Sachverhalt:
Mit Sitzungsvorlage Nr.
169/2008 hat die Verwaltung den Ausschuss für Umwelt und Stadtplanung in seiner
Sitzung am 22.01.2008 in Kenntnis gesetzt, warum und in welchem Umfang eine
Neufassung der Gestaltungssatzung Innenstadt erforderlich ist. Die daraus
entstandene Diskussion ergab, dass (Auszug aus dem damaligen Protokoll:) „.....
u.a. vom Ausschuss vorgeschlagen wurde, die zur Erstellung der neuen
Gestaltungssatzung erforderlichen Arbeiten im Rahmen eines Projektes an
Studenten zu vergeben und anschließend ein externes Fachbüro mit der Prüfung
(u.a. der Rechtssicherheit) dieses Arbeitsergebnisses zu beauftragen. ...“
Die
Verwaltung hat daraufhin bei mehreren Fachhochschulen bzw. Universitäten
angefragt, ob ein solches Projekt dort von Interesse ist. Von 2 interessierten
Hochschulen hat eine ein fundiertes Angebot abgegeben. Dieses Angebot
beinhaltete die erforderliche Stadtbildanalyse, die Gestaltungssatzung selbst,
einen Masterplan und eine Publikation – Gestaltungsfibel. Der
Bearbeitungszeitraum für die genannten Punkte wurde auf ca. 12 Monate,
zuzüglich ca. 1 Monat für die Publikation veranschlagt und das gesamte
Bearbeitungshonorar auf 55.000 Euro zuzüglich Druckkosten der Publikation
festgelegt. Diese Summe beinhaltet noch nicht das Honorar für ein externes
Fachbüro, welches im Anschluss mit der Prüfung dieses Arbeitsergebnisses
beauftragt werden soll, sowie eine anschließende Vorstellung in der
Öffentlichkeit, die nach Auffassung der Verwaltung von externen Fachleuten
durchgeführt werden sollte.
Die
Verwaltung hat seinerzeit in der Sitzung am 14.08.2007 den Vorschlag gemacht
die Erarbeitung einer Neufassung der Gestaltungssatzung Innenstadt an ein
externes Büro abzugeben. Dieses hätte nach Angaben eines renommierten Büros ca.
15.000 Euro gekostet (einschließlich Vorstellung und Moderation).
Weiteres Vorgehen
Im Rahmen des
Stadtentwicklungskonzeptes stellt die Innenstadtentwicklung einer der
Schwerpunkte dar. Da die Gestaltungssatzung einer von mehreren Bausteinen der
Innenstadtentwicklung ist, schlägt die Verwaltung vor, die Gestaltungssatzung
Innenstadt zurückzustellen, bis ein Gesamtkonzept für die Innenstadt entwickelt
worden ist.
Der
Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.