Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Schwelm hat am 29.04.2008 (SV 008/2008) die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) nach § 4 (1) BauGB beschlossen.

Im Rahmen dieser Beteiligung nach § 4 (1) BauGB wurden die TÖB zu einem Scoping-Termin eingeladen und aufgefordert eine Stellungnahme abzugeben. Die Verfahrensunterlagen wurden im Internet auf der Seite der Stadt Schwelm (www.schwelm.de) zur Verfügung gestellt.

Es fanden zwei Scoping-Termine statt:

Zu dem Termin am 14.05.2008 mit dem Schwerpunkt „Umwelt“ wurden 17 TÖB eingeladen, zu dem am 16.05.2008 waren es 40 TÖB.

Ziel der Veranstaltungen war es, mit den TÖB den Umfang und den Detaillierungsgrad der Belange zu erörtern, die in die Abwägung miteingestellt werden müssen.

Die Protokolle der beiden Termine sind als Anlagen dieser SV beigefügt (Anlagen 1 und 2 zur SV 005/2009).

Darüber hinaus gingen insgesamt 23 Antwortschreiben ein, wovon 12 abwägungsrelevante Stellungnahmen beinhalten:

 

Nr.

Behörde / TÖB

Datum

Anlage (Seiten)

 

01
Geologischer Dienst NRW
09.05.08
03 (9)

Der Geologische Dienst NRW (GD) hat eine Bewertung des Baugrundes der Potenzialflächen G1 Linderhausen Mitte und G 2 Linderhausen West vorgenommen. Das Gebiet G 2 ist nicht mehr Bestandteil des FNP-Entwurfes.

Der GD weist darauf hin, dass a) sich unter dem Gebiet G 1 verkarstungsfähiges Gestein befindet und empfiehlt eine Baugrunduntersuchung in Hinblick auf Erdfälle.

b) Stoffeinträge und Verunreinigungen sind aufgrund der hohen Verschmutzungsgefährdung zu vermeiden.

c) Der Grad der Schutzwürdigkeit der betroffenen Böden und ihrer Bodenfunktionen ist in der Abwägung zu berücksichtigen und kann ggf. mit in die Ausgleichsbilanzierung eingehen.

Darüber hinaus gibt der GD Empfehlungen zur Erstellung des Umweltberichtes.

 

02
LWL- Archäologie für Westfalen
14.05.08
04 (1)

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) weist darauf hin, dass sich im Gebiet der Stadt Schwelm zehn ortsfeste Bodendenkmäler befinden.

 

03
Ennepe-Ruhr-Kreis Immissionsschutz
14.05.08
05 (1)

Der Ennepe-Ruhr-Kreis (ENK), Abtl. Immissionsschutz, weist darauf hin, dass sich in Bereichen, in denen Wohn- und Gewerbenutzungen aneinander grenzen, Konflikte zwischen diesen entstehen können (Bsp. Bahnhof Loh). Firmen dürften durch heranrückende Wohnbebauung weder im Betrieb noch in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Ziel muss es sein, einerseits den Betrieb / betriebliche Erweiterung zu ermöglichen und andererseits die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse zu gewährleisten.

Die absehbaren Konflikte sollten im Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

Bei der Neuaufstellung des FNP wird der Abstandserlass berücksichtigt.

 

04
Eisenbahn-Bundesamt
15.05.08
06 (1)

Das Eisenbahn-Bundesamt EBA weist darauf hin, dass eine Überplanung von Betriebsanlagen einer Eisenbahn stets vorab einer Freistellung nach § 23 AEG bedürfen.

 

05
EN-Kreis Untere Wasserbehörde
16.05.08
07 (2)

Die Untere Wasserbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises (UWB) weist darauf hin, das bei den neu zu entwickelnden Flächen hinsichtlich des Umgangs mit Niederschlagswasser der § 51 a Landeswassergesetz (LWG) zur Anwendung kommt. Auch ist der sog. Trennerlass zu berücksichtigen, insb. bei nachfolgenden Bebauungsplanverfahren.

