Betreff
Sportförderung nach den Sportförderrichtlinien (SFR) für das Jahr 2026
Vorlage
236/2026
Aktenzeichen
FB 220 - SGB 223 / Sh
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Bei der Buchungsstelle 08.01.01.531700 stehen für die Sportförderung nach den

Sportförderungsrichtlinien insgesamt 17.840,00 € pro Haushaltsjahr zur Verfügung.

 

Dieser Ansatz teilt sich wie folgt auf:

a) Förderung nach den Sportförderungsrichtlinien                                      15.940,00 €

b) Zuschuss Sportabzeichen Schüler               400,00 €

c) Zuschuss für Sportgeräte                           1.500,00 €

17.840,00 €

 

2010 wurde die Höhe der Zuschüsse nach den Sportförderrichtlinien reduziert. Die

Vorgabe der Kommunalaufsicht wurde daher erreicht.

 

Die Sportförderung 2026 stellt sich insgesamt pro Jahr wie folgt dar:

 

              a) Förderung nach den Sportförderungsrichtlinien:                       15.940,00 €

                  Aufteilung der Beträge siehe Anlage 1 zur Vorlage                         400,00 €

              b) Zuschuss an den Stadtsportverband für die Sport

                  Abzeichen-Abnahme bei den Schülerinnen und Schülern

              c) keine Antragstellungen

 

Gesamt:                                                            16.340,00 €

    

Darüber hinaus erhielt der Stadtsportverband für die Förderung des Breitensports

gem. Ratsbeschluss vom 13.06.2024 im Jahre 2026 einen Betrag in Höhe von 40.000,00 €.

 


 


Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg