Sachverhalt:
Die Haus- und Badeordnung muss in verschiedenen Bereichen angepasst werden. Neben organisatorischen Gründen steht die Sicherheit der Badegäste an erster Stelle. Es sind zunehmend mehr Nichtschwimmer und Badegäste mit schlechten Schwimmfähigkeiten zu verzeichnen.
Im Grundschulbereich können über 40 Prozent der Schüler der dritten Klasse keine Schwimmfähigkeit nachweisen. Des Weiteren ist eine zunehmende Sorglosigkeit der Aufsichtspersonen zu verzeichnen. Somit wurden die Zutrittsregelungen angepasst, um die Sicherheit zu erhöhen.
Weiter wurde die Mediennutzung erweitert und ein Verbot der Nutzung definiert.
Es gibt zunehmend Anfragen von gewerblichen Anbietern zur Nutzung des Hallenbades. Die Stadtverwaltung empfiehlt die Öffnung für gewerbliche Angebote, um das Hallenbad wirtschaftlicher betreiben zu können. Für die Nutzung sind klare Regeln definiert und eine Nutzung ist nur als Ergänzung zu sehen. Die aktuellen Schwimmzwecke haben auch zukünftig immer Vorrang.
Die Änderungen in der neuen Haus- und Badeordnung sind in der Anlage gelb markiert.
Beschlussvorschlag:
Die neue Haus- und Badeordnung für das Hallenbad Schwelm wird beschlossen.
