Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 16.06.2026 stellt die AfD-Fraktion die in der Anlage beigefügte Anfrage zum Thema Zuwanderung, Flüchtlinge und kommunale Kosten in Schwelm. In dieser Berichtsvorlage werden die Fragen der AfD-Fraktion wie folgt beantwortet:
1.Haushaltsansätze 2026
Im städtischen Haushalt werden nur die Ausgaben für die Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) veranschlagt. Für Personen mit befristetem Aufenthaltsstatus (z.B. § 24 Aufenthaltsgesetz) und Zuwanderer aus Südosteuropa im Rahmen der EU-Freizügigkeit die ggfs. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) – Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) oder dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) –-Sozialhilfe – (SBGXII) erhalten, werden die Leistungen direkt über den Kreishaushalt abgewickelt.
Im Haushalt 2026 sind Gesamtausgaben im Produkt 05.03.01 für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG in Höhe von 2.161.000,00 € sowie Gesamterträge in Höhe von 1.007.500,00 € veranschlagt. Bei diesen Ansätzen handelt es sich um Prognosen; hinsichtlich der tatsächlichen Ausgaben in diesem Bereich wird auf den Controllingbericht (Stand 30.06.2026) und den dortigen Erläuterungen verwiesen.
2. Kommunaler Eigenanteil
Zu dem nicht refinanzierten Eigenanteil im Haushaltsjahr 2026 für den Asylbereich kann erst nach Erstellung des Jahresabschlusses 2026 in 2027 eine seriöse Antwort erteilt werden.
3. Entwicklung der Zuweisungszahlen
2024 26 Zuweisungen im Asylbereich
2025 5 Zuweisungen im Asylbereich
Im Jahr 2024 waren 279 Personen (Stichtag 31.12.2024) aus Bulgarien und Rumänien gemeldet, im Jahr 2025 waren es 286 Personen aus diesen beiden Ländern.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für zugewanderte Personen aus Südosteuropa (hier Bulgarien und Rumänien) wurden in 2024 und 2025 nicht aufgewandt. Für diesen Personenkreis bestand ggfs. eine Leistungsberechtigung nach dem SGB II.
4.
Personenbestand zum Stichtag 31.10.2025
Zur
besseren Vergleichbarkeit der angefragten Zahlen wurde der Stichtag 31.12.2025
gewählt.
Zum 31.12.2025
waren insgesamt 29.064 Personen mit Hauptwohnung in Schwelm gemeldet. Es
handelt sich hierbei um eine Auswertung aus dem städtischen Meldeverfahren
(nicht IT.NRW). Hier kommt es zu Abweichungen, da IT NRW auf Grundlage des
Zensus die Meldezahlen der Meldeämter fortschreibt.
|
Einwohner Stand
31.12.2025 |
Personen
mit lfd. Asylverfahren |
Personen
mit anerkanntem Schutzstatus |
Personen
mit befristetem Schutzstatus |
Personen
aus Südosteuropa (Bulgarien/Rumänien) |
|
29.064 |
28 |
751 |
487 |
286 |
|
100 % |
0,1 % |
2,58 % |
1,68 % |
0,98 % |
5. Unterbringungskosten 2026
Welche Kosten im Jahr 2026 tatsächlich für Unterbringung von Asylbewerbern, geduldeten Personen und Personen mit anerkanntem Schutzstatus aufzuwenden sind, kann seriös erst nach Erstellung des Jahresabschlusses 2026 im Laufe des Jahres 2027 mitgeteilt werden. Eine differenzierte Aufschlüsselung für diese Personenkreise ist bei den Haushaltsansätzen nicht vorgesehen und kann daher auch nicht erfolgen. Personen aus Südosteuropa mussten bisher nicht untergebracht werden.
Für den Haushalt 2026 wurden aufgrund von Prognosen im Asylbereich die Haushaltsansätze für die Unterbringungskosten (HHSt. 05.03.01.533912, ….914, …923 und …943) in Höhe von 457.500,00 € gebildet.
Einige Personen, die in den städtischen Unterkünften oder
Wohnungen untergebracht werden, beziehen Leistungen nach dem SGB II oder
verfügen über eigenes Einkommen. Daher sind bei den Unterbringungskosten, die
dadurch vereinnahmten Erträge (HHSt. 05.03.01.421113 sowie 05.04.04.432100) in
Abzug zu bringen.
Bei diesen Positionen wurden Gesamterträge von 145.000,00 € eingeplant.
Bezüglich der aktuellen Entwicklung wird auch hier auf den Controllingbericht (Stand 30.06.2026) verwiesen.
Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass in der Gemeinschaftsunterkunft Kaiserstraße sowohl Obdachlose sowie Flüchtlinge untergebracht werden. Aktuell halten sich dort 22 Personen auf (10 Obdachlose und 12 Flüchtlinge). Somit sind die dort aufgewendeten Kosten prozentual auf Flüchtlinge und Obdachlose aufzuteilen. Aus Verwaltungsvereinfachung werden die gesamten Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen, Obdachlosen und anderen Unterbringungsfällen (z.B. infolge eines Hausbrandes) aus dem Produkt 05.03.01 getätigt.
