Betreff
Standort der Hauptschule der Stadt Schwelm
Vorlage
182/2008
Aktenzeichen
FB2
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Ausgangssituation

Nach eingehendem Beratungsprozess um die Auflösung einer Hauptschule und den Standort der verbleibenden Hauptschule hat der Rat beschlossen, die HS Ost als die kleinere der beiden Schulen- sowohl räumlich als auch nach den Schülerzahlen – aufzulösen.

 

Im Gebäude der bisherigen Hauptschule Ost sind lt. Schulentwicklungsplan fünf Klassen - und zwei Fachräume für die bisher 4zügige Realschule ausgewiesen. Mit sinkenden Schülerzahlen ist inzwischen eine verfestigte Tendenz zur 3Zügigkeit in der Realschule zu verzeichnen. Dies wird dadurch unterstrichen, dass die fünf Klassenräume im Gebäude der Hauptschule Ost bereits im Schuljahr 2007/08 nicht mehr genutzt wurden.

Nunmehr wird in der Stellungnahme der Realschule vom 25.09.08 ausgeführt, dass drei Klassenräume im Gebäude Ost genutzt werden. Die erneute Nutzung war der Schulverwaltung nicht bekannt. Darüber hinaus werden als Folge der Übermittagsbetreuung weitere Bedarfe angemeldet. Es wird deutlich, dass hier dringender Abstimmungsbedarf zwischen den Vorstellungen der Schule und den Möglichkeiten des Schulträgers besteht.

Auftrag an die Verwaltung

Der Arbeitskreis Zielfindung des Hauptausschusses hat die Verwaltung gebeten, angesichts der veränderten Rahmenbedingungen zur Gebäudesituation die Standortfrage der Hauptschule noch einmal zu überprüfen und zur Beratung vorzulegen.

 

Die Raumkapazitäten

a) Realschule

Es stehen derzeit 20 Klassenräume im RS-Gebäude zur Verfügung. Für eine 3-zügige Schule werden 18 Räume benötigt. Die beiden Fachräume im Hauptschulgebäude werden in jedem Fall auch weiterhin von der RS benötigt. Die freie Hausmeisterwohnung (75  qm) wird nicht mehr für Wohnzwecke genutzt werden, sondern steht künftig der Schule zur Verfügung.

 

b) die Hauptschulgebäude

Wenn im Gebäude Ost die 5 Realschulklassen künftig der Hauptschule zur Verfügung

stehen, sind beide Gebäude etwa gleich groß. Eine Ersatzbeschaffung im Bereich Naturwissenschaft (rd. 60.000 €) wäre in beiden Gebäuden dringend erforderlich. Die Erneuerung der Küche (25.000 €) ist lediglich im Gebäude Ost erforderlich.

 

c)  Förderschule

Ebenso wie im Gebäude Ost könnte die Förderschule im Gebäude West untergebracht

werden.

 

Vor- und Nachteile Standort Ost

Bei einem Hauptschulstandort Ost ist der hauptsächliche Vorteil, dass der Schulträger ein geeignetes Schulzentrum für die Sek I auch für den Fall von Schulformänderungen vorhält. Konflikte zwischen 2 Schulformen werden möglicherweise weniger sein als bei gemeinsamer Nutzung mit der Förderschule, da die Fachräume nicht regelmäßig genutzt werden.

 

Der hauptsächliche Nachteil ist zunächst, dass beide Schulgebäude sehr voll sind. Freie Räume für Förderunterricht beispielsweise stehen nicht zur Verfügung. Die Realschule  ist noch in 2 Jahrgängen 4zügig, die Hauptschule noch bis zum Schuljahr 13/14 3zügig.

Mit der Einrichtung der partiellen Mensa in der Realschule würde es auch unter Einbeziehung der Hausmeisterwohnung recht eng.

