Betreff
Optimierung von Bearbeitungsstandards im Allgemeinen Sozialen Dienst der Stadt Schwelm zum Thema Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, § 8a SGB VIII
Vorlage
015/2009
Aktenzeichen
4-51/2 Mk
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des § 8a SGB VIII  „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ wird eine besondere Verantwortung des Jugendamtes zu Grunde gelegt.

Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, hat das Jugendamt der Stadt Schwelm gemeinsam mit den Jugendämtern der Städte Gevelsberg und Sprockhövel das Landesjugendamt in Münster gebeten, bei der praktischen Umsetzung des Gesetzes Assistenz zu leisten.

 

Zu diesem Zweck wurde Anfang 2008 eine Projektgruppe der beteiligten Jugendämter und des Landesjugendamtes gebildet, die die vorhandenen Standards im Umgang mit dem Thema überprüfen und optimieren sollte.   

 

Die Ergebnisse der Projektgruppe liegen jetzt vor. Es ist gelungen, für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) der beteiligten Städte gemeinsame Bearbeitungsstandards für das Thema „Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ zu entwickeln.

 

Die gemeinsamen Standards umfassen einen einheitlichen Meldebogen zum Thema, sowie definierte Verfahrensabläufe und verschiedene Hilfsmittel wie z.B. Checklisten für Hausbesuche und Gefährdungseinschätzungen.

 

Ziel dieser Optimierung ist es, den Ablauf des Verfahrens vom Eingang der Meldung bis zu seiner Beendigung, als unbegründeter Verdacht oder eben nicht, transparent zu gestalten und sicherzustellen, dass keine zeitlichen oder fachlichen Lücken entstehen.

 

Dieses Verfahren wird im ASD, sowie im Jugendamt der Stadt Schwelm und in den städtischen Einrichtungen (KiTas, Hort,  JZ, OGS) kurzfristig verpflichtend per Dienstanweisung eingeführt.

 

In regelmäßigen Abständen soll das Verfahren auf Praxisnähe und -tauglichkeit überprüft und fortgeschrieben werden.

               

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der JHA nimmt die Optimierung von Bearbeitungsstandards im ASD zum § 8a SGB VIII zur Kenntnis.