Sachverhalt:
Aus der vorgesehenen bundes- und landesweiten Neustrukturierung des gesamten Funk- und Alarmierungswesens ergibt sich die zwingende Notwendigkeit der Umstellung der bisherigen technischen Ausstattungen auf digitale Funkkommunikation in den Bereichen Feuerschutz und Rettungsdienst.
Neben dem Hauptbereich „Digitalfunk“, der nach Fertigstellung das bisherige analoge Gleichwellenfunknetz („Richtfunkanbindung“) ablösen wird, ist der zweite Hauptpfeiler die „digitale Alarmierung“, mittels derer künftig die kommunalen Feuerwehren, der Rettungsdienst und der Krankentransport über entsprechende digitale Funkmelder (FME) alarmiert werden sollen.
Für die Errichtung / Aufrechterhaltung des gesamten Funknetzes (erforderlich für den Funkverkehr in allen aufgeführten Bereichen wie auch für den Katastrophenschutz) im Kreisgebiet ist der Ennepe-Ruhr-Kreis Verantwortungsträger.
Im Bereich der Alarmierung ist die Verantwortlichkeit zweigeteilt. Zum Einen hat der Kreis die entsprechende Rechnertechnik, Software und Funkmasten bereit zu stellen, zum Anderen müssen die kreisangehörigen Städte ihre Feuerwehrkräfte mit den entsprechenden Endgeräten (FME) ausstatten. Für die Bereiche des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes ist dieses wiederum Aufgabe des Kreises.
Hierfür werden FME benötigt, die bisher in analoger Funktionsweise von den Kommunen für die Feuerwehren beschafft worden sind, wobei die Gerätetypen und -marken durchaus variieren konnten.
Infolge der vorgesehenen kompletten Neustrukturierung wird eine einheitliche Verfahrensweise und technische Ausstattung gewährleistet, so dass künftig für alle Feuerwehren, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz gleiche digitale FME angeschafft werden, um alle analogen FME zu einem bestimmten Zeitpunkt ersetzen zu können.
Die Umrüstung von analoger auf digitale Funktionsweise ist aufgrund des Alters der FME sowie der hiermit verbundenen Umrüstungskosten wirtschaftlich nicht vertretbar.
Aus beschaffungstechnischen Gründen sowie zur Sicherstellung der Einheitlichkeit ist es notwendig, eine Gesamtbeschaffung aller FME über den Kreis durchzuführen. Nach Auslieferung der Endgeräte an die Kommunen soll eine Kostenerstattung an den Kreis erfolgen. .
Dieses erleichtert auch die notwendige und umfangreiche Programmierung der FME erheblich. Eine grundsätzliche Information bzw. Absprache hierzu wurde bereits mit den Leitern der Feuerwehren anlässlich der Kreisdienstbesprechung am 03.12.2007 getroffen.
Um dieses digitale Alarmierungssystem aufbauen zu
können, soll in 2008 eine Ausleuchtung des Kreisgebietes erfolgen und, dem
folgend, der Netzaufbau.
Parallel hierzu wird durch das Land NRW der Netzaufbau
Funk erfolgen; danach müssen notwendige Anbindungen erfolgen wie z. B. bei der
Technik der Kreisleitstelle und auch bei den Endgeräten in den Feuerwehren. In
diesem Bereich soll es ab 2009 zu einer gemeinsamen Beschaffung von Funkgeräten
kommen.
Betroffen sein werden hierbei
zunächst tragbare wie auch fest
eingebaute 4-m-Band-Geräte. Die für den Einsatzstellenfunk vorhandenen
2-m-Band-Funkgeräte werden nach der Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes in
den Folgejahren ausgetauscht.
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass bei
einer derartigen Beschaffung lediglich standardisierte Endgeräte zur
Beschaffung gelangen können; notwendige Migration, Ein-/ Umbauten in den
Wachen, Fahrzeugen etc. sowie ggf. erforderliches Material wird hierbei von
jeder Stadt eigenständig beauftragt und abgewickelt.
Eine Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die
Refinanzierung einer zentralen Beschaffung von digitalen FME durch den
Ennepe-Ruhr-Kreis ist somit in dem Jahr
2009 seitens der Kommunen erforderlich, wobei ggf. - soweit nicht alle Geräte
zeitgleich beschafft werden könnten - eine Veranschlagung für folgende
Haushaltsjahre sicher zu stellen bzw. vorzusehen ist.
Nach entsprechender, fortlaufender Information der
kreisangehörigen Städte erfolgte am 09.06.2008 im Rahmen der
Finanzdezernentenkonferenz eine Darstellung der vorgesehenen Verfahrensweise:
Der Kreis beschafft für den gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis die neuen FME, die den
Städten zur Verfügung gestellt werden. Finanzmittel hierfür sind im Haushalt
des Kreises für das laufende Haushaltsjahr 2008 bereit gestellt worden. Die
Kosten für die FME erstatten die Städte dem Kreis - allerdings zeitversetzt
erst im Jahre 2009 -. Hierzu ist in der v. g. Finanzdezernentenkonferenz allgemein und unter dem Vorbehalt
entsprechender Ratsbeschlüsse und eventuell erforderlicher Genehmigungen die Zustimmung
der (Stadt-)Kämmerer erfolgt.
Entsprechend den haushaltsrechtlichen Bestimmungen ist
es jedoch vorab erforderlich, die Bereitstellung von Haushaltsmitteln als
Verpflichtungsermächtigung in 2008 zu Lasten des Haushaltsjahres 2009 innerhalb
des Nachtragshaushaltsplans 2008 formell zu sichern. Hierbei ist für die
Beschaffung von digitalen FME sowie der beschriebenen Funkendgeräte ein
Gesamtbetrag von rd. 230.000 € vorzusehen. Für
den Austausch der 2 m- Band-Geräte (Einsatzstellenfunk) werden weitere 110.000
€ anfallen, hier wird derzeit von einer Beauftragung in 2009- und einer
Beschaffung in 2010 ausgegangen.    Die Beträge beruht auf einer Bedarfsermittlung bzw.
Kostenschätzung der Feuerwehr.
Dem Ennepe-Ruhr-Kreis gegenüber soll die
Refinanzierung bei kompletter Vorfinanzierung durch den Kreis (siehe weiter
oben) entsprechend bestätigt werden, wobei ein genauer Stückpreis je Gerät
aufgrund der noch nicht erfolgten Ausschreibung derzeit noch nicht benannt werden kann.
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Beschlussvorschlag:
- Die Einführung des Digitalfunks im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in der Stadt Schwelm wird vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung und des Vorliegens der erforderlichen aufsichtsbehördlichen Genehmigungen beschlossen.
- Die Sicherstellung der Finanzierung soll innerhalb des Nachtragshaushaltsplans 2008 durch Veranschlagung von Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der Jahre 2009 (230.000 €) und 2010 ( 110.000 €) erfolgen.
- Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Beschlussfassung des Rates der Stadt und Vorlage der Genehmigung der Aufsichtsbehörde dem Ennepe-Ruhr-Kreis die Erstattung der Kosten für die Beschaffung der Funkmeldeempfänger sowie der Funkendgeräte bis zu einer Gesamthöhe von 340 T € zuzusagen.