Betreff
Antrag des JAEB zur Beleuchtung von Kinderspielplätzen
Vorlage
095/2026
Aktenzeichen
221.1.05
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Kinderspielplätze in Schwelm sind nach verschiedenen Kategorien zu unterscheiden:

 

·     Kleinkindspielflächen

·     altersgemischte Spielflächen

·     Jugendspielflächen

 

An diesen Spielflächen sind verschiedene Schilder angebracht, welche die Nutzungszeiten definieren. Diese sind von der Altersstruktur der Nutzer, der Art der Anlage und der möglichen Lärmbelastung der Anwohner abhängig. Eine „Tag und Nacht-Nutzung“ ist nicht vorgesehen und in den meisten Fällen für Anwohner auch nicht zumutbar.

 

Außerdem sollen alle Nutzer, auch die Kinder, die der Aufsichtspflicht der Eltern unterliegen, nicht motiviert werden, zu dunklen Nachtzeiten die Wege zu den Spielflächen zu begehen. Aus Sicht des Kinderschutzes ist eine Nutzung nach Einbruch der Dunkelheit abzulehnen.

 

Eine Einrichtung von Beleuchtungsanlagen zur Nutzung nach Einbruch der Dunkelheit wird seitens der Verwaltung aus den genannten Gründen für nicht sinnvoll erachtet. Die finanziellen Auswirkungen zu diesem Anliegen werden daher nicht weiter geprüft.

 

Antrag von Frau Y. Ergen:

 

Beim Durchlesen der (Sitzungs-)Unterlagen ist mir aufgefallen, wie sehr die Kinder Wert auf eine lebhafte Stadt und ausreichende Spielräume legen. Ein besonders zentraler Aspekt dabei ist die Nutzung der bestehenden Spielplätze, gerade in den dunklen Wintermonaten.

 

Daher halte ich es für dringend notwendig, die Spielplätze mit einer verbesserten und kindgerechten Beleuchtung auszustatten, um sie länger nutzbar zu machen. Dies trägt nicht nur zur Sicherheit bei, sondern steigert auch die Aufenthaltsqualität in der Stadt und ist ein entscheidender Schritt hin zu einer wirklich kinderfreundlichen Kommune.

 

Ich würde mich freuen, wenn dieser Punkt in den Beratungen berücksichtigt werden kann.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag wird abgelehnt.