Sachverhalt:
Die Fraktionen CDU,
SPD und SWG.BFS haben den in der Anlage beigefügten gemeinsamen Antrag zur
Einführung der Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingebracht.
Die Verwaltung hat
ihre Ausführungen hinsichtlich der Einführung der Bezahlkarte in der
Berichtsvorlage 185/2026 – Evaluation zur Einführung der Bezahlkarte im AsylbLG
dargelegt.
Beschlussvorschlag:
Gemäß dem
gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU, SPD und SWG.BFS wird die Verwaltung
beauftragt,
a)
die
Bezahlkarte für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) in der Stadt Schwelm umgehend einzuführen und
b)
die
hierfür erforderlichen organisatorischen und technischen Voraussetzungen zu
schaffen sowie eine 0,5 VZÄ mit kw-Vermerk in den Stellenplan 2027/2028
aufzunehmen.
c)
Über den
Umsetzungsstand ist der zuständige Fachausschuss zu informieren.
