Betreff
Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans für die Stadt Schwelm
Vorlage
170/2008
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Schwelm wurde auf der Grundlage eines Entwurfs der Beratungsgesellschaft WIBERA ( jetzt RINKE) im Jahr 2002 beschlossen ( Verwaltungsvorlage Nr. 57/02).

Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus   § 22 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung des Landes Nordrhein-Westfalen ( FSHG), wonach die Gemeinde für Schadens- und Großschadensereignisse Vorbereitungen treffen muss. Hierbei sollen Brandschutzbedarfspläne nach spätestens 5 Jahren fortgeschrieben werden.

 

 

§ 22 FSHG Auszug:

 

Die Gemeinden haben unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen und fortzuschreiben.

 

Ziel der Erarbeitung eines Brandschutzbedarfsplanes ist es, eine auf die Bedingungen der Gemeinde abgestimmte optimale Lösung im Hinblick auf eine leistungsfähige Feuerwehr zu finden. In diesen Brandschutzbedarfsplänen sind enthalten:

 

·       eine Beschreibung von allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken im jeweiligen Zuständigkeitsbereich (Risikoanalyse)

·       eine Festlegung der gewünschten Qualität der von der Feuerwehr zu erbringenden Leistungen (Schutzziel)

·       eine Ermittlung des zur Erfüllung dieser Qualität erforderlichen Personals und der Mittel (Ressourcen).

 

 

Das Gutachten der Firma RINKE zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Schwelm liegt nunmehr vor und soll von der Beratungsgesellschaft in der       Sitzung des HA vom 16.10. 08 vorgestellt werden. Das komplette Gutachten ist im Ratsinformationssystem als Anlage zu dieser Vorlage eingestellt, bei Bedarf können weitere Ausdrucke bei der Verwaltung angefordert werden.

 

Die wesentlichen Feststellungen und Empfehlungen des vorgelegten Entwurfs werden im folgenden dargestellt:

 

Vorbemerkungen

 

Bei der Aufstellung  eines  Brandschutzbedarfsplanes muss für jede Gemeinde von  sehr unterschiedlichen Faktoren  ausgegangen werden, da sich die Schutzziele an den örtlichen Gegebenheiten, d.h. zum Beispiel der geographischen Lage des Einsatzbereichs, lokalen Besonderheiten bei der Aufgabenstellung  der Feuerwehr und der Personalverfügbarkeit ausrichten.

 

Die vorgelegten Schutzziele sind als Planungsziel definiert. Da der Gesetzgeber keine Schutzziele festgelegt hat, wurden annähernd die Schutzziele der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren (AGBF), die auch der Landesfeuerwehrverband empfiehlt, zugrunde gelegt. Diese Schutzziele wurden personell um einen Feuerwehrmann (Sammelbezeichnung SB) unterschritten, beziehen sich aber auf die taktische Einsatzgröße einer Löschgruppe nach FwDV 3 (1 Gruppenführer und 8 Feuerwehrmänner (SB)) und sind somit im akzeptablen Bereich. Beim Zielerreichungsgrad wird  das quantitative Ziel auf 90 % festgelegt. Es ist unumstritten, dass ein Ziel von 100 % kaum oder nur mit einem völlig unverhältnismäßigen Aufwand erreicht werden kann. Da in den meisten Kommunen ein Zielerreichungsgrad von 95 % - 90 % festgelegt ist, liegt die Stadt Schwelm unter Berücksichtigung der baulichen und sonstigen Struktur in Schwelm noch im Bereich dieser Bandbreite.

Bei der Formulierung der Schutzziele ist allerdings zu beachten, dass im Falle einer rechtlichen Prüfung der Organisation des Brandschutzes einer Gemeinde mangels gesetzlicher Standards auf „ Regeln der Technik“ zurückgegriffen werden kann. Das Rechtsamt der Stadt Düsseldorf hat in einem Gutachten festgestellt, dass die „Schutzzieldefinition“ der AGBF Nordrhein-Westfalen (und in der Fortsetzung auch der AGBF Bund) als eine solche Regel der Technik gesehen werden kann. Sie ist insoweit Orientierungshilfe für die kommunale Schutzzieldefinition.

