Betreff
Änderung der Gebührensatzung über die Erhebung von Marktstandgeld in der Stadt Schwelm
Vorlage
200/2008
Aktenzeichen
6.12
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Durch Vorlage der Verwaltung Nr. 1/99 wurden die Marktstandsgelder mit Wirkung vom 01.04.1999 auf 1,20 DM je m² festgesetzt. Dies entspricht 0,61 €. Zum Ausgleich des Gebührenhaushaltes werden die Marktstandsgelder angepasst und auf Euro umgestellt.

 

Nach § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von drei Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb von drei Jahren ausgeglichen werden. Die Jahresrechnungsergebnisse der vergangenen 3 Jahre offenbarten seit 2006 einen kontinuierlichen Einnahmerückgang. In 2005 gab es letztmalig eine Mehreinnahme, die jetzt durch die Mindereinnahmen aus 2006 und 2007 aufgebraucht wurde. Von einer Verringerung der Marktgebühr nach der Mehreinnahme aus 2005 wurde bewusst verzichtet, da die Mindereinnahmen für 2006 und 2007 prognostiziert wurden. Die Mindereinnahmen sind auf einen Rückgang bei  der Anzahl der Marktbeschicker zurückzuführen. Dieser Rückgang führte letztlich zur Reduzierung der Gesamtmarktfläche im letzten Quartal 2007. Konnten bis zum 3. Quartal 2007 noch insgesamt 665 qm Standfläche vergeben werden, sind es nach Konzentration der Marktfläche auf den Bereich des Märkischen Platzes noch 600 qm. Der Einnahmerückgang war letztlich Anlass dieser Gebührenerhöhung. 

 

Nach der neuen Gebührenkalkulation ergibt sich ein Gebührensatz von 0,64 € je m². Der neue Gebührensatz soll ab 01.01.2009 gelten.

 

Teile des Abrechnungsverfahrens waren nicht mehr zeitgemäß und wurden im vorliegenden Entwurf geändert. Hierzu gehört insbesondere die Einführung einer Mindestgebühr, so wie eine Pauschalierung bei den Energiekosten. Weiterhin wurde eine Anpassung bei der Erstattungsregelung eingefügt.

 

Zur besseren Darstellung ist dieser Beschlussvorlage eine Synopse beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Der 1. Nachtrag zur Gebührensatzung über die Erhebung von Marktstandsgeldern in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage der Verwaltung Nr. 200/2008 beigefügten Entwurf beschlossen.

 

Der der Gebührenfestsetzung in dieser Satzung zu Grunde liegenden Gebührenbedarfsberechnung wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:


1. Entwurf des 1. Nachtrages zur Gebührensatzung über die Erhebung von Marktstandsgeldern in der Stadt Schwelm.

2. Gebührenbedarfsberechnung mit Gebührenkalkulation 2009

3. Synopse