Die Unterhaltungskosten für die Gemeinschaftsunterkünfte Kaiserstraße und Theodor-Heuss-Straße werden aus dem Bereich Administratives Immobilienmanagement (FB 329 über die Produkte 01.01.13 und 01.01.17 getätigt. Hinsichtlich des refinanzierten und nicht refinanzierten Anteils ist keine Aufschlüsselung möglich.
Grundsätzlich ist hierzu auszuführen, dass die Kommune für jeden Asylbewerber, der sich im laufenden Asylverfahren befindet gemäß § 4 des Gesetzes über die Zuweisung und Aufnahme ausländischer Flüchtlinge (Flüchtlingsaufnahmegesetz – FlüAG) eine monatliche pauschalierte Landeszuweisung in Höhe von 1.013,00 € erhält. Hiervon sind alle anfallenden Kosten (u.a. Geldbetrag, Barbetrag, Kosten der Unterkunft, Krankenkosten etc.) durch die Kommune zu bestreiten. Wird der Asylantrag eines Flüchtlings abgelehnt und dieser erhält eine Duldung, wird der Kommune eine Einmalpauschale in Höhe von 12.000,00 € für die weiteren im Laufe des Aufenthaltes anfallenden Kosten überwiesen.
6. Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
Der Stadt
Schwelm entstehen keine Kosten für die Inobhutnahme unbegleiteter
Minderjähriger Ausländer (UMA). Die aufgewendeten Kosten werden im Nachgang
(zeitlich versetzt) vom Land erstattet. Darüber hinaus erhält die Stadt Schwelm
eine Verwaltungskostenpauschale. Die Einnahmen und Ausgaben sind im Produkt
06.03.03 – abgebildet.
Im Jahr
2025 stellten sich die Aufwendungen und Erträge für die UMA´s wie folgt dar:
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Haushaltsstelle |
|
Rechnungsergebnis
2025 |
|
06.03.03.422101 |
Erstattung Land |
1.210.840,07 € * |
|
06.03.03.448102 |
Verwaltungskostenpauschale |
115.808,43 € |
|
06.03.03.533201 |
Aufwand UMA |
775.369,97 € |
*incl.
Nachzahlung aus Vorjahren
7. Kosten der Unterkunft (KdU)
Hinsichtlich der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft für den Bereich Asyl wird auf die Ausführungen unter Punkt 5 Abs. 4 verwiesen.
Über die Unterkunftskosten für Bürgergeldempfänger mit ausländischer Staatsangehörigkeit kann keine Auskunft erteilt werden. Die Anfrage ist für den SGB II Bereich an den Ennepe-Ruhr-Kreis zu richten.
8. Folgekosten in städtischen Bereichen
Zu der Frage, ob und welche Folgekosten in verschiedenen städtischen Bereichen entstehen, kann keine Aussage getroffen werden, da hierzu keine Erhebungen dieser Daten vorgenommen werden.
9. Förderprogramme und Ko-Finanzierung
Die Bereiche Soziales und Jugend nutzen keine Förderprogramme für diesen Personenkreis.
Aufgrund
gesetzlicher Vorgaben wird im Schulbereich seit Jahren Herkunftssprachlicher
Ergänzungsunterricht (HSU) und Deutsch als Zweitsprache (DaZ) in den Schwelmer
Schulen angeboten. Im Jahr 2025 sind hierfür 5.879,71 € aufgewendet worden. Für
2026 wurde ein Betrag in Höhe von rd. 18.000,00 € eingeplant. Diese Mittel sind
ausschließlich kommunal zu finanzieren.
Im Bereich
des Offenen Ganztages an den Grundschulen (OGS) erhält die Stadt Schwelm seit
einigen Jahren für die Förderung von Flüchtlingskindern zweckgebundene
Zuwendungen. Im Schuljahr 2025/2026 betrug der OGS-Zuschuss für
Flüchtlingsfamilien 10.768,00 €. Diesem Ertrag stehen Aufwendungen in der
gleichen Höhe gegenüber. Für das Schuljahr 2026/2027 wurden Zuwendungen in Höhe
von 11.092,00 € eingeplant.
10. Rückblick 2025
Produkt 05.03.01 – Hilfen für Asylbewerber
Die geplanten und tatsächlichen Erträge und Aufwendungen in 2025 stellen sich wie folgt dar:
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05.03.01 Erträge geplant |
1.007.500,00 € |
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05.03.01 Erträge tatsächlich |
741.685,57
€ |
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05.03.01 Aufwendungen geplant |
2.182.000,00 € |
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05.03.01 Aufwendungen tatsächlich |
1.352.780,44 € |
In 2025 betrug der städtische Eigenanteil 611.094,87 €.
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Der Bürgermeister In Vertretung
gez. Marcus Kramann |
