Betreff
Neufassung der Gestaltungssatzung Innenstadt
Vorlage
149/2008
Aktenzeichen
FB 5.1 Sch
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Sitzungsvorlage Nr. 169/2008 hat die Verwaltung den Ausschuss für Umwelt und Stadtplanung in seiner Sitzung am 22.01.2008 in Kenntnis gesetzt, warum und in welchem Umfang eine Neufassung der Gestaltungssatzung Innenstadt erforderlich ist. Die daraus entstandene Diskussion ergab, dass (Auszug aus dem damaligen Protokoll:) „..... u.a. vom Ausschuss vorgeschlagen wurde, die zur Erstellung der neuen Gestaltungssatzung erforderlichen Arbeiten im Rahmen eines Projektes an Studenten zu vergeben und anschließend ein externes Fachbüro mit der Prüfung (u.a. der Rechtssicherheit) dieses Arbeitsergebnisses zu beauftragen. ...“

 

Die Verwaltung hat daraufhin bei mehreren Fachhochschulen bzw. Universitäten angefragt, ob ein solches Projekt dort von Interesse ist. Von 2 interessierten Hochschulen hat eine ein fundiertes Angebot abgegeben. Dieses Angebot beinhaltete die erforderliche Stadtbildanalyse, die Gestaltungssatzung selbst, einen Masterplan und eine Publikation – Gestaltungsfibel. Der Bearbeitungszeitraum für die genannten Punkte wurde auf ca. 12 Monate, zuzüglich ca. 1 Monat für die Publikation veranschlagt und das gesamte Bearbeitungshonorar auf 55.000 Euro zuzüglich Druckkosten der Publikation festgelegt. Diese Summe beinhaltet noch nicht das Honorar für ein externes Fachbüro, welches im Anschluss mit der Prüfung dieses Arbeitsergebnisses beauftragt werden soll, sowie eine anschließende Vorstellung in der Öffentlichkeit, die nach Auffassung der Verwaltung von externen Fachleuten durchgeführt werden sollte.

 

Die Verwaltung hat seinerzeit in der Sitzung am 14.08.2007 den Vorschlag gemacht die Erarbeitung einer Neufassung der Gestaltungssatzung Innenstadt an ein externes Büro abzugeben. Dieses hätte nach Angaben eines renommierten Büros ca. 15.000 Euro gekostet (einschließlich Vorstellung und Moderation).

Weiteres Vorgehen

Im Rahmen des Stadtentwicklungskonzeptes stellt die Innenstadtentwicklung einer der Schwerpunkte dar. Da die Gestaltungssatzung einer von mehreren Bausteinen der Innenstadtentwicklung ist, schlägt die Verwaltung vor, die Gestaltungssatzung Innenstadt zurückzustellen, bis ein Gesamtkonzept für die Innenstadt entwickelt worden ist.

 

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.