Sachverhalt:
Für das Jahr 2009 wurden im Rahmen der Wirtschaftsrechnung Gesamtkosten in Höhe von 2.072.800,00 € ermittelt. Im Vorjahr betrugen die Gesamtskosten gemäß Gebührenkalkulation 2.041.200,00 €. Die Kostensteigerung beläuft sich auf 31.600,00 € (rd. 1,5 %).
Der Mehrbedarf ist im Wesentlichen durch die Einführung der Altpapierabfallbehälter („blaue Tonne“) begründet. Bereits zum Jahreswechsel 2007 / 2008 erfolgte die Übernahme der Altpapierabfuhr in Eigenregie durch die TBS. Zu diesem Zweck wurden im Stadtgebiet entsprechende Depotcontainer aufgestellt.
Wider Erwarten wurde Mitte
2008 durch ein Gerichtsurteil privaten Unternehmen grundsätzlich die
Möglichkeit eingeräumt, eigene Papiersammelbehälter aufzustellen. Um dem
entgegenzuwirken und die daraus folgende Reduzierung der
Papierverwertungserlöse des Kreises zu verhindern, wurden im Juli diesen Jahres
durch TBS rd. 4.500 Sammelbehälter für Altpapier an Schwelmer Haushalte
verteilt. Somit existieren in Schwelm zur Zeit zwei flächendeckende Systeme zur
Sammlung des Altpapiers, die entsprechende Kosten verursachen.
Für den Bereich der
Depotcontainersammlung wurden für 2009 Netto-Kosten von rd. 60.000,00 €
ermittelt. Bei der Berechnung der Personal- und Fahrzeugkosten wurde eine
Änderung der Leerungshäufigkeit von zweimal auf einmal wöchentliche Abfuhr
berücksichtigt. Unter dieser Voraussetzung entfallen rd. 44.000,00 € auf
Personal- und Fahrzeugkosten für die Abfuhr und weitere rd. 38.000,00 €
(Personal-, Fahrzeug- und Abfallentsorgungskosten) für die Reinigung und
Unterhaltung der Standorte. Darüber hinaus sind kalkulatorische Kosten
(Abschreibung und Verzinsung des Anlagevermögens) von rd. 16.000,00 €
anzusetzen. Gegenzurechnen sind die Erlöse aus Erstattungen für die
Standortreinigung in Höhe von rd. 38.000,00 €.
Das System der „blauen Tonne“
verursacht gemäß Planung 2009 rd. 108.000,00 € Netto-Kosten. Hiervon entfallen
rd. 68.000,00 € auf Personal- und rd. 34.000,00 € auf Fahrzeug-Einsatzkosten.
Die kalkulatorischen Kosten werden mit rd. 20.000,00 € eingeplant.
Kostenmindernd wirkt sich die Erstattung von Abfuhrkosten für nicht-kommunale
Verpackungsanteile in Höhe von rd. 14.000,00 € aus.
Die jährlichen Kosten für die Abfuhr (Personal- und Fahrzeugeinsatz, kalkulatorische Abschreibung und Verzinsung) wurden im Rahmen der ursprünglichen Planung überschlägig mit 100.000,00 € geschätzt. Dieser Planung lag nur die Depotcontainersammlung zugrunde.
Die Gesamtkosten für beide
Altpapiersammelsysteme belaufen sich auf insgesamt rd. 170.000,00 € netto. Die
Mehrkosten von 70.000,00 € können durch einen reduzierten Ansatz bei den
Abfallentsorgungskosten größtenteils aufgefangen werden. Der Ansatz für
Entsorgungskosten wurde vermindert, da anhand der Entwicklung im laufenden Jahr
im Bereich des Restabfalls aus Hauhalten und des Selbstanliefererabfalls mit
geringerer Tonnage zu rechnen (- rd. 350 t) ist.
Die Entsorgungskosten an den
Kreis basieren auf den Gebührensätzen des Vorjahres. Informationen über eine
Änderung der Kreis-Gebührensätze für 2009 lagen zum Zeitpunkt der
Gebührenkalkulation nicht vor. Sofern sich im Laufe der Beratung neue
Erkenntnisse ergeben, erfolgt zunächst eine Neuberechnung und ggf. Anpassung
der Gebührensätze.