 

Für den Sportunterricht benötigt die Realschule bisher auch die Halle Ost. Bei einer zunächst noch 3zügigen Hauptschule ist das nicht mehr möglich. Hier würden allerdings Halleneinheiten in der Sporthalle Westfalendamm (fußläufig von der RS zu erreichen) frei, wenn die Förderschule in das Gebäude West zieht. Auch könnte mit Bustransfer die Halle West durch die Realschule bei Bedarf genutzt werden.

 

Vor- und Nachteile Standort West

Das mit einer Hauptschule gut ausgelastete Gebäude ist teilweise Behinderten gerecht. Es ist ein WC auf der Mädchentoilette eingerichtet. Ein Kind im Rollstuhl besucht derzeit die 7. Klasse.

Bei Nutzung des Gebäudes durch die Förderschule sind im Erdgeschoss 7 Räume, das Kellergeschoss und das Hausmeisterhaus frei. Eine Abgrenzung der 7 Erdgeschossräume zum Schulgebäude ist mit separatem Eingang (derzeitiger Hausmeisterraum) möglich.

Die Überlegungen zur Nutzung der freien Räume sind noch nicht abgeschlossen, eröffnen aber unter Umständen auch ein Potential zur Unterbringung anderer Verwaltungseinheiten.

 

Dem von der Realschule gesehenen Raummangel am Standort Ost (sh. Stellungnahme) steht also keineswegs gesichert ein Raumüberhang von 7 Räumen am Standort West gegenüber.

 

Anlass, die Standortfrage erneut zu prüfen, waren auch die höchst unterschiedlichen Vorstellungen über die Nachfolgenutzung des Gebäudes der ehemaligen Hauptschule Ost. In der Stellungnahme der Realschule ist auf der letzten Seite unter „Konfliktpotenzial Schulzentrum“ darauf hingewiesen worden, dass die Unterbringung von zwei oder mehr Systemen in direkter Nachbarschaft ...“ immer ein erhöhtes Konfliktpotenzial“ ... birgt. Der Hinweis auf die Schülerzahl beider Systeme ( Realschule und Hauptschule) als Ansatz für Konflikte überrascht, wurden doch bis vor einigen Jahren ähnliche Schülerzahlen an diesem Standort in beiden Schulformen beschult, ohne dass allein dieses Systemzusammentreffen zu besonderen Konflikten geführt hätte. Offen bleibt auch, ob in dem (gewünschten) Zusammentreffen der Systeme der Realschule und der Förderschule auch oder kein Konfliktpotenzial gesehen wird.

 

Kosten

Kosten für allgemeine Baumaßnahmen wie z.B. Dachsanierungen, Fenster, Sonnenschutz sind unabhängig von der Nutzung für beide Schulgebäude zu veranschlagen, da beide Gebäude auch weiterhin durch Schulen genutzt werden.

Die Ersatzbeschaffung für eine Schulküche ist auch in jedem Fall erforderlich,  da diese sowohl von einer Hauptschule als auch von einer Förderschule benötigt wird.

Kleinere Baumaßnahmen für die Förderschule, wie z.B. teilen von großen Klassenräumen in kleinere Gruppenräume würden in beiden Gebäuden notwendig.

Kosten für einen Schulbus für einen teilweisen Sportunterricht der Realschule in der Halle West, falls die Standortentscheidung für die Hauptschule für das Gebäude Ländchenweg getroffen wird, sind abhängig von den Sporteinheiten der betroffenen Schulen und können derzeit nicht beziffert werden. Möglicherweise lassen sie sich dadurch begrenzen, dass ein Teil des Sportunterrichts der Realschule aus der Halle Ost in die fußläufig zu erreichende Turnhalle der Grundschule Westfalendamm verlagert werden kann.

Kosten für einen Behinderten gerechten Umbau im Gebäude am Ländchenweg können derzeit nicht beziffert werden.

