Betreff
Ferienfreizeiten des Fachbereiches Jugend in Neetze und Rattlar 2008 und Planung für 2009
Vorlage
161/2008
Aktenzeichen
Fb 4 51/9/10 ve/hs
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Wie vorgesehen haben zwei außerörtliche Ferienmaßnahmen in

·        Neetze in der Zeit vom 18.7. – 3.8.08 und

·        Rattlar in der Zeit vom 21.7. – 8.8.08

stattgefunden.

 

Über die Freizeitaufenthalte und deren Programme wird in der Sitzung mündlich berichtet.

 

Planung für 2009

Für das Jahr 2009 wird vorgeschlagen, erneut zwei Ferienfreizeiten durchzuführen, die bestimmt sind für Kinder mit besonderen sozialen Problemen (entsprechend den Richtlinien des Landesjugendamtes).

 

1. Ferienfreizeit

Sie soll voraussichtlich in der Zeit vom 13.7. – 31.7.09 für 20 Kinder im Alter zwischen 8 und 11 Jahren im Haus Timmermann in Rattlar stattfinden. Gemeinsam mit weiteren vier Kräften wird die Erzieherin Christiane Rath die Kinder betreuen.

 

2. Ferienfreizeit

Für 20 ältere Kinder (ca. 11 - 13 Jahre alt) soll voraussichtlich in der Zeit vom 26.7. bis 14.8.2009 wieder das Pfarrhaus Damm in Mecklenburg-Vorpommern belegt werden. Dieses Haus bietet Spiel- und Freizeitmöglichkeiten, Swimmingpool und Kanus am Haus und Möglichkeiten zu kleineren Ausflugsfahrten. Diese Freizeit wird von vier Betreuungskräften und Stadtjugendpfleger Karlheinz Vestweber geleitet.

 

Die Ferienfreizeiten sind ein wesentlicher Bestandteil der präventiven Jugendarbeit der Stadt Schwelm. Die geschätzten Kosten für beide Maßnahmen in Höhe von 28.700 € sind zum Haushaltsentwurf 2009 angemeldet worden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltlich der noch vom Rat zu treffenden Entscheidung über den Etat 2009 beschließt der Jugendhilfeausschuss, dass auch  im Jahr 2009 zwei außerörtliche Ferienmaßnahmen mit je 20 Kindern in Rattlar und Damm durchgeführt werden sollen.

Der Elternbeitrag wird für beide Maßnahmen auf 65 € je Kind festgesetzt.

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Berichte über die Ferienmaßnahmen des Fachbereiches Jugend im Sommer 2008 in Rattlar und Neetze zur Kenntnis.