 

In Nr. 4.3 der Verwaltungsvorlage wurde dargestellt, dass für eine durchgängige Besetzung der Nachrichtenzentrale der Wache ein weiterer Bedarf von 4,3 Stellen erforderlich sei. Im Hinblick auf die vorgesehene Aufschaltung des Notrufes 112 auf die Kreisleitstelle wurde diese Stellenbesetzung bis zu einer erneuten Begutachtung zurückgestellt.

 

Zur Besetzung der Nachrichtenzentrale der Feuer- und Rettungswache legt das Büro Rinke nunmehr einen Vorschlag vor.

 

 

Ergebnis der Fortschreibung

 

Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes hat für die Struktur und Organisation der Feuerwehr Schwelm keine wesentlichen Anforderungsänderungen ergeben. Die definierten Schutzziele konnten weitgehend erreicht werden.

 

Im Bereich der ausrückenden Einsatzkräfte und der Funktionsbesetzungen /-aufteilungen durch ehrenamtliche und hauptamtliche Feuerwehrangehörige haben sich gegenüber dem Brandschutzbedarfsplan von 2002 keine personellen Veränderungen ergeben. Das in der Vorlage 57/2002 dargestellte Umsetzungskonzept (Personal im Einsatzdienst ) wurde bis 2007 realisiert.   Auf die seinerzeit unter Vorbehalt gestellte  Besetzung der Nachrichtenzentrale der Feuer- und Rettungswache durch hauptamtliches Personal wird nachfolgend eingegangen.  

 

Der Gutachter stellt in der Fortschreibung fest, dass die zeitlichen Vorgaben der Schutzziele durch die Feuerwehr erfüllt werden. Die personelle Stärke der Einsatzkräfte wurde jedoch  nur zeitweise erreicht (dazu nachfolgend „ehrenamtliche Feuerwehrangehörige“).

 

„Koordinierungsstelle“ – bisher Nachrichtenzentrale der Feuer- und Rettungswache

 

Für die bisherige Nachrichtenzentrale der Feuer- und Rettungswache empfehlen die Gutachter die (zeitanteilige) Einrichtung einer Funktionsstelle „Wachkoordinator“ zur Organisation von Logistik und Nachschub im Einsatzfall sowie als Maschinist für Sonderfahrzeuge ( Gutachten S. 66).  Wehrführung und Verwaltung schließen sich diesem Vorschlag aus den nachfolgend dargestellten Gründen grundsätzlich an. Ihre ursprünglich weitergehende Forderung auf Einrichtung einer besonderen Funktionsstelle „rund um die Uhr“ (Personalmehrbedarf 4.3 Stellen) hat die Wehrführung mit  dem Vorbehalt der spätern Überprüfung zurückgestellt.  

Aufgrund  der aktuellen Arbeitszeitregelung für feuerwehrtechnische Beamte in NRW und unter Berücksichtigung der Ausfallzeiten durch Aus- und Fortbildung sowie Urlaub und Krankheit ergibt sich aus dem Vorschlag des Gutachters ein Stellenbedarf von 1,5 Mitarbeitern des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes.

 

 

(Aufgabenbeschreibung der Koordinierungsstelle)

 

            Die Koordinierungszentrale ist integrativer Bestandteil der Feuer- und Rettungswache

 

