Betreff
a) 3. Nachtrag zur Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in Schwelm (nur Verwaltungsrat) b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechtes gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Hauptausschuss und Rat)
Vorlage
193/2008
Aktenzeichen
TBS/Lie
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Mit Beschluss zur Vorlage 188/2007 wurden die Gebühren im Rahmen des 2. Nachtrages zur Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in Schwelm vom 29.06.2005 (in Kraft getreten am 21.12.2007) zuletzt angepasst. Grundlage der Kalkulation war die Wirtschaftsrechnung 2008 (Anlage 3) mit einer ausgewiesenen Unterdeckung von 98.559,46 €.

Der diesjährigen Kalkulation liegt die Wirtschaftsrechnung für das Jahr 2009 (Anlage 2) mit einer ausgewiesenen Unterdeckung von 149.491,36 € zu Grunde.

 

Wesentliche Erhöhungen haben sich bei den Gemeinkosten und durch verschiedene Baumaßnahmen (Sozialräume Trauerhalle; Bau von Urnenwänden) bei den kalkula-torischen Abschreibungen ergeben. Weiterhin haben sich rückläufige Bestattungszahlen und insbesondere geringere Nutzungen von Trauerhallen und Leichenzellen auf die Unterdeckung ausgewirkt. Bei den kalkulatorischen Zinsen ist hingegen auf Grund einer Senkung des Zinssatzes eine Verbesserung zu verzeichnen.

 

Wie in den Vorjahren sind auch bei der diesjährigen Gebührenkalkulation Erhöhungen bei den Nutzungsrechten und Grabherstellungen aufgrund der bestehenden Gebühren-unterschiede zu Gunsten des Evangelischen Friedhofs in den relevanten Bereichen nicht übernommen worden. Eine Erhöhung würde hierbei zu einer rückläufigen Entwicklung der Grabverkäufe führen. Lediglich die Gebührenpositionen für „Sargbestattungen für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr“ und „Urnenbestattung in einer Urnengemeinschaftsgrabstätte“ sowie „Umbettungen“ konnten unter diesen Gesichtspunkten nach oben angepasst werden.

Darüber hinaus wurden auch bei den Gebührenpositionen „Trauerhalle, Leichenzelle, Kühlzelle und Organist“ Erhöhungen nicht berücksichtigt. Vermutlich aus finanziellen Gesichtspunkten vermehrt sich die Anzahl der Bestattungen ohne Trauerfeiern; auch wird bei Einäscherungen verstärkt die Direktüberführung in ein Krematorium gewählt, d.h. ohne vorherige Aufbahrung des Verstorbenen in einer Leichenzelle. Eine Gebührenerhöhung würde diese Entwicklung unterstützen und vermutlich zu weiteren Einnahmeverlusten führen. Bereits bei den Beratungen für den 2. Nachtrag wurde die Sozialverträglichkeit der Trauerhallengebühr vom Verwaltungsrat kritisch betrachtet, auch unter dem Gesichtspunkt, dass Nachbarstädte eine deutlich geringere Gebühr erheben.

 

Neu eingefügt wurden die Gebührenpositionen für die neue Grabart „Wahlgrab für Rasenbestattung“ und „Vorzeitige Rückgabe des Nutzungsrechtes“. In der Vorlage 192/2008 finden sich hierzu weitere Informationen.

 

Die einzelnen Gebührenveränderungen sind in der Gebührengegenüberstellung (Anlage 1) in Fettdruck dargestellt; hier sind auch die einzelnen Gebührenpositionen für den Evang. Friedhof aufgeführt. Textliche Veränderungen haben sich durch begriffliche Angleichungen der Gebührensatzung an die neue Friedhofssatzung ergeben.

Die TBS schlagen vor, die Anpassung der Friedhofsgebühren wie im Entwurf des 3. Nachtrages zur Gebührensatzung (Anlage 4) dargestellt vorzunehmen.


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

1.      Der 3. Nachtrag zur Gebührensatzung für die städtischen Friedhöfe in Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage 193/2008 beiliegenden Entwurf beschlossen.

2.      Der dieser Gebührenfestsetzung zugrundeliegenden Gebührenbedarfsberechnung wird zugestimmt.

3.      Die Beschlüsse zu 1. und 2. stehen unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss (zu b):

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.


Anlage 1: Gebührengegenüberstellung 2008/2009 (3 Seiten)

Anlage 2: Gebührenkalkulation und –bedarfsberechnung 2009 (1 Seite)

Anlage 3: Gebührenkalkulation und –bedarfsberechnung 2008 (1 Seite)

Anlage 4: Entwurf 3. Nachtrag zur Gebührensatzung (1 Seite)