Sachverhalt:
Die Aufnahmequoten
für die Stadt Schwelm stellen sich wie folgt dar:
Die Aufnahmequote für Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren (Verteilstatistik
FlüAG) liegt bei 99,63 % = 447 Personen (Stand 28.08.2026). Danach sind
noch 2 Personen aufzunehmen, um eine 100 %
Erfüllung (= 449 Personen) zu erreichen.
Bei der Aufnahmeverpflichtung von bereits anerkannten Asylbewerbern (Verteilstatistik
Wohnsitzauflage) liegt die Erfüllungsquote (Stand 30.08.2026) bei 99,54 %
(= 244 Personen). Danach wäre noch ein weiterer Flüchtling bis zur Erfüllung
der Quote von 100 % (= 245 Personen) aufzunehmen.
Bei der Versorgung, Betreuung und Unterstützung von unbegleiteten
ausländischen Minderjährigen (UMA) hat die Stadt Schwelm zum Stichtag
25.08.2026 die Aufnahmeverpflichtung zu 121,5 % (= 15 minderjährige
Flüchtlinge) übererfüllt. Aktuell sind keine weiteren ausländischen
unbegleiteten Minderjährigen aufzunehmen.
Die tabellarische und graphische Entwicklung der Flüchtlingszahlen sowie
die Darstellung der Herkunftsländer zum Stichtag 31.08.2026 ist der beigefügten
Anlage zu entnehmen.
In der Gemeinschaftsunterkunft Kaiserstraße sind aktuell 23 Personen (12
Flüchtlinge und 11 Obdachlose) untergebracht. In der Gemeinschaftsunterkunft
Theodor-Heuss-Straße halten sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Flüchtlinge
auf. Die dort zuletzt untergebrachte 9-köpfige Großfamilie konnte zum
01.08.2026 eigenen Wohnraum anmieten.
Des Weiteren hat die Stadt 32 Wohnungen im gesamten Stadtgebiet für die
Unterbringung von Flüchtlingen angemietet, die überwiegend belegt sind.
Wie bereits in der Sitzungsvorlage 064/2026 mitgeteilt, sollen
Flüchtlinge aus der Ukraine, die nach dem 1. April 2025 nach Deutschland
eingereist sind, zukünftig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) erhalten. Nach aktuellem Kenntnisstand ist das Gesetz immer noch
nicht final verkündet. Es bleibt daher abzuwarten, zu welchem Datum dieser
Rechtskreiswechsel tatsächlich erfolgt und wie viele Personen aus dem
Leistungsbezug des SGB II in den Leistungsbezug nach dem AsylbLG wechseln.
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Der Bürgermeister In Vertretung gez. Marcus Kramann |
