Sachverhalt:
Nach § 9 der Haushaltssatzung der Stadt Schwelm für das Haushaltsjahr 2026 in Verbindung mit § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind alle von der Kämmerin genehmigten Haushaltsüberschreitungen dem Rat zur Kenntnis vorzulegen.
Zuletzt wurden mit Sitzungsvorlage Nr. 085/2025 vom 29.04.2025 die Haushalts-überschreitungen für folgende Zeiträume bekannt gegeben:
Haushaltsjahr 2024 (für den Zeitraum ab 21.10.2024 bis zum 09.04.2025)
Haushaltsjahr 2025 (für den Zeitraum ab 01.01.2025 bis zum 09.04.2025).
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 20.000,00 € (Erheblichkeitsschwelle laut Haushaltssatzung der Stadt Schwelm) werden dem Rat lediglich in Listenform zur Kenntnis gegeben. Gemäß Ratsbeschluss vom 27.11.2014 (Sitzungsvorlage Nr.: 210/2014) werden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 10.000 € zusätzlich näher erläutert.
Ab 10.04.2025 wurden für das Haushaltsjahr 2025 insgesamt folgende Haushaltsüberschreitungen genehmigt:
HHJ | Zeitraum | Ergebnisplan | Finanzplan | Gesamt | Bemerkungen |
2025 | 10.04.2025 – 26.01.2026 | 913.249,51 € | 39.404,59 | 952.654,10 | Anlage 1 + 2 |
Diese von der Kämmerin oder dem Bürgermeister genehmigten Haushaltsüberschreitungen werden zur Kenntnisnahme vorgelegt.
