Betreff
Bekanntgabe von Haushaltsüberschreitungen
Vorlage
210/2008
Aktenzeichen
3/Ap
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Nach § 8 Absatz 1 und 2 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NW) sind alle vom Stadtkämmerer genehmigten Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.

 

In der Zeit vom 01.01.2008 bis zum 31.10.2008 wurden vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2008 die in der als Anlage beigefügten Aufstellung nachgewiesenen Haushaltsüberschreitungen genehmigt.

 

Die Mehraufwendungen wurden durch Mehrerträge oder Minderaufwendungen gedeckt. Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgte durch Mehreinzahlungen oder Minderauszahlungen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die vom Stadtkämmerer für das Haushaltsjahr 2008 in der Zeit vom 01.01.2008 bis zum 31.10.2008 im Ergebnisplan in Höhe von 143.850,73 € und im Finanzplan in Höhe von 36.911,10 € genehmigten Haushaltsüberschreitungen werden zur Kenntnis genommen.


1 Anlage (4 Seiten)