Betreff
Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für die Beschaffung eines Rüstwagens für die Feuerwehr (Genehmigung einer) Dringlichkeitstentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S.2 GO NW
Vorlage
146/2008
Aktenzeichen
6.12
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Aufgrund des Einsatzgebietes der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm und des Gefahrenpotentials ist die Vorhaltung eines Rüstwagens erforderlich, zumal dieser Bestandteil des Brandschutzbedarfsplanes der Stadt Schwelm ist. Das zur Zeit vorhanden Fahrzeug bzw. die notwendige Ausstattung ist inzwischen 21 Jahr alt und nur noch eingeschränkt nutzungsfähig.

Aus diesem Grunde wurden im Jahre 2006 Mittel in Höhe von 250.000 Euro für die erforderliche Neuanschaffung beantragt. Dieser Betrag beruhte auf Schätzungen die sich an seinerzeit bereits getätigten Beschaffungen anderer Städte orientierte.

Da die Ausschreibung europaweit erfolgen sollte, wurde die Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH (KuA) mit der Durchführung der Ausschreibung und des Vergabeverfahrens beauftragt. Auf der Grundlage der durch die hiesige Feuerwehr zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibung führte die KuA Anfang diesen Jahres eine Ausschreibung durch. Nach Auswertung der Angebote sowie einer Vergleichsvorführung übersandte die KuA Ende Juni diesen Jahres einen Vergabevorschlag. Danach  würde das Fahrzeug in der vorgeschlagenen Ausstattung insgesamt rd. 341.000 Euro kosten. Daraufhin überprüfte die Feuerwehr nochmals alle Ausstattungsvarianten und reduzierte diese um insgesamt rd. 12.000 Euro. Eine weitere kritische Überprüfung wurde zugesichert, kann aber nach Aussage der  Feuerwehr nicht mehr zu signifikanten Einsparungen führen.  Somit  beläuft sich die Differenz zwischen der geplanten/veranschlagten Ausgabe und der voraussichtlich tatsächlichen Ausgabe auf rd. 90.000 Euro. Diese Differenz beruht zum einen auf dem zwischenzeitlich erhöhten Mehrwertsteuer-Satz und zum anderen auf den in den vergangenen Jahren erheblich gestiegenen Kosten im Bereich der benötigten Materialien und konnte in dieser Form nicht vorhergesehen werden.

Nach dem Terminplan der KuA ist die Vergabeentscheidung bis Ende August 2008 zu treffen. Eine spätere Entscheidung würde den Ablauf der weiteren Beschaffung beeinträchtigen. Bei einer Neuausschreibung bzw. späteren Auftragsvergabe ist mit einer weiteren Kostensteigerung zu rechnen. Aus diesem Grunde soll die Auftragsvergabe kurzfristig erfolgen. Mit der Auslieferung des Fahrzeuges ist erst im Laufe des Jahres 2009 zu rechnen, so dass der Vorgang auch erst im nächsten Jahr kassenwirksam wird. Da für das Haushaltsjahr 2008 bereits Mittel in Höhe von 250.000 Euro vorgesehen wurden, ist zunächst eine überplanmäßige Bereitstellung eines Betrages in Höhe von 90.000 Euro –vorbehaltlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Umschichtung der Prioritätenliste- erforderlich. Zur haushaltstechnischen Abwicklung der Maßnahme soll im ersten Nachtrag zum Haushaltsplan 2008 der vorhandene Ansatz bei der Buchungsstelle 02.01.08/0019.783100 auf 0 gesetzt und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 340.000 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2009 erteilt werden.

 

Da die Auftragsvergabe – wie bereits ausgeführt – kurzfristig erfolgen muss, kann die planmäßige Sitzung des Rates der Stadt Schwelm nicht abgewartet werden. Daher ist eine Dringlichkeitsentscheidung dem § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NW durch den Hauptausschuss erforderlich.


Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

 

Bei der Buchungsstelle 02.01.08/0019.783100, Beschaffung von weiteren Fahrzeugen Feuerwehr wird eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 90.000 Euro bewilligt –vorbehaltlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörde-. Die Deckung erfolgt über Minderausgaben bei der Buchungsstelle 12.01.01/0005.785210 Endausbau Luisenstraße.

 

Wegen der Terminabläufe gilt dieser Beschluss als Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 1 GO NW

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat genehmigt die vom Hauptausschuss am 28.08.2008 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 1 GO NW zur Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für die Beschaffung eines Rüstwagens für die Feuerwehr.