Betreff
Tagesbetreuung für Kinder: Planung Kindergartenjahr 2009/2010 und Ausbauplanung für den Bereich der U3-Betreuung
Vorlage
017/2009
Aktenzeichen
4/51/2 Mk
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Seit dem 01.08.2008 ist das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz) in Kraft.

Über die grundlegenden Veränderungen in den Gruppenstrukturen und die Auswirkungen auf die Betriebskosten wurde bereits in verschiedenen Sitzungen des JHA berichtet.

 

Zusätzlich ist am 16.12.2008 mit Inkrafttreten des Kinderfördergesetzes (KiFöG) die gesetzliche Grundlage für die Ausweitung des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren geschaffen worden.

Darin wird der Rechtsanspruch auf Förderung von Kindern ab dem 1. Lebensjahr in Tageseinrichtungen oder Tagespflege festgeschrieben.

Bis 2013 soll demnach schrittweise ein Betreuungsangebot für durchschnittlich 35% (Bund) bzw. 32% (Land NRW) der U3- Kinder geschaffen werden.

 

Das umfasst auch die Verpflichtung, jährliche Ausbaustufen zu beschließen und jeweils zum 31.12. eines Jahres den erreichten Ausbaustand festzustellen sowie den Bedarf zu ermitteln.

 

In Schwelm  werden aktuell ca.11,25 % der U3- Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege betreut.

Verlässliche Planungsdaten zu ermitteln, um zu wissen, wie viele Kinder unter 3 Jahren es 2013 in Schwelm geben wird, ist mit den verfügbaren Mitteln der Datenerhebung nicht möglich. Zu viele Faktoren sind unbekannt, angefangen von der demographischen Entwicklung in Schwelm über die Auswirkungen eines geplanten und in noch nicht bekannter Höhe gezahlten Betreuungsgeldes bis hin zu den Konsequenzen der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung.

Ob die Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die 2013 lt. KiFöG einen Rechtsanspruch auf Betreuung ihres Kindes haben werden, sich an die Bundesvorgabe einer Quote von durchschnittlich  35% halten werden, kann an dieser Stelle nur vermutet werden.

 

In der folgenden Tabelle ist eine unter Vorbehalt zu sehende Planungsidee dargestellt, wie der Ausbau der U3-Betreuung in Schwelm bis 2013 möglicherweise aussehen könnte.

Bewusst wurde hierbei darauf verzichtet, die Planungszahlen auf bestimmte Kindergartenbezirke zu beziehen, sondern immer die komplette Stadt in den Fokus genommen:

 

U 3 Betreuung

2008/2009

2009/2010

2010/2011

2011/2012

2012/2013

2013/2014

Plätze in Einrichtungen

46

63

86

106

126

146

...in Tagespflege

35

41

44

48

52

56

Summe

81

104

130

154

178

202

3 Jahrgänge U3 (Prognose)

714

705

695

684

672

660

 

 

 

 

 

 

 

% der Summe U3 ( Prognose)

11,34%

14,75%

18,71%

22,51%

26,49%

30,61%

 

 

 

 

 

Hierbei sind die Zahlen bis zum Kindergartenjahr 09/10 dem aktuellen Stand angeglichen, die weiteren Jahre eine Prognose anhand der Erfahrungen der letzten Jahre.

 

Eine Umsetzung könnte z.B. erfolgen, indem pro Kindergartenjahr 4 Gruppen vom Gruppentyp III (3 Jahre und älter) in den Gruppentyp I (2-6 Jahre) umgewandelt würden und parallel zusätzlich weitere Tagesmütter für die Betreuung von Kindern in Tagespflege gewonnen werden können.

 

Durch die Änderung des Gruppentyps entstehen im Bereich der Betriebskosten höhere Aufwendungen, die pro Gruppe bei ca. 10.000,-€ liegen. Die Akquise, Qualifikation und fachliche Begleitung der steigenden Zahl von Tagesmüttern erfordert zusätzliche Personalressourcen im Jugendamt und/oder zusätzliche finanzielle Aufwendungen bei Vergabe oder Teilvergabe dieser Aufgabe an einen freien Träger. 

 

Ob die entsprechende Quotierung von U3-Plätzen durch die Landesregierung erfolgt, ist dabei ein zusätzlicher Unsicherheitsfaktor. Für das kommende Jahr (09/10) wurde  Schwelm eine Quote von lediglich weiteren 17 Plätzen in Einrichtungen und 6 Plätzen in Tagespflege zugeteilt (siehe Tabelle).

 

Darüber hinaus bedeutet die Umwandlung von 4 Gruppen in Einrichtungen den Verlust von Plätzen für 3-jährige, je nach Gruppentyp zwischen 4 und 9 Plätzen.

In Schwelm war es in den vergangenen Jahren bis zur Gegenwart immer grenzwertig, den Rechtsanspruch für die aktuell 3-jährigen zu befriedigen. Während in anderen Kommunen bereits  Gruppen geschlossen werden, gibt es in Schwelm im Kinderhort übergangsweise  eine zusätzliche Gruppe für bis zu 15 Kinder im Alter von 3-6 Jahren. Im Jahrgang 2007/2008 wurden in Schwelm entgegen dem allgemeinen Trend wieder mehr Kinder geboren. Ob dies ein einmaliger Effekt ist oder eine Trendwende, ist noch völlig unklar.

Dem entsprechend kann auch hier nur spekuliert werden, ob die Zahl der 3-Jährigen in dem Maße und vor allem so schnell zurückgeht, wie von den Demographen prognostiziert.

 

Für das kommende Kindergartenjahr ist allerdings (vorübergehend?) eine leichte Entspannung der Situation gegeben, was den Planungsstand möglich macht, der in der folgenden Tabelle dargestellt wird.

 

Dargestellt ist der Stand der Planung des Kindergartenjahres 2009/2010 im Vergleich zum laufenden Jahr (nach Trägern geordnet):

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die geplante Umwandlung von Gruppen des Typs III (3 Jahre und älter) in solche des Typs I (2-6 Jahre) bedeutet aber nicht nur weniger Plätze für 3-jährige, sondern parallel auch eine Änderung der Konzeption und der personellen und räumlichen Ausstattung von Einrichtungen.

 

Um einen bedarfsgerechten Ausbau zu erreichen, den gesetzlichen Rechtsanspruch zu befriedigen  und die Planungsrisiken eines entweder zu weit gehenden Ausbaus oder einer deutlichen Bedarfsunterdeckung zu minimieren, wird es zukünftig notwendig sein, mindestens jährlich den Bedarf zu überprüfen und die Planung anzupassen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der JHA nimmt die Ausführungen zur Planung des Kindergartenjahres 2009/2010 und der Folgejahre sowie die Ausführungen zum stufenweise Ausbau der U3-Betreuung zustimmend zur Kenntnis.