist festzustellen, dass – bei grundsätzlich unterschiedlichen Ansätzen – das Problem besteht, dass die Teilnahme in der Regel nach einem ordentlichen Beginn mehr oder minder schnell absinkt. Entscheidend für den langfristigen Erfolg scheint zu sein, dass das Angebot sehr vielfältig und jederzeit nutzbar ist.

Neben der Übernahme der ganzen oder teilweisen Kosten für die Nutzung von Fitnesscentern durch den Arbeitgeber, gibt es mittlerweile Anbieter von sogenannten Firmenmitgliedschaften, durch die alle Beschäftigten eines Betriebes Zugang zu den Aktivitäten erhalten.

 

Die Kosten für ein auf die Belange der TBS abgestimmtes Gesundheitsförderungspaket dürften nach vorsichtigen Schätzungen bei ca. 20.000,- € pro Jahr liegen.

 

Der Vorstand hält es für wünschenswert, ein entsprechendes Pilotprojekt im Jahr 2009 zu organisieren. Um die Betroffenen einzubinden, soll vorab die konkrete Interessenlage bei allen Beschäftigten abgefragt werden. Das Ergebnis dieser Abfrage soll anschließend im TBS-Arbeitsschutzausschuss mit den Fachleuten erörtert und - vor dem Hintergrund der bei der AöR-Gründung vereinbarten Gleichbehandlung der Stadt- und TBS-Mitarbeiter – auch mit der Stadtverwaltung abgestimmt werden.

Der Vorstand wird erneut hierüber berichten.

 

 

Weitere Ausführungen werden in der Sitzung mündlich erfolgen.

 

 

 

 

 

 


Der Verwaltungsrat wird gebeten, den Sachstandsbericht zum Arbeitsschutzmanagementsystem zur Kenntnis zu nehmen.

 

 


Anl. 1: Organigramm inkl. Arbeitsschutz

Anl. 2: Audit-Ergebnis 2009