Betreff
Erhöhung der Geldleistungen für Tagepflegepersonen
Vorlage
209/2008
Aktenzeichen
4/51/2 Mk
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

In der Sitzung des JHA am 28.08.2008 wurden die überarbeiteten Richtlinien zur Gewährung wirtschaftlicher Leistungen in der Jugendhilfe beschlossen (128/2006). Diese waren zuvor in einer kreisweiten Arbeitsgruppe einheitlich erarbeitet worden.

 

In diesem Zusammenhang wurden auch die Stundensätze für Tagesmütter neu geregelt.

 

Die Tagespflegekosten basierten zuvor auf der Grundlage eines Pauschalbetrages, welcher in drei Stufen nach den Betreuungszeiten gestaffelt war.

Die Regelung in den neuen Richtlinien hingegen beinhaltet eine Abrechnung analog des im Einzelfall konkret bestehenden zeitlichen Betreuungsaufwandes auf der Grundlage eines festen Stundensatzes, so wie es in den Empfehlungen des Landesjugendamtes vorgesehen ist. Der Betrag wurde auf 3,50 € pro Kind und Stunde festgesetzt.

 

Jetzt tritt zum 01.01.2009 eine weitere Gesetzesänderung in Kraft: Tagesmütter müssen ab diesem Zeitpunkt ihre Einnahmen versteuern.

 

Die Kindertagespflege soll in den nächsten Jahren zur Bedarfsdeckung der U3-Betreuung weiter ausgebaut werden. Um für die Tagespflegepersonen einen kostendeckenden Stundensatz anzubieten, ist es daher notwendig, den Betrag von 3,50 angemessen zu erhöhen.

 

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfiehlt im Handbuch Kindertagespflege einen Stundensatz von 5,50€, das Landesjugendamt in den Empfehlungen und Hinweisen zur Kindertagespflege einen Stundensatz von 4,20€.

Hierauf wurde bei einer Tagung zum Kinderbildungsgesetz am 23.10.08 in Gelsenkirchen hingewiesen.

 

Die Jugendamtsleiter des EN-Kreises haben sich in ihrer Sitzung am 30.10.08 der Empfehlung des Landesjugendamtes angeschlossen.

 

Bei dem derzeitigen Ausbaustand der Kindertagespflege in Schwelm ist durch diese Erhöhung für 2009 mit Mehrkosten von ca.16.000 € zu rechnen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Geldleistungen des Stadt Schwelm für Tagespflegepersonen werden ab dem 01.01.2009 auf 4,20 € pro Kind und Stunde angehoben.

Die  Richtlinien der Stadt Schwelm für die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen in der Jugendhilfe werden entsprechend geändert.