Betreff
Sportförderungsrichtlinien
Vorlage
050/2009
Aktenzeichen
FB 2 Ps
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Die Sportförderrichtlinien der Stadt Schwelm, des Ennepe-Ruhr-Kreises, des Kreissportbundes und des Landessportbundes wurden miteinander verglichen. Das Ergebnis ist in der Anlage 1 ersichtlich.

Die Sportförderungsrichtlinien der Stadt Schwelm sind umfassender. Die Stadt Schwelm fördert den Breitensport, während der Ennepe-Ruhr-Kreis und der Kreissportbund überwiegend den Leistungssport fördern. In den Sportförderungsrichtlinien der Stadt Schwelm gibt es für Mitglieder, Übungsleiter und auch für Sportveranstaltungen die Möglichkeit der Förderung. Durch die seit längerer Zeit nur begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können nicht alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden. Nach den Dringlichkeitsstufen erhalten die jugendlichen Mitglieder, die erwachsenen Mitglieder und die Übungsleiter eine Förderung. Hierdurch kommen auch kleinere Vereine in den Genuss der dringend benötigten Förderung.

Bei einer projektbezogenen Förderung könnten nur Vereine, die eine Veranstaltung oder ein bestimmtes Projekt durchführen, gefördert werden. Kleinere Vereine, wie z.B. die Tischtennisvereine, Tauchsportclubs u.ä., die keine Möglichkeit haben, Veranstaltungen oder Projekte durchzuführen, bekämen keine Förderung.

Nach Auffassung der Verwaltung sollten die Sportförderungsrichtlinien der Stadt Schwelm nicht verändert werden.


Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss nimmt die Vorlage 50/2009 zur Kenntnis.


Anlage 1: Übersicht Möglichkeiten der Sportförderung