Sachverhalt:

 

Die Stadt Schwelm führte zum 01.01.2008 das NKF ein.

 

Um gemäß § 31 Absatz 1 Satz 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) die ordnungsgemäße Erfüllung aller Aufgaben sicherzustellen, hat der Bürgermeister zum 01.01.2008 vorläufige Dienstanweisungen erlassen.

 

Im Laufe des Jahres haben sich geringfügige Änderungen ergeben, sodass die Dienstanweisungen überarbeitet und in ihrer Endfassung durch den Bürgermeister am 14.11.2008 rückwirkend zum 01.01.2008 erlassen wurden.

 

Folgende Dienstanweisungen sind in der Anlage beigefügt:

-         Dienstanweisung für das Rechnungswesen (Anlage 1)

-         Dienstanweisung „Anlagenbuchhaltung“ (Anlage 2)

-         Dienstanweisung für die Finanzbuchhaltung (Anlage 3)

-         Dienstanweisung für das Forderungsmanagement (Anlage 4)

 

Ergänzend zur Dienstanweisung „Anlagenbuchhaltung“ ist die Richtlinie „Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Schulden der Stadt Schwelm“ (Anlage 5) beigefügt.

 

 

 

 

 

Diese Dienstanweisungen sind gemäß § 31 GemHVO dem Rat der Stadt Schwelm zur Kenntnis zu geben.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.


Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Anlage 5