Betreff
Bekanntgabe von Haushaltsüberschreitungen
Vorlage
067/2026
Aktenzeichen
111/Bc
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr 2026 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind alle von der Kämmerin genehmigten Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.

 

Zuletzt wurden mit Sitzungsvorlage Nr. 085/2025 vom 29.04.2025 die Haushalts-überschreitungen für folgende Zeiträume bekannt gegeben:

 

Haushaltsjahr 2024 (für den Zeitraum ab 21.10.2024 bis zum 09.04.2025)

Haushaltsjahr 2025 (für den Zeitraum ab 01.01.2025 bis zum 09.04.2025).

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 20.000,00 € (Erheblichkeitsschwelle laut Haushaltssatzung der Stadt Schwelm) werden dem Rat lediglich in Listenform zur Kenntnis gegeben. Gemäß Ratsbeschluss vom 27.11.2014 (Sitzungsvorlage Nr.: 210/2014) werden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 10.000 € zusätzlich näher erläutert.

 

Ab 10.04.2025 wurden für das Haushaltsjahr 2025 insgesamt folgende Haushaltsüberschreitungen genehmigt:

 

HHJ

Zeitraum

Ergebnisplan

Finanzplan

Gesamt

Bemerkungen

2025

10.04.2025 – 26.01.2026

913.249,51 €

39.404,59

952.654,10

Anlage 1 + 2

 

Diese von der Kämmerin oder dem Bürgermeister genehmigten Haushaltsüberschreitungen werden zur Kenntnisnahme vorgelegt.