Sie ist insbesondere für die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen zentraler innerbetrieblicher Anlaufpunkt. Aufgrund der Arbeitszeiten der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen erfolgt die Dienstleistung in erster Linie nach 17:00 Uhr. Zu den diversen Aufgaben gehören beispielsweise die Durchführung von Einkleidungen, Service für die Alarmierungstechnik, Datenverwaltung des Personals, Mithilfe bei Unterrichtsvorbereitungen, Einweisung in spezielle Fahrzeuge und Geräte usw. Sie ist zentraler Ansprechpunkt der Feuerwehr, nimmt Telefongespräche an und vermittelt an zuständige Ansprechpartner im internen Dienstbetrieb. Sie übernimmt die Zugangsverwaltung und empfängt und vermittelt Besucher an deren Ansprechpartner in der Feuerwache. Sie nimmt Lieferungen und Warensendungen entgegen und überwacht den Wachbereich, wie auch die Zugänge. Im Alarmfall unterstützt die EZ die Leitstelle, indem sie die alarmierten Kräfte der Feuerwehr angemessen koordiniert, spezielle Ausrückfolgen vorgibt und über längere Zeiträume eine zielgerichtete Einsatzlogistik sicherstellt. Die Kreisleitstelle kann insbesondere die aktuelle personelle Verfügbarkeit der Freiwilligen Feuerwehr nicht abschätzen. Eventuelle Nachforderungen nach Einsatzkräften von der Einsatzstelle werden durch die Kreisleitstelle durch die Alarmierung weiterer i.d.R. ehrenamtlicher Kräfte realisiert, da ein Kräfteüberblick über verfügbare Kräfte auf der Feuer- u. Rettungswache fehlt.. Die Koordinierungszentrale dagegen kennt die jeweilige Verfügbarkeit und hat durch die örtliche Nähe den unmittelbaren Überblick über die aktuelle Personalverfügbarkeit der anwesenden Einsatzkräfte an der Feuerwache.

 

           Die Koordinierungszentrale unterstützt den Bereitschaftsdienst der

Stadtverwaltung

           Die Koordinierungszentrale ist Servicestelle für alle Stadtämter und Abteilungen, die eine Rufbereitschaft vorhalten müssen (Ordnungsamt, Technische Betriebe). Sie dient als zentraler Meldekopf, informiert und alarmiert die Bereitschaftsdienste nach deren Vorgaben.

 

 Die Koordinierungszentrale ist „Call-Center“ für die Kommune

Die Koordinierungszentrale dient als Ansprechpartner für alle Angelegenheiten der Kommunalverwaltung. Dies geschieht während aber insbesondere auch außerhalb der Dienstzeiten. Sie ist damit die einzige städtische Stelle, die auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten durchgehend ansprech- und erreichbar ist.

 

 

Die Koordinierungszentrale fungiert als Sicherheitszentrale für kommunale Objekte

Die Koordinierungszentrale stellt hier die ständig besetzte Stelle für die Annahme von Alarmmeldungen dar. Diese erfolgen durch Einbruch-meldeanlagen der ADV und aus dem Haus Martfeld. Des Weiteren erfolgt die Störungsalarmierung diverser Heizungsanlagen der Kindertagesstätten ebenfalls über die Koordinierungszentrale.

 

Die Koordinierungszentrale unterstützt die  Kreisleitstelle

Eine Kreisleitstelle alleine kann aufgrund der auf den Normalbetrieb ausgelegten personellen Besetzung keine Großschadens- oder Unwetterlagen abarbeiten, da diese im Regelfall die Inbetriebnahme zusätzlicher Strukturen in einer Kreisleitstelle bedingen.

Insbesondere bei großflächigen Schadenlagen wie Sturm- und Wassereinsätzen, die zeitgleich in mehreren Kommunen des Kreises stattfinden, muss eine Unterstützung der Kreisleitstelle seitens der Koordinierungszentrale erfolgen. Die Kreisleitstelle gibt von ihr alarmierte Einsatzeinheiten zur weiteren Einsatzdisponierung an die Koordinierungsstelle (in diesem Fall „Örtliche Einsatzleitung“) ab. Alle Einheiten zur Bearbeitung von aktuellen Einsätzen im eigenen Zuständigkeitsbereich werden dann selbstständig von der jeweiligen Koordinierungsstelle weiter betreut und disponiert. Durch die ständige Besetzung der Koordinierungsstelle mit hauptamtlichen Personal ist sichergestellt, dass die Übernahme der Aufgaben und die Durchführung der Disponierung, unter Nutzung der städtischen Einrichtungen (ADV, Meldesystem usw.) sowie der technischen Infrastruktur der Nachrichtenzentrale problemlos abläuft.

