Betreff
Unterbringung der Pestalozzischule (Förderschule)
Vorlage
007/2009
Aktenzeichen
FB 2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Im Zusammenhang mit der Auflösung einer Hauptschule und dem Schulentwicklungsplanverfahren sind verschiedene Möglichkeiten der Nutzung des frei werdenden Gebäudes geprüft worden.

Für das freie Gebäude der ehemaligen Hauptschule Ost wurde die Nutzung durch die Grundschule Möllenkotten oder durch die Förderschule in Betracht gezogen. Die Schulgremien sind beteiligt worden. Die damaligen Stellungnahmen sind dieser Vorlage noch einmal beigefügt.

Die Schulkonferenz der Grundschule Möllenkotten hat den Standort am Ländchenweg abgelehnt. Die Gründe dafür sind nachvollziehbar. Räume und Ausstattung einer weiterführenden Schule sind anders als in einer Grundschule. Hinzu kommt, dass wesentlich mehr Grundschulkinder die Möllenkotter-/Frankfurter Str. überqueren müssten, als das jetzt umgekehrt der Fall ist.

Die Förderschule ist eine weiterführende Schule und wäre, was Räume und Ausstattung betrifft, dort gut untergebracht, wenn auch die Schülerzahl wesentlich geringer ist als bei der Hauptschule.

Wie im Schulentwicklungsplan ausgeführt, müssten Schwelmer Kinder mit dem Förderbedarf Sprache nicht mehr in die Förderschule nach Ennepetal. Die öffentlich rechtliche Vereinbarung könnte gekündigt werden. Außerdem könnte der Förderbedarf für die soziale und emotionale Entwicklung auf die Sekundarstufe I (bisher nur für die Primarstufe) erweitert werden. Es ist allerdings schwierig einzuschätzen, wie sich die Schülerzahlen dadurch verändern würden. Beim Förderbedarf Sprache ist nicht mit einer nennenswerten Erhöhung zu rechnen, da es auch eine Förderung in den Grundschulen gibt. Bei der Erweiterung für den Förderbedarf für die soziale und emotionale Entwicklung auf die Sek. I  kann durchaus mit einer Steigerung von 10 – 15 Kindern gerechnet werden. Z.Zt. sind in der Primarstufe  2 Gruppen mit insgesamt 14 Kindern. Diese müssten nicht ab der 5. Klasse nach Ennepetal oder Wuppertal verwiesen werden. 

 

Was die Raumverteilung im Gebäude betrifft, kann die Realschule wie bisher die Sporthalle mit nutzen und behält ihre bisherigen Räume im Bereich des Eingangs am Ländchenweg. Der Eingang der Förderschule soll der auf der gegenüberliegenden Seite des Gebäudes sein. Dort befinden sich auch die Klingeln zum Sekretariat und zum Hausmeisterraum.

Eine generelle Trennung innerhalb des Gebäudes zwischen beiden Schulformen ist wegen der Fluchtwegsituation nicht möglich. Denkbar wäre aber eine Tür als optische Trennung auf dem Flur zwischen den beiden Haupteingängen.

Das Gebäude selbst ist in Niveau 0 (Sporthalle) – Niveau IV aufgeteilt.

Neben den Umkleide- und Duschräumen für den Sportbereich befinden sich im Niveau I Werk-, Kunst-, Textil- und Nebenräume sowie Küche und Essensausgabe ggf für einen Mittagstisch, die für die Förderschule vorgesehen sind. Im Niveau II liegen zur Nutzung durch die Förderschule der Verwaltungsbereich, das pädagogische  Zentrum, der Hauswirtschaftsbereich und 4 weitere Räume.  Weiterhin stehen der Förderschule im  Niveau IV 11 Räume zur Verfügung.

Bei dieser Raumverteilung wären im Niveau IV 4 Räume und im Niveau II noch 2 Räume frei, deren Nutzung noch zu klären ist. Diese 6 Räume liegen im Bereich der Realschule.

Die genaue Raumverteilung und  weitere Einzelheiten sind noch mit der Schule abzustimmen.

Ob die gewünschte Einzäunung des Grundstücks kurzfristig realisiert werden kann, ist aus finanziellen Gründen fraglich. Bereits in der Vergangenheit sind Überlegungen zur Einzäunung aus Kostengründen verworfen worden.

 

Unabhängig von notwendigen oder wünschenswerten Veränderungen wäre die Förderschule im Gebäude am Ländchenweg angemessen untergebracht. Mit einer Erweiterung für den Förderbedarf Sprache und für die soziale und emotionale Entwicklung in der Sek. I dürfte der Erhalt der Förderschule in Schwelm mittelfristig gesichert sein.

 

Wenn im Sommer 2010 die Hauptschule das Gebäude geräumt hat, könnten anschließend notwendige Baumaßnahmen durchgeführt werden. Der Umzug der Förderschule könnte danach ggf. zum 1.2.2011 vorgesehen werden.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

In dem im Sommer 2010 frei werdenden Gebäude der ehemaligen Hauptschule Ost, Ländchenweg 8, soll im Jahr 2011 die Pestalozzischule untergebracht werden.

 

 


Anlage 1: Stellungnahme der Pestalozzischule zum SEP vom 09.04.06

Anlage 2: ergänzende Stellungnahme der Pestalozzischule vom 14.12.06

Anlage 3: Stellungnahme der Grundschule Möllenkotten zum SEP vom 03.05.07