Betreff
Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Schwelm 2009 - 2014
Vorlage
196/2008
Aktenzeichen
TBS/Di
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 2 Abs. 2a in Verbindung mit § 8 Abs. 4 der TBS-Unternehmenssatzung obliegt dem Rat der Stadt Schwelm der Beschluss über das Abwasserbeseitigungskonzept. Der Verwaltungsrat leitet das Konzept, nachdem er darüber beschlossen hat, an den Bürgermeister der Stadt Schwelm weiter, damit dieser es nach Prüfung an den Rat zur Beschlussfassung weiterleiten kann.

 

 

Durch die Neufassung des § 53 Abs. 1 Landeswassergesetz (LWG) im Jahr 1983 sind die Gemeinden verpflichtet, der oberen Wasserbehörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung vorzulegen.

 

Dieses Konzept legt die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der noch erforderlichen Abwassermaßnahmen fest. Das erste Abwasserbeseitigungskonzept wurde am 10.05.1984 und die letzte Fortschreibung am 16.03.2005 durch den Rat der Stadt Schwelm beschlossen. Eine Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes hat jeweils im Abstand von 6 Jahren zu erfolgen.

Anmerkung: Bisher betrug der zeitliche Abstand einer Fortschreibung 5 Jahre. Das derzeit gültige Konzept deckte den Zeitraum von 2004 bis 2008 ab.

 

Die vorgelegte ABK-Fortschreibung bezieht sich auf die Jahre 2009 bis 2014 und ist als Anlage beigefügt. Nach der Verabschiedung durch den Rat der Stadt Schwelm ist die Gemeinde verpflichtet, das Konzept zur Abwasserbeseitigung in der beschlossenen Form zu erfüllen.

 

Mit Datum vom 27.12.2007 wurde eine neue Verwaltungsvorschrift über die Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten der Gemeinden erlassen.

In einem Gespräch mit der Bezirksregierung Arnsberg wurde der Inhalt und die Form der Fortschreibung 2009 festgelegt. Die Fortschreibung enthält eine Zusammenstellung aller Listen mit den neuen Zeitabläufen in der bisherigen Form und die EDV-gestützte Darstellung gemäß der neuen Verwaltungsvorschrift. Zur Vervollständigung der Unterlagen werden Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung in das Konzept aufgenommen.

 

 

Inhalt des Abwasserbeseitigungskonzeptes 2009 bis 2014

 

 

Das Konzept stellt in Form von Plänen und Listen die gegenwärtige und zukünftige Abwassersituation in der Stadt Schwelm dar. Es wird auf der Grundlage verschiedener Unterlagen, wie z.B. des Generalentwässerungsplanes und der Schadenbewertung der Kanäle aufgestellt.

 

Die  zur geordneten Abwasserbeseitigung noch notwendigen  Maßnahmen sind in den Listen 1 bis 3 erfasst. Während die Liste 1 einen Gesamtüberblick vermittelt, geben die Listen 2 und 3 Auskunft über die geplante zeitliche Abfolge.

 

Die Liste 1 enthält sämtliche Baumaßnahmen in der Reihenfolge der Ordnungszahlen, dadurch ist ein rasches Auffinden  und Zuordnen von Maßnahmen möglich.

 

In der Liste 2 (1. bis 6. Jahr) sind alle Bauprojekte aufgeführt, deren Baubeginn nach dem Finanzplan in den Zeitraum bis 2013 fallen. Der beabsichtigte Beginn der Einzelmaßnahme ist in der zweiten Spalte vermerkt. Weiterhin sind zwei Begründungen  nach Zustandsklasse und Hydraulik zur Veranlassung der Maßnahme aufgeführt. Die Bezeichnung der Zustandsklassen reicht von der ZK 1 (schwerste sichtbare Schäden) bis zur ZK 5 (keine sichtbaren Schäden). Unter dem Begriff Hydraulik sind alle die Kanäle erfasst worden, deren Abflussvermögen nicht ausreichend groß bemessen ist. Bei Erweiterungsmaßnahmen des Kanalnetzes (z. B. Erschließung neuer Baugebiete) spielen diese Einordnungen keine Rolle.

 

Die in der Liste 3 (ab 7. Jahr) enthaltenen Maßnahmen lassen sich nach dem Jahr des Baubeginns noch nicht festlegen. Sie sind aber in der Reihenfolge ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung geordnet.

 

Das Schwelmer Stadtgebiet wird über 3 Kläranlagen entwässert:

Gebiet 1 über die Kläranlage Schwelm

Gebiet 2 über die Kläranlage Wuppertal-Buchenhofen

Gebiet 3 über die Kläranlage Gevelsberg

 

Zum Gebiet 1 gehören die drei Teileinzugsgebiete der Hauptsammler (Metzer Straße, Talstraße und Blücherstraße) und die beiden Teileinzugsgebiete des Regenüberlaufbeckens Am Ochsenkamp und  des Stauraumkanals In der Graslake. Die Entwässerung aller Teileinzugsgebiete erfolgt weitgehend im Mischsystem.

 

Das Gebiet 2 wird von den Flächen westlich der Kläranlage Schwelm und den am südlichen Stadtrand im Tal der Wupper liegenden kleineren Siedlungen gebildet. Alle an das  Gebiet 2 angeschlossenen Flächen entwässern im Trennsystem.

 

Das Gebiet 3 liegt östlich der Landstraße 551 (Hattinger Straße) im Verbandsgebiet des Ruhrverbandes. Dieser Bereich des Ortsteiles Linderhausen entwässert im Trennsystem.

 

Durch die weitere Umsetzung von Maßnahmen mit hydraulischen Engpässen werden ab 2015 nur noch 5 Einzelmaßnahmen mit dieser Begründung durchzuführen sein. Der Schwerpunkt  bei den dann anstehenden Baumaßnahmen wird auf der Sanierung vorhandener Schäden an Kanalleitungen liegen.

Eine Erläuterung zu den wichtigsten Einzelmaßnahmen des Zeitraumes 2009 bis 2014 kann in der Sitzung anhand eines Übersichtsplanes erfolgen.

 


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat der TBS:

 

Die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Schwelm 2009 bis 2014 wird wie in der Vorlage 196/2008 dargestellt beschlossen.

Das Abwasserbeseitigungskonzept wird an den Bürgermeister der Stadt Schwelm zur Beschlussfassung durch den Rat weitergeleitet.

 

Beschlussvorschlag für Hauptausschuss und Rat der Stadt Schwelm:

 

Die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Stadt Schwelm 2009 bis 2014 wird wie in der Vorlage 196/2008 dargestellt beschlossen.

 

 


Anlage: ABK 2009-2014 ( 41 Seiten)