Betreff
a) 2. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat) b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS- Unternehmenssatzung (nur Hauptausschuss und Rat)
Vorlage
191/2008
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1. Gebührenkalkulation 2009

 

Für den Kalkulationszeitraum 2009 wurden im Rahmen der Wirtschaftsrechnung Gesamtkosten in Höhe von 8.195.500,00 € ermittelt. Die Steigerung gegenüber dem Vorjahr beläuft sich auf 11.350,00 € (rd. 0,14 %). Von den Gesamtkosten entfallen rd. 56,3 % (Vorjahr 56,6 %) auf Schmutzwasserbeseitigung (SW) und rd. 43,7 % (Vorjahr 43,4 %) auf Niederschlagswasserbeseitigung (NW). Somit verschieben sich die Kosten um rd. 0,3 Prozentpunkte zu Lasten der Niederschlagswasserbeseitigung.

 

Die relativ geringe Kostensteigerung ist insbesondere auf eine Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes zurückzuführen.

Zur Einhaltung der Vorgaben des Abwasserbeseitigungskonzeptes werden zukünftig höhere Unterhaltungsaufwendungen zu leisten sein. Bereits im Vorjahr wurden insbesondere für die Instandsetzung von Schächten rd. 94.000,00 € Mehraufwendungen eingeplant. Für 2009 sind 334.000,00 € angesetzt (+ 150.000,00 €).

Um die höhere Belastung für die Gebührenzahler auszugleichen, ist eine Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes von 5,75 % auf 5,5 % vorgesehen. Die Reduzierung um 0,25 Prozentpunkte bewirkt für 2009 eine Kostenminderung von 136.200,00 € und wirkt sich mit 0,03 € positiv auf den jeweiligen Gebührensatz aus.

 

Bei den kalkulatorischen Abschreibungen sind Mehraufwendungen von rd. 86.000,00 € zu verzeichnen. Diese resultieren insbesondere aus der Aktivierung von Mischwasserkanälen (z.B.: Hagener Straße, Falkenweg 2. BA, Milsper Straße).

 

Aufgrund der Endabrechnung 2007 und der aktuellen Entwicklung 2008 ist für die Verschmutzerbeiträge an den Wupperverband mit geringeren Kosten zu rechnen. Die Reduzierung beläuft sich auf 100.000,00 €. Unter Anwendung der Berechnungskriterien lt. Gutachten sind die Verschmutzerbeiträge zu rd. 83,2 % der Schmutzwasserbeseitigung zuzurechnen.

 

Die TBS sind gemäß Bescheid des Landesumweltamtes vom 20.06.08 seit dem Veranlagungsjahr 2007 bis auf Weiteres von der Veranlagung zur Niederschlagswasserabgabe befreit, da die Voraussetzungen des § 73 Abs. 2 des Landeswassergesetzes erfüllt sind. Danach bleibt die Einleitung von Niederschlagswasser abgabefrei, wenn die Anlagen zur Beseitigung des Niederschlagswassers und deren Betrieb den dafür in Betracht kommenden Regeln der Technik entsprechen. Gegenüber der Vorjahreskalkulation ergibt sich damit eine Kostenminderung von 70.000,00 €, die ausschließlich die Niederschlagswassergebühren betrifft.

 

Als Schlüssel zur Verteilung der Kosten dienen die Durchschnittswerte der im laufenden Jahr veranlagten Bemessungsgrundlagen.

Der Trend der rückläufigen Wasserverbrauchsmengen setzt sich weiter fort. Bereits in der Vorjahreskalkulation war ein Rückgang von rd. 31.700 m³ zu verzeichnen. Für 2009 ist mit einer weiteren Reduzierung von rd. 29.000 m³ zu rechnen. Die negative Auswirkung auf den SW-Gebührensatz beläuft sich auf 0,06 € (Gesamterhöhung = 0,11 €).

Im laufenden Jahr waren im Hinblick auf Schätzungen bei der Ersterfassung in 2007 Anpassungen der zu veranlagenden versiegelten Flächen erforderlich. Dies führte zu einer Reduzierung der Bemessungsgrundlagen von rd. 25.000 m² und einer Erhöhung des NW-Gebührensatzes um 0,01 € (Gesamterhöhung = 0,02 €).