Unter Zugrundelegung eines
gegenüber dem Vorjahr nur geringfügig veränderten Behälter-Gesamtvolumens
bleibt der Gebührensatz für Restabfallbehälter 30 – 240 Liter mit 1,86 € /
Liter gleich.
Bei den
Restabfall-Großbehältern wirkt sich eine Reduzierung des Behältervolumens um
rd. 3.000 Liter mit 0,01 € auf den Gebührensatz aus. Weitere Erhöhungen um
insgesamt 0,02 € ergeben sich insbesondere aus Mehraufwendungen an
kalkulatorische Kosten (Neubeschaffung von Behältern).
Der Gebührensatz für
Bioabfallbehälter erhöht sich von 0,90 € auf 0,95 €. Die Erhöhung um 0,5 €
basiert auf der Berücksichtigung eines Teilbetrages von 25.000,00 € als
Ausgleich der aus der Betriebsabrechnung 2006 noch bestehenden Unterdeckung.
Die ermittelten Gebührensätze
sind im einzelnen jeweils mit Abweichungen absolut und prozentual gegenüber den
bisherigen Gebührensätzen nachfolgend aufgeführt. Einzelheiten sind den als
Anlage beigefügten Unterlagen (Gebührenbedarfsberechnung und –kalkulation) zu
entnehmen. Für die Beratung ist ein Vergleich der Kosten lt.
Wirtschaftsrechnung 2009 mit den Kosten lt. Wirtschaftsrechnung 2008 als
Übersicht beigefügt.
Vorgeschlagene Gebührensätze
ab 01.01.2009:
|
Gebührensatz 2008 |
Gebührensatz2009 |
Veränderung |
|
|
€/L |
€/L |
€/L |
% |
Restabfall 30 – 240 L |
|
|
|
|
Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)
|
1,86 |
1,86 |
 + 0,00 |
+ 0,00 |
Bioabfall 60 – 240 L |
|
|
|
|
Abfuhr 14tägig (26 x jährlich
|
0,90 |
0,95 |
+ 0,05 |
+ 5,56 |
Restabfall 1.100 L |
|
|
|
|
Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)
|
1,00 |
1,03 |
+ 0,03 |
+ 3,00 |
Abfuhr wöchentlich (52 x jährlich)
|
2,00 |
2,06 |
+ 0,06 |
+ 3,00 |
Abfuhr vierwöchentlich (13 x jährlich)
|
0,50 |
0,52 |
+ 0,02 |
+ 3,00 |
Bioabfall 1.100 L |
|
|
|
|
Abfuhr 14tägig (26 x jährlich)
|
0,90 |
0,95 |
+ 0,05 |
+ 5,56 |
Abfuhr wöchentlich (52 x jährlich)
|
1,80 |
1,90 |
+ 0,10 |
+ 5,56 |
Der Entwurf des 3. Nachtrages
zur Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird mit den
oben aufgeführten Gebührensätzen mit der Bitte um Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag für
den Verwaltungsrat (zu TOP a):
1.
Der 3. Nachtrag zur
Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft in der Stadt Schwelm wird entsprechend
dem der Vorlage 190/2008 beigefügten Entwurf beschlossen.
2.
Der dieser
Gebührenfestsetzung zugrundeliegenden Gebührenbedarfsberechnung wird
zugestimmt.
3.
Die Beschlüsse zu 1. und
2. stehen unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung
erteilt.
Beschlussvorschlag für den
Hauptausschuss (zu TOP b):
Der Hauptausschuss empfiehlt
dem Rat der Stadt Schwelm, von seinem Weisungsrecht gemäß § Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch zu machen.
Beschlussvorschlag für den
Rat (zu TOP b):
Der Rat der Stadt Schwelm
macht keinen Gebrauch von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der
TBS-Unternehmenssatzung.
Anlage
1: Gebührenbedarfsberechnung (1 Seite)
Anlage
2: Gebührenkalkulation (1 Seite)
Anlage
3: Vergleichsübersicht Wirtschaftsrechnung 2009 / 2008 (1 Seite)
Anlage
4: Satzungsentwurf (1 Seite)