Die Gewerbefläche Linderhausen liegt im Bereich des Schwelmer Massenkalkes, wo an mehreren Stellen Oberflächenwasser in Klüften versickert.

 

06
Stadt Gevelsberg
21.05.08
08 (1) & 09 (1)

Die Stadt Gevelsberg weist als Ergänzung zum Protokoll des Scoping-Termines vom 16.05.08 darauf hin, dass die Trassenführung für die geplante B 483n nicht im NFP dargestellt ist. Die Einmündung der geplanten B 483n in die L 891 ist auf Schwelmer Stadtgebiet darzustellen.

 

07
PLEdoc GmbH
26.05.08
10 (4)

Die Firma PLEdoc als Verwalter der Ferngasleitungen weist darauf hin, dass die Gasleitung Nr. 15/25/1 (Bereich Talstraße an der Stadtgrenze zu Wuppertal) außer Betrieb ist.

 

08
Wehrbereichsverwaltung West
10.06.08
11 (2)

Die Wehrbereichsverwaltung weist darauf hin, dass sie bei der Ausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen zu beteiligen sei. Gleiches gilt im Baugenehmigungsverfahren.

 

09
RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice
23.06.08
12 (2)

Die RWE weist auf ihre bestehenden Hochspannungsfreileitungen und Umspannanlagen (Linderhausen, Loh) hin.

 

10
Bezirksregierung Arnsberg Abtl. 6
01.07.08
13 (13)

Die Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW der BRA merkt an, dass im Erläuterungsbericht zum FNP darauf hingewiesen werden soll, dass eine detaillierte Darstellung der bergbaulichen Verhältnisse im nachgeordneten Verfahren der Bebauungsplanung erfolgt.

Insbesondere in Bereichen der Stadtteile Oehde und Brunnen ist Bergbau durchgeführt worden.

 

11
Stadt Wuppertal
06.08.08
14 (7)

Die Stadt Wuppertal hat keine Bedenken, macht aber Angaben zum Gewerbegebiet G2 Linderhausen West, dass jedoch nicht mehr im neuen FNP dargestellt wird.

 

12
Regionalforstamt Ruhrgebiet
25.08.08
15 (3)

Das Regionalforstamt hat als Nachfolger des Forstamtes Gevelsberg seine Stellungnahme (Anlage 15 zur SV 005/2009 ö) in Form eines Planes abgegeben, in dem auf Grundlage des FNP 1990 nicht dargestellte Waldflächen ergänzt wurden und aus Sicht des Amtes im FNP dargestellt werden sollen. Der Plan kann aus technischen Gründen nicht der SV als Anlage beigefügt werden; er kann jedoch nach Vereinbarung oder während der Sitzungen des AUS, HA und Rates eingesehen werden. Zwei Ausschnitte aus diesem Plan mit den abwägungsrelevanten Flächen wurden als Anlage 15 2/3 und 3/3 beigefügt.         
Als Grundlage für die Walddarstellung dienten das Forsteinrichtungswerk (Forstbetriebskarte, Anlage 16) aus dem Jahr 2008, Luftbildauswertungen und Ortsbegehungen.

 

Die Anregungen des Regionalforstamtes, zusätzliche Flächen für Wald auszuweisen, sind in zwei Anregungskategorien einzuordnen:

§         Zusätzliche Waldflächen, die über Forsteinrichtungswerke und Eigentumsverzeichnisse zweifelsfrei als solche zu identifizieren sind.

§         Waldflächen, die das Regionalforstamt Ruhrgebiet über Waldfunktionskarten, Luftbilder und Ortsbesichtigungen als solche betrachtet.