 

Die ermittelten Gebührensätze sind in den beigefügten Satzungsentwurf (Artikel 2) eingearbeitet. Die Darstellung jeweils mit Abweichungen absolut und prozentual gegenüber den bisherigen Gebührensätzen ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht.

Einzelheiten sind den als Anlage beigefügten Unterlagen (Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation) zu entnehmen. Für die Beratung ist außerdem ein Vergleich der Kosten lt. Wirtschaftsrechnung 2009 mit den Kosten lt. Wirtschaftsrechnung 2008 als Übersicht beigefügt.


Vorgeschlagene Gebührensätze ab 01.01.2009:

 

 

Gebührensatz

2008

Gebührensatz

2009

Veränderung

 

€

€

€

%

Schmutzwassergebühr

 

 

 

 

Benutzer, die unmittelbar Beiträge an den Wupper- oder Ruhrverband entrichten

1,56

1,70

+ 0,14

+ 9,0

Alle weiteren Benutzer mit Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage

2,94

3,05

+ 0,11

+ 3,7

Benutzer mit abflusslosen Gruben

12,45

9,47

- 2,98

- 23,9

Benutzer mit Kleinkläranlagen

0,74

0,81

+ 0,07

+ 9,5

Niederschlagswassergebühr

 

 

 

 

Benutzer, die unmittelbar Beiträge an den Wupper- oder Ruhrverband entrichten

1,04

1,10

+ 0,06

+ 5,8

Alle weiteren Benutzer mit Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage

1,20

1,22

+ 0,02

+ 1,8

 

 

 

2. Änderung der Satzung

 

In § 5 Abs. 4 der Abwassergebührensatzung sind verschiedene Faktoren zur Ermäßigung der Niederschlagswassergebühr geregelt. Bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen wird die versiegelte Fläche mit einem Faktor von 0,5 berechnet. Die Bestimmungen wurden unter Berücksichtigung der einschlägigen Literatur in der Satzung festgelegt. Unter Buchstabe b) ist eine Ermäßigung für teilversiegelte Flächen aufgeführt. Die Bestimmung lautet:

 

„befestigte Flächen aus Ökopflaster, Rasengittersteinen etc. mit Abflussmöglichkeit zur Kanalisation bei einem durchlässigen Fugenanteil von mindestens 25 Prozent“

 

Im Rahmen eines Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht wurde deutlich, dass diese Regelung zu unbestimmt ist. Als Begründung wurde die nicht abschließende Aufzählung der unterschiedlichen Befestigungsarten, die zu einer Ermäßigung führen, genannt. Auf Empfehlung des Gerichts wird die Formulierung entsprechend geändert. Nach Recherche in Satzungen zahlreicher nordrhein-westfälischer Gemeinden wird die bisherige Formulierung durch folgende abschließende Aufzählung ersetzt:

 

„befestigte Flächen aus Ökopflaster, Rasengittersteinen oder Sickerpflaster mit Abflussmöglichkeit zur Kanalisation bei einem durchlässigen Fugenanteil von mindestens 25 Prozent“

 

Die Bestimmung des § 5 Abs. 4 Buchst. b) wird entsprechend geändert. Im beigefügten Satzungsentwurf ist die Neufassung als Artikel 1 enthalten.

 

Der Entwurf des 2. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm wird mit den vorstehend ausgeführten Inhalten mit der Bitte um Beschlussfassung vorgelegt.

 

 


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu TOP a):

1.         Der 2. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage 191/2008 beigefügten Entwurf beschlossen.

2.         Der dieser Gebührenfestsetzung zugrundeliegenden Gebührenbedarfsberechnung wird zugestimmt.

3.         Die Beschlüsse zu 1. und 2. stehen unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss (zu TOP b):

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu TOP b):

Der Rat macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.


Anlage 1: Gebührenbedarfsberechnung (2 Seiten)

Anlage 2: Gebührenkalkulation (2 Seiten)

Anlage 3: Vergleichsübersicht Wirtschaftsrechnung 2009 / 2008 (1 Seite)

Anlage 4: Entwurf Gebührensatzung (1 Seite)