Sachverhalt:
Die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz tritt ab dem Schuljahr 2026/2027 in Kraft. Die Verwaltung plant die Betreuungsstruktur und wird ausreichend Kapazitäten zur Ganztagsbetreuung anbieten können.
Neben der Ganztagsbetreuung bis 16.00 Uhr sowie der Übermittagsbetreuung bis 13.20 Uhr, besteht der Wunsch aus der Elternschaft nach einer Betreuung bis 14.00 Uhr inkl. Mittagessen. Die Kurzbetreuung stellt ein freiwilliges Angebot dar und wird pro Schule nur mit einem jährlichen Pauschalbetrag von 7.500,00 € bezuschusst. Die Schülerzahl ist dabei unerheblich.
Zuschüsse pro Betreuungskind erhält die Kommune nur bei einer Betreuung bis mindestens 15.00 Uhr. Hier beträgt der aktuelle Fördersatz für das Schuljahr 2026/2027 1.521,00 € und steigt pro Schuljahr um 3 % an. Eine Betreuungszeit bis 13.20 Uhr bzw. 14.00 Uhr muss daher kostendeckend gestaltet werden. Die aktuelle Berechnung ist als Anlage hinterlegt.
Um eine Übermittagsbetreuung kostendeckend anbieten zu können sind Elternbeiträge von 75,00 € bis 13.20 Uhr sowie 115,00 € bis 14.00 Uhr erforderlich. Aktuell besteht noch kein Landeserlass zur Umsetzung flexibler Abholzeiten. Eine Neustrukturierung und Einführung einer neuen Betreuungszeit führt zu einer Entlastung der Ganztagsbetreuungsstruktur bis 16.00 Uhr und ermöglicht Eltern eine neue Wahlmöglichkeit in der Betreuung.
Der Essensbeitrag beträgt aktuell 75,00 €. Die Stadtverwaltung empfiehlt die Einführung einer neuen Betreuungszeit sowie der Anpassung des Elternbeitrags. Die finanziellen Auswirkungen können aktuell nicht verlässlich prognostiziert werden, da sie von den Anmeldungen abhängen und finden Berücksichtigung in der Etatplanung 2027.
Beschlussvorschlag für JHA, SchA, HFA:
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm die Einführung einer neuen Kurzbetreuung an den Schwelmer Grundschulen bis 14.00 Uhr zu beschließen und den Elternbeitrag auf 115,00 € festzusetzen.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat der Stadt Schwelm beschließt die Einführung einer neuen Kurzbetreuung an den Schwelmer Grundschulen bis 14.00 Uhr und setzt den Elternbeitrag auf 115,00 € fest.