 

Sollte es darüber hinaus zu Störungen des Betriebes der Kreisleitstelle kommen, kann  die Koordinierungszentrale die notwendige Redundanz sicherstellen.

 

Die Koordinierungszentrale ist Teil des städtischen Krisenstabes

Der Krisenstab der Stadt Schwelm kommt ereignisabhängig und zeitlich begrenzt zusammen und agiert im originären Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung, wenn aufgrund eines besonderen Ereignisses ein größerer Koordinierungs- und Entscheidungsbedarf besteht.

Die Koordinierungszentrale fungiert hier als städtische Koordinierungsstelle. Sie steht dabei in direktem Kontakt zum Krisenstab und zur Einsatzleitung der Feuerwehr. Sie kann dabei zum städtischen Lagezentrum entwickelt werden.

 

(Besetzung der Koordinierungsstelle)

 

Nach dem Vorschlag des Gutachters (S. 66)  soll die Koordinierungsstelle die vorbeschriebenen Aufgaben sowie die Organisation von Logistik und Nachschub im Einsatzfall in der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr durch eine/n hauptamtliche/n Mitarbeiter/in (Qualifikation „Gruppenführer“) wahrnehmen. In der übrigen Zeit wäre die Funktion durch einen Mitarbeiter des Einsatzdienstes sicherzustellen, dessen Tätigkeit im abwehrenden Brandschutz dann durch ehrenamtliche Feuerwehrangehörige übernommen würde.

 

 

 

Einsatzleiterdienst

 

In der Fortschreibung des  Brandschutzbedarfsplan ist ein Einsatzleiterdienst innerhalb der Schutzzieldefinierung gefordert. Die Sicherstellung des Einsatzleiterdienstes ist zeitlich wie folgt festgelegt:

 

In der Zeit von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr wird der Einsatzleiterdienst von dem Leiter der Feuerwehr (Herr Fichtel) oder dem Leiter des Sachgebietes „Vorbeugender Brandschutz“ (Herr Kinzner) sichergestellt. Dieser Dienst wird im Rahmen des Tagesdienstes unter der Berücksichtigung der Arbeitszeitverordnung für Beamte in NRW absolviert.

 

In der Zeit von 17:00 Uhr bis 07:00 Uhr wird der Einsatzleiterdienst von 5 Führungskräften der Feuerwehr Schwelm im Rahmen einer Rufbereitschaft sichergestellt. Die Führungskräfte besitzen die entsprechenden Führungsausbildungen (F III (o.BmDF), F IV (o. B IV), F/B V I + II, F VI, TEL). Der Dienst wird zur Zeit nur bei tatsächlicher Arbeitsleistung entsprechend der Aufwandsentschädigungszahlung für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige abgegolten.

Der Einsatzleiter darf während der Rufbereitschaft das Gebiet der Stadt Schwelm nicht verlassen. Ihm steht in dieser Zeit ein Dienstwagen zur Verfügung.

 

Personalwirtschaftliche Maßnahmen sind zurzeit in diesem Aufgabenfeld nicht erforderlich.

 

 

Arbeitszeitverordnung Feuerwehr

 

Im Jahre 1993 ist die europäische Richtlinie 93/104/EG über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung in Kraft getreten. Am 14. Juli 2005 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass auch für die Feuerwehrbeamte die Bereitschaftszeit als Arbeitszeit anzusehen ist und die Obergrenze von 48 Stunden wöchentlich gilt. Dies führte in NRW zur Neufassung der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Diensts im Lande NRW vom 01.09.2006. Die Verordnung ist zum 01.01.2007 in Kraft getreten. Die Notwendigkeit dieser Verordnung wird im Jahre 2010 überprüft.

