Betreff
Bebauungsplan Nr. 80 "Viktoriastraße" 1. Abwägung und Beschlussfassung über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB 2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB3. Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
188/2008
Aktenzeichen
FB 5/Le
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

1. Bisheriges Verfahren

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 19.06.2008 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 80 „Viktoriastraße“ beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit hat, nach ortsüblicher Bekanntmachung, in der Zeit vom 12.08.2008 bis einschließlich 26.08.2008 stattgefunden. In gleicher Sitzung hat der Rat der Stadt Schwelm den Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB gefasst. Die frühzeitige TÖB-Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 30.07.2008, unter Fristsetzung bis zum 27.08.2008, durchgeführt.

 

2.Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

In der Zeit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB gingen keine Anregungen ein.

 

3. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Mit Schreiben vom 12.08.2008, das dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist, trägt der Geologische Dienst NRW folgende Anregungen vor:

Der Planungsraum befinde sich über verkarstungsfähigem und erdfallgefährdetem Kalkstein. Deshalb sei folgendes zu beachten:

Unterirdische Hohlräume sind nicht auszuschließen.

Der obere Grundwasserleiter ist sehr verschmutzungsgefährdet

Bei den Bauarbeiten sind Verunreinigungen des Karstkluftwasserleiters auszuschließen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Anregungen wie folgt zu behandeln:

Der Anregung wird gefolgt. Die Hinweise werden in der Begründung unter Punkt 6 Altlasten/Bodenbeschaffenheit ergänzt. Auf der Planzeichnung wird auf die Entwurfsbegründung hingewiesen.

 

Mit Schreiben vom 11.09.2008, das dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt ist,  trägt die Untere Bodenschutzbehörde der Kreisverwaltung folgende Anregungen vor:

Das Verzeichnis der Flächen mit Bodenbelastungsverdacht führt das Bebauungsplangebiet als Verdachtsfläche mit der Kennzeichnung 47092056. Auch wenn die dem Bebauungsplanentwurf zugrundeliegenden Bodengutachten keinen Sanierungsbedarf ableiten lassen, werden folgende Empfehlungen ausgesprochen:

Die Erdarbeiten sind gutachterlich zu begleiten. Aus den Baugruben sind Beweissicherungsproben zu entnehmen und zu analysieren. Der Unteren Bodenschutzbehörde ist ein Abschlussbericht der Beprobung vorzulegen. Die nach Durchführung der Baumaßnahmen unversiegelten Flächen sind 60 cm mächtig mit unbelastetem Bodenmaterial zu übererden.

Die Verwaltung schlägt vor, die Anregungen wie folgt zu behandeln:

Der Anregung wird gefolgt. Die Hinweise werden in der Begründung unter Punkt 6 Altlasten/Bodenbeschaffenheit ergänzt. Auf der Planzeichnung wird auf die Entwurfsbegründung hingewiesen.

 

4. Weiteres Vorgehen

Nach Abwägung und Beschlussfassung über die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB können als nächste Verfahrensschritte die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen.

Zur Sicherstellung der zügigen Abwicklung des beschleunigten Bebauungsplanverfahrens wird von der Regelung des § 4a Abs. 6 BauGB Gebrauch gemacht.

Dieser Vorlage sind als Anlage 3 die Entwurfsbegründung, als Anlage 4 der Bebauungsplanentwurf, als Anlage 5 das schalltechnische Gutachten und als Anlage 6 das Gutachten zur Berücksichtigung der Umweltbelange beigefügt.

 

5. Umsetzung der Ziele der Lokalen Agenda 21 Schwelm

Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 11.12.2003 das Leitbild der Lokalen Agenda 21 Schwelm beschlossen. Die Verwaltung hat das Planvorhaben zum Zeitpunkt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB  und zum Zeitpunkt der  frühzeitigen TÖB-Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB auf die Berücksichtigung der einzelnen Leitlinien hin überprüft. Das Prüfergebnis ist als Anlage 7 beigefügt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

1, Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden, wie in der Sitzungsvorlage 188/2008 dargestellt, abgewogen.

 

2. Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 80 “Viktoriastraße“,  einschließlich der Entwurfsbegründung und der textlichen Festsetzungen (Anlagen zur Sitzungsvorlage Nr. 188/2008) beschlossen.    
Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:     
-Stadtökologischer             Fachbeitrag
-Schalltechnisches             Gutachten
-Gutachten zur Berücksichtigung der Umweltbelange
Diese Unterlagen können während der Offenlegung eingesehen werden.
Von der Regelung des § 4 a Abs. 6 BauGB, dass unter den darin genannten Voraussetzungen Stellungnahmen, die nicht innerhalb der Offenlegungsfrist abgegeben werden, unberücksichtigt bleiben, wird Gebrauch gemacht. Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke  (Stand 21.10.2008) Gemarkung Schwelm, Flur 13, Flurstücke 558, 559, 560, 572, 573, und 574 tlw.. Die genauen Grenzen setzt der Bebauungsplan fest (§ 9 Abs. 7 BauGB).

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Planentwurfes zu Bebauungsplan Nr. 80 „Viktoriastraße“ die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung, durchzuführen. 

 

 

 


Anlage 1 Schreiben Geologischer Dienst, 1 Seite

Anlage 2 Schreiben EN-Kreis, 4 Seiten

Anlage 3 Entwurfsbegründung, 15 Seiten

Anlage 4 Bebauungsplanentwurf, 1 Seite

Anlage 5 Schalltechnisches Gutachten, 44 Seiten

Anlage 6 Gutachten zur Berücksichtigung der Umweltbelange, 37 Seiten

Anlage 7 Formular zur Berücksichtigung der Lokalen Agenda 21, 3 Seiten