Betreff
Aktuelle Situation im Asyl
Vorlage
188/2026
Aktenzeichen
FB 220/SGB 222
Art
Berichtsvorlage


Sachverhalt:

 

Die Aufnahmequoten für die Stadt Schwelm stellen sich wie folgt dar:

Die Aufnahmequote für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren (Verteilstatistik FlüAG) liegt bei 99,63 % = 447 Personen (Stand 28.08.2026). Danach sind noch 2 Personen aufzunehmen, um eine 100 % Erfüllung (= 449 Personen) zu erreichen.

Bei der Aufnahmeverpflichtung von bereits anerkannten Asylbewerbern (Verteilstatistik Wohnsitzauflage) liegt die Erfüllungsquote (Stand 30.08.2026) bei 99,54 % (= 244 Personen). Danach wäre noch ein weiterer Flüchtling bis zur Erfüllung der Quote von 100 % (= 245 Personen) aufzunehmen.

Bei der Versorgung, Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA) hat die Stadt Schwelm zum Stichtag 25.08.2026 die Aufnahmeverpflichtung zu 121,5 % (= 15 minderjährige Flüchtlinge) übererfüllt. Aktuell sind keine weiteren ausländischen unbegleiteten Minderjährigen aufzunehmen.

Die tabellarische und graphische Entwicklung der Flüchtlingszahlen sowie die Darstellung der Herkunftsländer zum Stichtag 31.08.2026 ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.

In der Gemeinschaftsunterkunft Kaiserstraße sind aktuell 23 Personen (12 Flüchtlinge und 11 Obdachlose) untergebracht. In der Gemeinschaftsunterkunft Theodor-Heuss-Straße halten sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Flüchtlinge auf. Die dort zuletzt untergebrachte 9-köpfige Großfamilie konnte zum 01.08.2026 eigenen Wohnraum anmieten.

Des Weiteren hat die Stadt 32 Wohnungen im gesamten Stadtgebiet für die Unterbringung von Flüchtlingen angemietet, die überwiegend belegt sind.

Wie bereits in der Sitzungsvorlage 064/2026 mitgeteilt, sollen Flüchtlinge aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland eingereist sind, zukünftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten. Nach aktuellem Kenntnisstand ist das Gesetz immer noch nicht final verkündet. Es bleibt daher abzuwarten, zu welchem Datum dieser Rechtskreiswechsel tatsächlich erfolgt und wie viele Personen aus dem Leistungsbezug des SGB II in den Leistungsbezug nach dem AsylbLG wechseln.




Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Marcus Kramann