Betreff
Bereitstellung überplanmäßiger Ausgaben für die Sicherung des IT-Bereiches (Genehmigung) einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1GO
Vorlage
130/2008
Aktenzeichen
GM Gr.
Art
Dringlichkeitsvorlage

Sachverhalt:

Im doppischen Produktplan 2008 sind im Teilfinanzplan bei Buchungsstelle 01.01.13/0016.785110 (Sicherungsmaßnahmen IT-Bereich) 181.000 € veranschlagt.

 

Der Fachingenieur hat am 29.05.2008 ein auf die notwendigste Ausstattung be-schränktes Konzept mit einer neuen Kostenschätzung vorgelegt. Nach diesem Konzept soll der Serverraum in der Druckerei endgültig hergerichtet werden.

Das Konzept beinhaltet aber nur die Grundlagenermittlung.

 

Bei der Planung und Kostenkalkulation in den Jahren 2005/2006 aufgrund der Risikoanalyse einer Fachfirma aus Mai 2005 war nicht vorhersehbar, dass die technische Ausrüstung des Backup-Serverraumes so fachspezifisch sein wird, dass der Fachingenieur nicht nur mit dem Erstellen eines Konzeptes, sondern auch mit dem Erstellen der Ausschreibungsunterlagen für alle Gewerke und der technischen Ausrüstung sowie der Auftragsvergabe (Fachingenieurauftrag) betraut werden muss.

Eine Ausschreibung entsprechend dem Fachingenieur-Konzeptes durch die TBS AöR wird wegen fehlenden einschlägiger Fachkenntnisse in Übereinstimmung aller Beteiligen (TBS AöR, FB 1/ADV-Abteilung und GM) als nicht realisierbar erachtet; die bauliche Herrichtung des Raumes durch die TBS AöR ist dagegen unproblematisch. Durch die umfassende Einschaltung eines Fachingenieurs entstehen zusätzlich Honorarkosten in Höhe von 31.000 €. Weitere zusätzliche Kosten in Höhe von rd. 8.900 € entstehen außerdem durch einen neuen Anstrich des Raumes (Spezialfarbe) und durch die Reinigung, weil der Raum „staubfrei“ sein muss.

Nach neuester Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtkosten für die Sicherung des IT-Bereiches auf rd. 220.000 €, die sich wie folgt zusammensetzen:

 

Kostenschätzung lt. Fachingenieur vom 29.05.08      159.325,00 €

Honorarkosten für den Fachingenieur für die Erstellung der Ausschrei-

bungsunterlagen etc.  31.000,00 €

    

Bereits durchgeführte Arbeiten:

(Maurer, Erdarbeiten, Türeinbau)    9.257,59 €

Noch durchzuführende Arbeiten:

Maurerarbeiten (Sockel/Wand Keller VG I, Glasbausteine Vordach) 6.120,00 €       

Schlosserarbeiten (Gitterzaun Vordach)    4.700,00 €

Malerarbeiten (Spezialfarbe aufbringen, Fensterbank / Decke entfernen)     7.900,00 €

Reinigungsarbeiten (Reinigungskraft)   1.000,00 €

 

Aufwand insgesamt 219.302,59 €

Z.Zt. im Etat 2008 bereitgestellt 181.000,00 €

Dringend benötigter Mehrbedarf rd. 39.000,00€

 

Die sofortige Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel im Teilfinanzplan bei Buchungsstelle 01.01.13/0016.785110 ist erforderlich, damit die für die dringend notwendige Sicherung des IT-Bereiches erforderlichen Aufträge erteilt werden können. Deshalb können die planmäßigen Sitzungen des Hauptausschusses und des Rates nicht abgewartet werden. Außerplanmäßige Sitzungen sind im Hinblick auf die Sommerferien Sommerferien nicht möglich, so dass eine Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied erforderlich ist.

 


Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag für den Bürgermeister und ein weiteres Ratsmitglied:

Zur Sicherung des IT-Bereiches werden im Teilfinanzplan bei Buchungsstelle 01.01.13/0016.785110  überplanmäßig 39.000 € bereitgestellt.

Die Deckung der zusätzlich bereitgestellten Auszahlungsmittel erfolgt durch

Minderauszahlungen bei den Buchungsstellen

 

01.01.13/0002.785110  „Sonstige Hochbauinvestitionen VG I“          in Höhe von 27.500 €

sowie

01.01.13/0057.785110 „Weitere Hochbauinvestitionen Realschule“ in Höhe von 11.500 €

 

 

Datum: 04.07.2008

 

 

 

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                                Dr. Jürgen Steinrücke                 Gerd Philipp

                                      Bürgermeister                        Ratsmitglied

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 04.07.2008 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Bewilligung von überplanmäßigen Auszahlungsmitteln über 39.000 €   im Teilfinanzplan bei Buchungsstelle 01.01.13/0016.785110 zu genehmigen.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat genehmigt die vom Bürgermeister und einem Ratsmitglied am 04.07.2008 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Bewilligung von überplanmäßigen Ausgabemitteln über 39.000 € im Teilfinanzplan bei Buchungsstelle 01.01.13/0016.785110.