Betreff
Kindertagesstättenbedarfplanung in der Stadt Schwelm - 10. Fortschreibung - Stand 31.07.2008
Vorlage
163/2008
Aktenzeichen
FB 4-51/2 Mk
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Der JHA hat zuletzt in seiner Sitzung am 10.09.07, Vorlagen Nr. 143/2007 die 9. Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanes beraten. Die Verwaltung legt nunmehr die 10. Fortschreibung einschließlich der gewohnten tabellarischen Darstellung vor.

 

Zum 01.08.2008 ist das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Kraft getreten. Es beinhaltet eine Vielzahl von Änderungen hinsichtlich der Planungs- und Gruppenstrukturen in den Tageseinrichtungen für Kinder.

In der Stadt Schwelm wurde versucht, einerseits die Betreuungsbedarfe der Eltern frühzeitig über eine Befragung zu ermitteln, andererseits durch intensive Gespräche mit den verschiedenen freien Trägern praktisch umsetzbare Lösungen zu finden.

Hervorzuheben sind insbesondere drei Entwicklungen, die ihre Ursache nur zum Teil im KiBiz haben:

 

- Die Anzahl der Kinder pro Geburtenjahrgang ist insgesamt gesehen in NRW rückläufig, diese demographische Entwicklung wird mittelfristig auch an Schwelm nicht vorbeigehen. Der Effekt, der in anderen, auch benachbarten Städten bereits zu Gruppenschließungen geführt hat, ist in Schwelm bisher noch nicht zu verzeichnen. Der Geburtenjahrgang 2007/2008 ist wieder vergleichbar stark mit den Jahrgängen 2003-2006, so dass bei Eintritt in das Kindergartenalter weiterhin mit einer starken Nachfrage gerechnet werden muss. (s. Anlage 1)

 

- Der Betreuungsbedarf für Kinder unter 3 Jahren steigt stetig. In den Gruppen für Kinder ab 2 Jahre sowie in den Gruppen für Kinder von 0-3 Jahren, die mit Einführung des KiBiz eingerichtet wurden, können nur maximal 20 bzw. 10 Kinder betreut werden. Die kleineren Gruppengrößen führen bei gleicher Einrichtungsgröße zu einer geringeren Anzahl von Kindern, die dort betreut werden können, was qualitativ natürlich einen Fortschritt bedeuten kann.

 

- Die durchgehende Betreuung auch über Mittag ist für berufstätige Eltern zunehmend wichtig.

Hierbei muss man unterscheiden zwischen der sogenannten Blocköffnungszeit, bei der das Kind von morgens an 7 Stunden durchgehend, also 35 Stunden pro Woche betreut wird und der klassischen „Übermittagbetreuung“, bei der Kinder maximal 45 Stunden pro Woche, also 9 Stunden pro Tag betreut werden und dabei auch ihr Mittagessen in der Tageseinrichtung bekommen. Während in den „klassischen“ Kindergartengruppen mit Kindern im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt bei einer Betreuungszeit von 25 und 35 Stunden pro Woche max. 25 Kinder aufgenommen werden können, dürfen bei einer    Übermittagbetreuung mit 45 Wochenstunden Betreuungszeit wiederum nur 20 Kinder betreut werden.

 

Durch die Reduzierung der Kinderzahl in den Gruppen, die durch das KiBiz vorgegeben wird, können, wie oben erwähnt, bei gleicher Anzahl von Gruppen in den Einrichtungen insgesamt weniger Kinder betreut werden. Die Gesamtzahl der Plätze in Tageseinrichtungen für Kinder in Schwelm sinkt im Kindergartenjahr 2008/20089 von 900 auf 886.

Hiervon sind 810 Plätze für Kinder von 3-6 Jahren vorgesehen, 30 Plätze für Schulkinder im Hort und 46 Plätze für Kinder unter 3 Jahren.

 

Sieht man im Vergleich die Zahlen des Vorjahres (900 Plätze gesamt, davon 40 im Hort und 21 für Kinder unter 3, damit 839 für Kinder von 3-6 Jahren), wird deutlich, dass eine Verlagerung in Richtung Betreuung der 2-jährigen stattfindet und auch die Belegung des Hortes wegen der flächendeckenden Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule allmählich zurückgeht. Die Zahl der Kinder unter 3 Jahren, die in Einrichtungen betreut werden, hat sich dem gegenüber mehr als verdoppelt; allerdings liegt der Anteil der Plätze für Kinder unter 3 Jahren in Schwelm erst bei knapp über 5%, während die Landesregierung NRW als Ziel des Ausbaus für 2008  17 Prozent angestrebt hat, was in Schwelm 145 Plätzen entsprechen würde.

 

Wichtig ist für Schwelm, den gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz  für Kinder ab 3 Jahre befriedigen zu können, was mit den vorhandenen 810 Plätzen offensichtlich gelungen ist.

 

Die Nachfrage für Plätze unter 3 Jahren konnte hingegen noch nicht zu 100% befriedigt werden,  so dass immer noch einige Kinder auf der Warteliste stehen.

 

Die Anzahl der Kinder aus umliegenden Städten, die nach den Kriterien des Beschlusses des JHA und des Rates aus dem Jahr 2001 Schwelmer Kindertageseinrichtungen besuchen, hat sich gegenüber dem Vorjahr etwa halbiert.

 

Beachten Sie bitte bei der beigefügten Tabelle, dass bei der Bedarfsermittlung nur ein solcher von 96% bei den einzelnen Jahrgängen sowie bei dem hineinwachsenden Jahrgang nur 30% von 96 % unterstellt wurde. Dies entspricht den Erfahrungen der vergangenen Jahre.

 

Fazit:

 

Die Geburtenzahlen in NRW zeigen in der Tendenz langfristig nach unten, so dass zukünftig mit einer deutlichen Entspannung bei der Vergabe von Plätzen für 3-jährige Kinder und einem möglichen Ausbau der U3-Betreuung auch in den Schwelmer Tageseinrichtungen zu rechnen ist. Dies kommt jedoch zur Zeit noch nicht zum Tragen. Der gesetzliche Anspruch der 3-jährigen Kinder hat hier Vorrang.

Eine bedarfsgerechte Ausstattung der Einrichtungen mit Plätzen für Kinder unter 3 Jahren ist eine Aufgabe für die kommenden Jahre. Es ist hierbei nicht damit getan, Platzzahlen in Gruppen zu reduzieren, die Einrichtungen müssen umgestaltet, mit anderem Mobiliar ausgestattet und das Personal, das die Kinder dort betreut , auf die geänderten Aufgaben vorbereitet werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der JHA nimmt die 10. Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanes zur Kenntnis.


5 Tabellen