Betreff
a) 3. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm (nur Verwaltungsrat) b) Beschluss über die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 8 Abs. 3 der TBS- Unternehmenssatzung (nur Hauptausschuss und Rat)
Vorlage
190/2008
Aktenzeichen
TBS-Rewe/Rn
Art
Beschlussvorlage

 

Sachverhalt:

 

Für das Jahr 2009 wurden im Rahmen der Wirtschaftsrechnung Gesamtkosten in Höhe von 2.072.800,00 € ermittelt. Im Vorjahr betrugen die Gesamtskosten gemäß Gebührenkalkulation 2.041.200,00 €. Die Kostensteigerung beläuft sich auf 31.600,00 € (rd. 1,5 %).

 

Der Mehrbedarf ist im Wesentlichen durch die Einführung der Altpapierabfallbehälter („blaue Tonne“) begründet. Bereits zum Jahreswechsel 2007 / 2008 erfolgte die Übernahme der Altpapierabfuhr in Eigenregie durch die TBS. Zu diesem Zweck wurden im Stadtgebiet entsprechende Depotcontainer aufgestellt.

Wider Erwarten wurde Mitte 2008 durch ein Gerichtsurteil privaten Unternehmen grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt, eigene Papiersammelbehälter aufzustellen. Um dem entgegenzuwirken und die daraus folgende Reduzierung der Papierverwertungserlöse des Kreises zu verhindern, wurden im Juli diesen Jahres durch TBS rd. 4.500 Sammelbehälter für Altpapier an Schwelmer Haushalte verteilt. Somit existieren in Schwelm zur Zeit zwei flächendeckende Systeme zur Sammlung des Altpapiers, die entsprechende Kosten verursachen.

Für den Bereich der Depotcontainersammlung wurden für 2009 Netto-Kosten von rd. 60.000,00 € ermittelt. Bei der Berechnung der Personal- und Fahrzeugkosten wurde eine Änderung der Leerungshäufigkeit von zweimal auf einmal wöchentliche Abfuhr berücksichtigt. Unter dieser Voraussetzung entfallen rd. 44.000,00 € auf Personal- und Fahrzeugkosten für die Abfuhr und weitere rd. 38.000,00 € (Personal-, Fahrzeug- und Abfallentsorgungskosten) für die Reinigung und Unterhaltung der Standorte. Darüber hinaus sind kalkulatorische Kosten (Abschreibung und Verzinsung des Anlagevermögens) von rd. 16.000,00 € anzusetzen. Gegenzurechnen sind die Erlöse aus Erstattungen für die Standortreinigung in Höhe von rd. 38.000,00 €.

Das System der „blauen Tonne“ verursacht gemäß Planung 2009 rd. 108.000,00 € Netto-Kosten. Hiervon entfallen rd. 68.000,00 € auf Personal- und rd. 34.000,00 € auf Fahrzeug-Einsatzkosten. Die kalkulatorischen Kosten werden mit rd. 20.000,00 € eingeplant. Kostenmindernd wirkt sich die Erstattung von Abfuhrkosten für nicht-kommunale Verpackungsanteile in Höhe von rd. 14.000,00 € aus.

Die jährlichen Kosten für die Abfuhr (Personal- und Fahrzeugeinsatz, kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung) wurden im Rahmen der ursprünglichen Planung überschlägig mit 100.000,00 € geschätzt. Dieser Planung lag nur die Depotcontainersammlung zugrunde.

Die Gesamtkosten für beide Altpapiersammelsysteme belaufen sich auf insgesamt rd. 170.000,00 € netto. Die Mehrkosten von 70.000,00 € können durch einen reduzierten Ansatz bei den Abfallentsorgungskosten größtenteils aufgefangen werden. Der Ansatz für Entsorgungskosten wurde vermindert, da anhand der Entwicklung im laufenden Jahr im Bereich des Restabfalls aus Hauhalten und des Selbstanliefererabfalls mit geringerer Tonnage zu rechnen (- rd. 350 t) ist.

 

Die Entsorgungskosten an den Kreis basieren auf den Gebührensätzen des Vorjahres. Informationen über eine Änderung der Kreis-Gebührensätze für 2009 lagen zum Zeitpunkt der Gebührenkalkulation nicht vor. Sofern sich im Laufe der Beratung neue Erkenntnisse ergeben, erfolgt zunächst eine Neuberechnung und ggf. Anpassung der Gebührensätze.

 

Unter Zugrundelegung eines gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig veränderten Behälter-Gesamtvolumens bleibt der Gebührensatz für Restabfallbehälter 30 – 240 Liter mit 1,86 € / Liter gleich.

Bei den Restabfall-Großbehältern wirkt sich eine Reduzierung des Behältervolumens um rd. 3.000 Liter mit 0,01 € auf den Gebührensatz aus. Weitere Erhöhungen um insgesamt 0,02 € ergeben sich insbesondere aus Mehraufwendungen an kalkulatorische Kosten (Neubeschaffung von Behältern).

Der Gebührensatz für Bioabfallbehälter erhöht sich von 0,90 € auf 0,95 €. Die Erhöhung um 0,5 € basiert auf der Berücksichtigung eines Teilbetrages von 25.000,00 € als Ausgleich der aus der Betriebsabrechnung 2006 noch bestehenden Unterdeckung.

 

Die ermittelten Gebührensätze sind im einzelnen jeweils mit Abweichungen absolut und prozentual gegenüber den bisherigen Gebührensätzen nachfolgend aufgeführt. Einzelheiten sind den als Anlage beigefügten Unterlagen (Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation) zu entnehmen. Für die Beratung ist ein Vergleich der Kosten lt. Wirtschaftsrechnung 2009 mit den Kosten lt. Wirtschaftsrechnung 2008 als Übersicht beigefügt.


Vorgeschlagene Gebührensätze ab 01.01.2009:

 

 

Gebührensatz

2008

Gebührensatz

2009

Veränderung

 

€/L

€/L

€/L

%

Restabfall 30 – 240 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,86

1,86

 + 0,00

+ 0,00

Bioabfall 60 – 240 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich

0,90

0,95

+ 0,05

+ 5,56

Restabfall 1.100 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

1,00

1,03

+ 0,03

+ 3,00

Abfuhr wöchentlich (52 x jährlich)

2,00

2,06

+ 0,06

+ 3,00

Abfuhr vierwöchentlich (13 x jährlich)

0,50

0,52

+ 0,02

+ 3,00

Bioabfall 1.100 L

 

 

 

 

Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)

0,90

0,95

+ 0,05

+ 5,56

Abfuhr wöchentlich (52 x jährlich)

1,80

1,90

+ 0,10

+ 5,56

 

 

Der Entwurf des 3. Nachtrages zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird mit den oben aufgeführten Gebührensätzen mit der Bitte um Beschlussfassung vorgelegt.

 

 


Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu TOP a):

1.         Der 3. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird entsprechend dem der Vorlage 190/2008 beigefügten Entwurf beschlossen.

2.         Der dieser Gebührenfestsetzung zugrundeliegenden Gebührenbedarfsberechnung wird zugestimmt.

3.         Die Beschlüsse zu 1. und 2. stehen unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss (zu TOP b):

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu TOP b):

Der Rat der Stadt Schwelm macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung.


Anlage 1: Gebührenbedarfsberechnung (1 Seite)

Anlage 2: Gebührenkalkulation (1 Seite)

Anlage 3: Vergleichsübersicht Wirtschaftsrechnung 2009 / 2008 (1 Seite)

Anlage 4: Satzungsentwurf (1 Seite)