Betreff
Bauleitplanung der Stadt Ennepetal Bebauungsplan Nr.86 "Lanfert" (erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)
Vorlage
006/2009/2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Aufgrund der bisherigen Erörterungen zum Bebauungsplan “Lanfert“ der Stadt Ennepetal, insbesondere im Hauptausschuss am 22.01.2009, weiterer Prüfungen und Rücksprachen mit dem für die Umsetzung des B-Planes vorgesehenen Unternehmen legt die Verwaltung einen neuen Beschlussvorschlag vor.

 

Auf die Anlagen der Vorlage 006/2009/1 wird Bezug genommen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Beteiligung im Verfahren gem. § 3  Absatz 2 BauGB folgende Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 88“ Lanfert“ der Stadt Ennepetal abzugeben:

“Die Stadt Schwelm regt an, die Höhenfestsetzungen im Gewerbegebiet an der Stadtgrenze so fest zu legen, dass im nördlichen Bereich die maximale Höhe 280 ü. NN und im südlichen Bereich die maximale Höhe 271 ü NN nicht überschritten werden kann.

Begründung:

Durch den Tausch der bisher geplanten maximalen Höhen wird die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes im Bereich der Erholungsanlage “Haus Martfeld“ verringert. Als Folge wird zwar im nördlichen Bereich ein höherer Baukörper als bisher ermöglicht, da das Gelände zwischen Helios-Klinik und geplantem Baukörper jedoch ca. 12 m höher liegt und sich zusätzlich dort dichter Baumbestand befindet, ist hier die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes hinnehmbar.“


Änderungsvorschlag zu Höhenfestsetzungen