Betreff
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Freigabe von Verkaufssonntagen
Vorlage
039/2009
Aktenzeichen
6.12
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 14.01.2009 beantragte die Werbegemeinschaft Schwelm e. V., vertreten durch die 1. Vorsitzende Frau Daniela Weithe, die Freigabe von drei Verkaufssonntagen für das Jahr 2009. Freigegeben werden sollen die Sonntage 17.05.2009 und 04.10.2009 in Verbindung mit den dann stattfindenden Trödelmärkten, so wie der 13.12.2009. in Verbindung mit dem 3. Advent.

 

Nach § 6 des Ladenöffnungsgesetzes NRW dürfen die örtlichen Ordnungsbehörden jährlich vier Verkaufssonntage durch ordnungsbehördliche Verordnung freigeben. Die Öffnungszeit darf jeweils fünf Stunden nicht überschreiten und muss außerhalb der Zeit des Hauptgottesdienstes liegen. In der Adventszeit sind drei Sonntage von der Freigabe ausgenommen, so dass maximal ein Verkaufssonntag  in der Adventszeit freigegeben werden kann.

Die Voraussetzungen zur Freigabe der beantragten Verkaufssonntage sind insofern erfüllt. Geplante Öffnungszeiten für die Geschäfte ist der Zeitraum von 13 bis 18 Uhr.

Der Antrag stimmt auch mit der grundsätzlichen Entscheidung des Rates überein, nur insgesamt drei Sonntage jährlich freizugeben.

 

Durch Erlass des Ladenöffnungsgesetzes NRW 2006 entfällt die zwingende Beteiligung der verschiedenen Interessenverbände. Es wurde auf eine freiwillige Beteiligung verzichtet, da auch für 2009 nicht mit anderen Stellungnahmen als in den Vorjahren gerechnet wird. Regelmäßig haben die Gewerkschaften die Freigabe abgelehnt und die Interessenverbände des Einzelhandels der Freigabe zugestimmt. Der Rat hat in den vergangenen Jahren die Freigabe der Verkaufssonntage beschlossen.

 


Beschlussvorschlag:

Die beiliegende „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe von Verkaufssonntagen“ wird beschlossen

 


Finanzielle Auswirkungen:

Kosten der Veröffentlichung in Höhe von ca. 50 €

 


Antrag der Werbegemeinschaft vom 14.01.2009

Ordnungsbehördliche Verordnung