 

Beteiligung der Schulkonferenzen

Gemäß §§ 65 und 76 Schulgesetz NW sind die Schulkonferenzen der Hauptschule, Realschule und Förderschule beteiligt worden. Die Realschule hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, alle bisher genutzten Räume im Hauptschulgebäude zu behalten ( Anlage 4 und 5). Die Hauptschule hat sich mehrheitlich für den Hauptschulstandort an der Holthausstraße ausgesprochen (Anlagen 1 bis 3 ). Die Förderschule ist unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Gebäude Holthausstraße als Standort einverstanden ( Anlage 6). Der Schule stünden aber ein Teil des Erdgeschosses, das 1. und 2. Obergeschoss zur Verfügung, was offensichtlich missverstanden worden ist.

Nach dem vom Ministerium vorgegebenen Raumprogramm wäre die Hauptschule auch am Standort Ländchenweg ( ohne Klassenraumnutzung durch die Realschule) angemessen untergebracht.

Die Bedenken aus der Realschule sind wohl nachvollziehbar. Dennoch sind auch hier die Räume nach dem Raumprogramm für eine 3zügige Schule im Realschulgebäude ausreichend. Allerdings müssten die konzeptionellen Überlegungen der Realschule für die Übermittagsbetreuung bei einem Mensabetrieb überarbeitet werden, da diese auch weiterhin die Klassenraumnutzung im Hauptschulegebäude einbeziehen. Als Anlage 7 ist das Raumprogramm einer 3zügigen Schule beigefügt.

Wie die aktuelle Schülerstatistik zeigt, setzt sich die Tendenz zur 3Zügigkeit entgegen den Prognosen im Schulentwicklungsplan fort.

Bei dieser Entwicklung wäre der Erhalt eines Standorts für ein Schulzentrum, welcher Art auch immer, denkbar.

 

Die Standortentscheidung sollte noch in diesem Jahr getroffen werden, damit es bei den Anmeldungen zu den Klassen 5 im Februar 2009 keine Unklarheiten für die Eltern gibt.

 

Die erneute Beteiligung der Schulkonferenzen, damit auch der sonstigen Gremien der Schulen, zeigt – im Gegensatz zu den Ergebnissen der vorhergehenden Beteiligungen – ein wenig überraschend ein eher inhaltlich koordiniertes Bild. Bedenken gegen die Unterbringung der Förderschule im Gebäude der ehemaligen Hauptschule Ost werden nicht mehr erhoben. Die Belegung dieses Gebäudes mit der Grundschule Möllenkotten wird nicht mehr vorgeschlagen. Der angemeldete Raumbedarf der Realschule einschließlich der aus der Übermittagbetreuung greift in den Raumbestand des Gebäudes der ehemaligen Hauptschule Ost so stark ein, dass damit die Unterbringung der Hauptschule Schwelm in diesem Gebäude unmöglich gemacht wird.

Die vom Arbeitskreis Zielfindung verfolgte Verbesserung der Unterbringung der Förderschule wird grundsätzlich auch im Gebäude der ehemaligen Hauptschule Ost erreicht. Lediglich die Sporthallennutzung würde im Gebäude West allein und jederzeit der Förderschule möglich sein.

 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass eine Veränderung der bisherigen Beschlusslage gemäß § 81 Schulgesetz NW der Schulaufsicht zur Genehmigung vorzulegen wäre.

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat als Standort der Hauptschule das Gebäude ....... vorzusehen.


Anlage 1: Abstimmungsergebnis Schulkonferenz der  Hauptschule
Anlage 2: Beschluss der Schulkonferenz der Hauptschule vom 31.10.08
Anlage 3: Auszug aus der Schulkonferenz der Hauptschule vom 30.10.08
Anlage 4: Auszug aus der Schulkonfernz der D.-B.-Realschule vom 25.09.08
Anlage 5: Stellungnahme der D.-B.-Realschule

Anlage 6: Auszug aus der Schulkonferenz der Förderschule vom 30.10.08

Anlage 7: Raumprogramm der D.-B.-Realschule