Betreff
Ernennung des Leiters der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm
Vorlage
002/2009
Aktenzeichen
6.12 Frö
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm haben vorgeschlagen, Herrn Fichtel zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm (Wehrführer) für eine weitere Amtszeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres – am 19.10.2012 zu bestellen.

 

Nach § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 – in der z. Zt. gültigen Fassung – werden der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) und bis zu zwei Stellvertreter (stellvertretende Wehrführer) auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Das Beamtenverhältnis endet allerdings grundsätzlich mit der Vollendung des 60. Lebensjahres.

Vor der Ernennung hat der Kreisbrandmeister die aktive Wehr anzuhören. Der Wehrführer und seine Stellvertreter müssen für ihr Amt persönlich und fachlich geeignet sein. Im Kommentar zum FSHG wird diesbezüglich außerdem ausgeführt, dass die persönliche Eignung eine „gewisse Unabhängigkeit“ voraussetzt.

Sie haben ihr Amt, sofern eine Vertretung nicht möglich ist so lange weiterzuführen, bis ein Nachfolger bestellt ist.

 

Kreisbrandmeister Rehm teilte mit Schreiben vom 18.12.2008 mit, dass das Anhörungsverfahren am 17.12.2008 stattgefunden hat. Aus den Reihen der aktiven Wehr gab es weder Einwände noch wurden Bedenken gegen eine Ernennung von Herrn Fichtel vorgebracht. Laut Herrn Rehm besitzt Herr Fichtel die für die Ausübung des Amtes erforderliche persönliche und fachliche Eignung und verfügt über die notwendige Unabhängigkeit. Er schlägt vor, Herrn Stadtbrandinspektor Norbert Fichtel als Wehrführer bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres zu bestellen.

 

Die Verwaltung schließt sich dem Vorschlag des Kreisbrandmeisters an.


Beschlussvorschlag:

Herr Stadtbrandinspektor Norbert Fichtel wird mit Wirkung vom 21.03.2009 bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres am 19.10.2012 zum Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm (Wehrführer) bestellt. Die Ernennung durch förmliche Urkunde erfolgt durch den Bürgermeister.