 

Grundlage der Flächendefinition "Wald" ist in diesem Zusammenhang das "Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft / Bundeswaldgesetz“ und das "Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen“. Inhaltlich ist in der Gesetzeslage für die Abwägung der Anregungen von Bedeutung, dass das Landesforstgesetz erweiternd zu den Regelungen des Bundeswaldgesetzes auch Wallhecken und mit Forstpflanzen bestandene Windschutzstreifen und -anlagen als Wald definiert.

Eine Vielzahl der Anregungen des Regionalforstamtes bezieht sich auf kleinere Flächen, die zusätzlich als Waldfläche dargestellt werden sollen. Diese besitzen für die Ziele der Flächennutzungsplanung marginale Bedeutung und werden nachrichtlich auf der Grundlage des Bundeswaldgesetzes und des Landesforstgesetzes übernommen.

Die Anregungen zu größeren Flächen werden einzeln behandelt. Dazu wurden die einzelnen Flächen auf Ausschnittkopien (Vorlage 15 2/3 und 15 3/3) der Kartenübersicht des Regionalforstamtes von 1 - 7 durchnummeriert.

 

Fläche Nr. 1 westlich der Heidestraße

Darstellung im Flächennutzungsplan 1990: gewerbliche Baufläche

Darstellung im Flächennutzungsplan Neuaufstellung: gewerbliche Baufläche

Anregung des Regionalforstamtes: Waldfläche aufgrund von Luftbildinterpretation

Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung nicht zufolgen, da die Fläche weiterhin als gewerbliche Baufläche entwickelt werden soll und auch die Bedarfsberechnung die Fläche erfordert. Im Falle eines möglichen Sanierungserfordernisses ist die Ausweisung als gewerbliche Baufläche aus der Sicht der Verwaltung vorteilhafter, indem für mögliche Arbeiten nicht erst ein aufwändiges Waldumwandlungsverfahren durchgeführt werden muss. Die Bestockung der Fläche mit Gehölzen hat sich in den vergangenen Jahren wegen der unterlassenen Nutzung der Fläche entwickelt.

 

Fläche Nr. 2 östlich der Heidestraße

Darstellung im Flächennutzungsplan 1990: gewerbliche Baufläche

Darstellung im Flächennutzungsplan Neuaufstellung: gewerbliche Baufläche

Anregung des Regionalforstamtes: Waldfläche aufgrund von Luftbildinterpretation

Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung nicht zufolgen, da die Fläche weiterhin als gewerbliche Baufläche entwickelt werden soll. Die Bestockung der Fläche mit Gehölzen hat sich in den vergangenen Jahren wegen der unterlassenen Nutzung der Fläche entwickelt. Unter dieser Fläche befindet sich eine Deponie, der Standort ist im Falle einer späteren gewerblichen Nutzung bodenschutztechnisch zu untersuchen.

 

Fläche Nr. 3 südlich der Scharlicker Straße

Darstellung im Flächennutzungsplan 1990: Fläche für die Landwirtschaft

Darstellung im Flächennutzungsplan Neuaufstellung: Fläche für die Landwirtschaft

Anregung des Regionalforstamtes: Waldfläche aufgrund des Forsteinrichtungswerkes

Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung des Regionalforstamtes zu folgen. Der Regionalverband Ruhr hat vor einigen Jahren auf dieser Fläche eine Aufforstung angelegt, die als Waldfläche dargestellt werden soll.

 

Fläche Nr. 4 nördlich der Berliner Straße (Aussatzkippe)

Darstellung im Flächennutzungsplan 1990: Fläche für Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung Altablagerung

Darstellung im Flächennutzungsplan Neuaufstellung: Fläche für Versorgungsanlagen, Zweckbestimmung Altablagerung

Anregung des Regionalforstamtes: Waldfläche aufgrund von Luftbildinterpretation

Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung nicht zufolgen. Unter der Fläche befindet sich die Aussatzdeponie, die beim Neubau der B7 errichtet worden ist. Die dorthin verbrachten Schlämme aus dem ehemaligen Erzbergbau sind durch Foliendichtungen völlig gekapselt worden. Nach der Übererdung der Deponie ist diese begrünt worden und das Sanierungskonzept sah vor, die Entwicklung von Bäumen auf der Fläche im Rahmen der Pflege zu unterbinden. Ein dringend erforderlicher Pflegedurchgang muss zeitnah die auf der Deponie befindlichen Gehölze beseitigen, der Standort kann daher nicht als Waldfläche ausgewiesen werden.

