Betreff
Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für die Beschaffung von Hardware für Schwelmer Schulen - Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GONW
Vorlage
167/2008
Aktenzeichen
2.1 La.
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Die von der ADV-Abteilung bewirtschafteten Haushaltsmittel für die Ausstattung der Schwelmer Schulen mit Hardware in Höhe von 37.000 € reichen in diesem Jahr nicht aus, um alle Anforderungen der Schulen abzudecken. Aus diesem Grunde sollen zusätzlich zu den im Etat 2008 veranschlagten Mittel für das Lernen mit neuen Medien auch Mittel für die Beschaffung von Schulausstattung hierfür bereitgestellt werden.

Nachdem jetzt alle Anforderungen vorliegen, soll die Beschaffung erfolgen. Da das Gesamtpaket der zusätzlichen Anforderungen bei ca. 20.000 € liegt, ist die Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Die nächste Ratssitzung findet am 30.10.2008 statt. Laut Aussage der ADV-Abteilung ist eine Umsetzung der Beschaffungen nicht mehr praktikabel, wenn erst nach dem 30. Oktober 2008 mit der erforderlichen Ausschreibung und dem sich anschließenden Vergabeverfahren begonnen werden kann. Dies hätte zur Folge, dass die für das Jahr 2008 bereitstehenden Haushaltsmittel nicht mehr verausgabt werden könnten und diese Mittel im nächsten Jahr nicht mehr zur Verfügung ständen.

 

Aus diesem Grunde kann die planmäßige Sitzung des Rates der Stadt Schwelm nicht abgewartet werden, so dass eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW durch den Hauptausschuss erforderlich ist.

 


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Bei der Buchungsstelle 01.01.08/0029.783100, Hardwarebeschaffung (Lernen mit neuen Medien) wird eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 20.000 € bewilligt. Die Deckung erfolgt über Minderausgaben bei den Buchungsstellen 03.01.01/0026.783100 in Höhe von 2.250 €, 03.03.01/0045.783100 in Höhe von 4.300 €, 03.04.01/0053.783100 in Höhe von 2.000 € und bei 03.05.01/0059.783100 in Höhe von 11.450 €.

 

Wegen der Terminabläufe gilt dieser Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 1 GO NW.

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat genehmigt die vom Hauptausschuss am 18.09.2008 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S 1 GO NW zur Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln für die Beschaffung von Hardware für Schwelmer Schulen.