Sachverhalt:
Bei der Buchungsstelle 08.01.01.531700 stehen für die Sportförderung nach den
Sportförderungsrichtlinien insgesamt 17.840,00 € pro Haushaltsjahr zur Verfügung.
Dieser Ansatz teilt sich wie folgt auf:
a) Förderung nach den Sportförderungsrichtlinien 15.940,00 €
b) Zuschuss Sportabzeichen Schüler 400,00 €
c) Zuschuss für Sportgeräte 1.500,00 €
17.840,00 €
2010 wurde die Höhe der Zuschüsse nach den Sportförderrichtlinien reduziert. Die
Vorgabe der Kommunalaufsicht wurde daher erreicht.
Die Sportförderung 2026 stellt sich insgesamt pro Jahr wie folgt dar:
a) Förderung nach den Sportförderungsrichtlinien: 15.940,00 €
Aufteilung der Beträge siehe Anlage 1 zur Vorlage 400,00 €
b) Zuschuss an den Stadtsportverband für die Sport
Abzeichen-Abnahme bei den Schülerinnen und Schülern
c) keine Antragstellungen
Gesamt: 16.340,00 €
Darüber hinaus erhielt der Stadtsportverband für die Förderung des Breitensports
gem. Ratsbeschluss vom 13.06.2024 im Jahre 2026 einen Betrag in Höhe von 40.000,00 €.
Der Bürgermeister In Vertretung gez. Schweinsberg |