 

Fläche Nr. 5 am Böllingweg

Darstellung im Flächennutzungsplan 1990: Grünfläche

Darstellung im Flächennutzungsplan Neuaufstellung: Grünfläche

Anregung des Regionalforstamtes: Waldfläche aufgrund von Luftbildinterpretation

Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung nicht zufolgen. Unter der Fläche befindet sich eine Deponie, die sich nach Abschluss des Schüttvorgangs im Rahmen der natürlichen Entwicklung begrünt hat. Im Falle eines möglichen Sanierungserfordernisses ist die Ausweisung als Grünfläche aus der Sicht der Verwaltung vorteilhafter, indem für mögliche Arbeiten nicht erst ein aufwändiges Waldumwandlungsverfahren durchgeführt werden muss.

 

Fläche Nr. 6 südlich des Schulzentrum Ost

Darstellung im Flächennutzungsplan 1990: Fläche für den Gemeinbedarf (Schule)

Darstellung im Flächennutzungsplan Neuaufstellung: Fläche für den Gemeinbedarf (Schule)

Anregung des Regionalforstamtes: Waldfläche aufgrund von Luftbildinterpretation

Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung des Regionalforstamtes zu folgen. Die Teilfläche für den Gemeinbedarf ist nicht mehr erforderlich.

 

Fläche Nr. 7 östlich der Beyenburger Straße

Darstellung im Flächennutzungsplan 1990: Fläche für die Landwirtschaft

Darstellung im Flächennutzungsplan Neuaufstellung: Fläche für die Landwirtschaft

Anregung des Regionalforstamtes: Waldfläche aufgrund von Luftbildinterpretation

Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung nicht zufolgen. Es handelt sich bei der Fläche um eine Weihnachtsbaumkultur, die nach Gesetzeslage als Fläche für die Landwirtschaft darzustellen ist. Zum Zeitpunkt der Luftbildinterpretation durch das Forstamt kann sich die Kultur allerdings als Waldfläche dargestellt haben.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Stellungnahme des Geologischen Dienstes wird gefolgt.     
In der Begründung zum FNP wird darauf hingewiesen, dass das Gewerbegebiet G1 Linderhausen Mitte im Bereich verkarstungsfähigen Gesteins liegt und bei der Entwicklung des Gebietes entsprechende Bodenuntersuchungen erforderlich sind.

 

2.      Der Stellungnahme des LWL Archäologie wird nur in Teilen gefolgt.     
Nach Beteiligung der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Schwelm hat sich ergeben, dass nicht alle vom LWL aufgeführten Bodendenkmäler in die Denkmalliste eingetragen wurden und somit auch keine Denkmäler i.S. des DSchG NRW sind. Nur folgende, in die Denkmalliste eingetragene Bodendenkmäler werden in einer Beikarte „Denkmäler“ zum FNP dargestellt:
Aktenzeichen:      Kurzansprache:    
4709,10              Haus Martfeld   
4709,14              Christuskirche
4709,16              Hohlweg Winterberg    
4709,17              Hohlwege (Kölner Straße)     
4709,19              Hohlwege (Kölner Straße)     
4709,20              Hohlwege (Kölner Straße)     
4709,21              Landwehr an der Grenze zu Ennepetal

 

3.      Der Stellungnahme der Immissionsschutzbehörde des ENK wird gefolgt.     
Die absehbaren Konflikte werden im Umweltbericht beschrieben und bewertet.
Ebenso findet der Abstandserlass Berücksichtigung in der Begründung zum FNP.