 

Im Rahmen dieser Regelung sind die nachfolgend genannten Arbeitszeitvarianten möglich:

 

  1. Bei Anwendung der AZVOFeu beträgt die regelmäßige Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes 48 Stunden. Hier beträgt der Anteil des Bereitschaftsdienstes 19 Stunden (§ 2 Abs. 1 AZVOFeu)

 

  1. Nach § 5 AZVOFeu ist es möglich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern , über eine sog.  opt-out Lösung, Individualvereinbarungen abzuschließen. Hierbei wird eine 54 Stunden-Woche (wie nach der alten AZVOFeu) vereinbart, wobei der Bereitschaftsdienstanteil auf 21 Stunden wöchentlich festgesetzt wird.

 

 

Die Mitarbeiterin und Mitarbeiter der Feuerwehr haben mit der Stadt Schwelm entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen und erhalten dafür eine besondere Zulage für freiwillige Mehrarbeit im feuerwehrtechnischen Dienst (zurzeit 20 € pro Dienstschicht).

Die Zulagenverordnung läuft zum 31.12.2009 aus.

 

Durch den Abschluss dieser Individualvereinbarungen ist es möglich bis zum 31.12.2009 ein entsprechendes Personalkonzept zu entwickeln und umzusetzen ( vgl. Beschlussvorschlag).

 

 

ehrenamtliche Feuerwehrangehörige

 

Zu Zahl und  Verfügbarkeit der freiwilligen Wehrangehörigen, welche unmittelbaren Einfluss auf die Schutzzielerreichung ( S. 16 ff. 27, 38, 63 f. des Gutachtens)  und damit im weiteren auch auf die Notwendigkeit der Vorhaltung hauptamtlicher Kräfte hat, wird ausgeführt, dass  die Stadt Schwelm mit 3,99 aktiven Wehrangehörigen pro 1000 Einwohnern „eher im unteren Bereich und etwas unterhalb des Durchschnittswerts von 5,40“ ( S. 55)  liege und die Verfügbarkeit der Freiwilligen werktags tagsüber „deutlich geringer“ als in den übrigen Zeiten sei.

Wehrführung und Verwaltung schlagen daher weitere  Anstrengungen zur Gewinnung neuer  Wehrmitglieder in den Einsatzabteilungen vor und empfehlen die Bereitstellung besonderer Haushaltsmittel zur Ausweitung und Ergänzung der bisherigen Maßnahmen (zuletzt Mitgliederwerbung anlässlich des Tags der Offenen Tür der Feuerwache, Aktion des Deutschen Feuerwehrverbandes  „Frauen an den (Brand)herd“ etc.).

Auf der Basis von Maßnahmen und Programmen, die zum Teil bereits in anderen Kommunen erfolgreich erprobt wurden ( vgl. Gutachten S. 64), soll eine Arbeitsgruppe aus Wehrführung und Verwaltung ggf. mit weiterer Unterstützung des Gutachters ein Konzept zur Gewinnung weiterer Mitglieder für die Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm erarbeiten.

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Schwelm  in der  Fassung des Entwurfs  des Büros Rinke  vom (5.2.2008) wird beschlossen.

 

Dem Vorschlag des Gutachters zur Besetzung der Funktion eines „Wachkoordinators“

Im Tagesdienst soll gefolgt werden.

 

Der hieraus sich ergebende Personalmehrbedarf von 1,5 Stellen im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst soll ab 2009 im Stellenplan berücksichtigt werden.

 

Sollten sich durch neue Erkenntnisse hinsichtlich der Auslastung der Koordinierungsstelle außerhalb des Tagesdienstes und/oder die neue Arbeitszeitverordnung Feuerwehr (voraussichtlich Ende 2010) Veränderungen des Personalbedarfs der Wehr (hauptamtliche Kräfte) ergeben, ist eine vorzeitige Anpassung der Personalbedarfsberechnung des Brandschutzbedarfsplans vorzunehmen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein besonderes Programm zur Gewinnung ehrenamtlicher Wehrmitglieder für den Einsatzdienst  aufzulegen,  entsprechende Haushaltsmittel sollen für den Etat 2009 vorgesehen  werden. 


Brandschutzbedarfsplan der Stadt Schwelm, Entwurf (Stand 05.02.2008),

eingestellt in RIS