Betreff
Bildung einer Einigungsstelle nach dem Landespersonalvertretungsgesetz NW
Vorlage
159/2008
Aktenzeichen
10 11 13 00 Ka/Sz
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Vor dem Hintergrund einer neuen Wahlperiode des Personalrates bei der Stadt Schwelm (Personalratswahl vom 10.06.08) ist gemäß § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes NW (LPVG) für die Dauer der Wahlperiode vom 01.07.2008 bis 30.06.2012 die Einigungsstelle neu zu bilden.

Verwaltung und Personalrat haben sich bezüglich Vorsitz und stellv. Vorsitz geeinigt auf:

 

 

Vorsitzender:

Herr Gerretz, Arbeitsgerichtspräsident beim Arbeitsgericht Herne

 

Stellvertretender Vorsitzender:

Herr Dr. Jansen, Arbeitsrichter beim Arbeitsgericht Dortmund

 

Die Zahl der Beisitzer/innen soll auf Vorschlag des Personalrates wie bisher auf 14 festgesetzt werden ( die Einigungsstelle wird im Einzelfall tätig in der Besetzung mit dem Vorsitzenden / Vertreter und sechs Beisitzern, die auf Vorschlag der obersten Dienstbehörde und der Personalvertretung je zur Hälfte aus dem Kreis der von ihnen benannten Beisitzer entnommen werden).

Nach § 67 Abs. 1 Satz 5 LPVG werden die Beisitzer/innen der Einigungsstelle, die im Geltungsbereich des LPVG beschäftigt sein müssen, je zur Hälfte von der Personalvertretung und der obersten Dienstbehörde (hier: Rat) berufen. Die Verwaltung schlägt daher vor, für ihre Seite die folgenden 7 Beisitzer/innen zu benennen:

 

Frau Ute Bolte                          Technische Betriebe Schwelm

Frau Christa Dowidat                       Fachbereich 2

Frau Marion Mollenkott                    Fachbereich 3

Herrn Meinhard Esser                        Fachbereich 4

Herrn Rudolf Fischer             Rechnungsprüfungsamt

Herrn Wilfried Guthier             Fachbereich 6

Herrn Jügen Kuss                            Fachbereich 3

 


Beschlussvorschlag:

 

Für die Dauer der Wahlperiode des Personalrates bei der Stadt Schwelm vom 01.07.2008 bis 30.06.2012 werden für die zu bildende Einigungsstelle gemäß § 67 Abs. 1 LPVG im Einvernehmen mit dem Personalrat als

 

Vorsitzender:

Herr Gerretz, Arbeitsgerichtspräsident beim Arbeitsgericht Herne

 

Stellvertretender Vorsitzender:

Herr Dr. Jansen, Arbeitsrichter beim Arbeitsgericht Dortmund

berufen.

 

Die Zahl der Beisitzer/innen wird im Einvernehmen mit dem Personalrat auf 14 festgesetzt.

 

Gemäß § 67 Abs. 1 LPVG werden vom Rat folgende Beisitzerinnen und Beisitzer benannt:

 

Frau Ute Bolte                          Technische Betriebe Schwelm

Frau Christa Dowidat                       Fachbereich 2

Frau Marion Mollenkott                    Fachbereich 3

Herrn Meinhard Esser                        Fachbereich 4

Herrn Rudolf Fischer             Rechnungsprüfungsamt

Herrn Wilfried Guthier             Fachbereich 6

Herr Jürgen Kuss                            Fachbereich 3