 

4.      Der Stellungnahme des EBA wird nicht gefolgt.     
Diese Stellungnahme bezieht sich insb. auf den Bahnhof Loh, der bereits in der 19. Änderung des FNP nicht mehr als Bahnfläche dargestellt wird. Die Umsetzung des Bebauungsplanes kann erst nach der noch ausstehenden Freistellung erfolgen.   
In der Begründung zum FNP wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei der Überplanung von Betriebsanlagen einer Eisenbahn vorab eine Freistellung nach § 23 AEG erforderlich ist.

 

5.      Der Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde des ENK wird gefolgt.     
Es wird in der Begründung zum FNP darauf hingewiesen, dass der Umgang mit Niederschlagswasser im nachfolgenden Bebauungsplanverfahren zu regeln ist.

 

6.      Der Stellungnahme der Stadt Gevelsberg wird nicht gefolgt.     
Der Verlauf der neuen B 483 ist noch nicht bekannt. Bisher wurde nur ein Suchraum im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) definiert (Stand 15.02.2008, Anlage 9). In der Begründung zum FNP wird dieser Suchraum mit dem Hinweis aufgenommen, dass bei Vorhaben in diesem Bereich Straßen.NRW im Hinblick auf das laufende Planfeststellungsverfahren für die B 483n zu beteiligen ist.

 

7.      Der Stellungnahme der Firma PLEdoc wird gefolgt.     
Die Ferngasleitung 15/25/1 an der Stadtgrenze zu Wuppertal wird nicht mehr dargestellt.

 

8.      Der Stellungnahme der Wehrbereichsverwaltung West wird nicht gefolgt.     
Im neuen FNP werden keine Konzentrationszonen für Windenergieanlagen dargestellt.

 

9.      Der Stellungnahme der RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice wird gefolgt.     
Die bestehenden Hochspannungsfreileitungen und Umspannanlagen werden im neuen FNP dargestellt.

 

10.  Der Stellungnahme der Abteilung 6 der Bezirksregierung Arnsberg (BRA) Bergbau und Energie in NRW wird gefolgt.     
In der Begründung zum FNP darauf hingewiesen, dass eine detaillierte Darstellung der bergbaulichen Verhältnisse im nachgeordneten Verfahren der Bebauungsplanung erfolgt.

 

11.  Die Stellungnahme der Stadt Wuppertal wird nicht berücksichtigt, da dass Gewerbegebiet G 2 Linderhausen West nicht im neuen FNP dargestellt wird.

 

12.  Der Stellungnahme des Regionalforstamtes Ruhrgebiet wird nur in Teilen gefolgt.     
Die in der Forstbetriebskarte Schwelm dargestellten Waldflächen werden in den neuen FNP übernommen.
Der Anregung, die Flächen Nr. 1, 2, 4, 5 und 7 im neuen FNP als Waldflächen darzustellen wird nicht gefolgt.     
Der Anregung, die Flächen Nr. 3 und 6 im neuen FNP als Waldflächen darzustellen wird gefolgt.

 


1.      Protokoll Scoping-Termin 14.05.2008 (2)

2.      Protokoll Scoping-Termin 16.05.2008 (1)

3.      Geologischer Dienst (9)

4.      LWL Archäologie (1)

5.      ENK Immissionsschutzbehörde (1)

6.      Eisenbahnbundesamt (EBA) (1)

7.      ENK Untere Wasserbehörde (2)

8.      Stadt Gevelsberg (1)

9.      B 483n (Suchraum) (1)

10.   PLEDoc Gas (4)

11.   Wehrbereichsvw. West (2)

12.   RWE Elektrizität (2)

13.   BRA Abtl. 6 Energie & Bergbau (13)

14.   Stadt Wuppertal (7)

15.   Regionalforstamt (3)

16.   Forstbetriebskarte Schwelm (1)