Betreff
Interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Rechnungsprüfung zwischen der Stadt Schwelm und dem Ennepe-Ruhr-Kreis
Vorlage
118/2008
Aktenzeichen
G I
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Auf Antrag der FDP-Fraktion vom 20.12.2006 hat der Hauptausschuss am 22.01.2007 und nachfolgend der Rat am 08.02.2007 folgenden Beschluss gefasst:

„Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Stadt Schwelm mit der Stadt Ennepetal die Aufgaben der Rechnungsprüfung gemeinsam erledigen kann. Zusätzlich soll auch eine diesbezügliche Zusammenarbeit mit dem Kreis erörtert werden. Als Grundlage der Überlegungen sollen die Erfahrungsberichte der Städte Gevelsberg/Sprockhövel sowie Herdecke/Wetter herangezogen werden.“

In der Sitzung des Hauptausschusses am 15.03.2007 berichtete Bürgermeister Dr. Steinrücke, dass die Antwort der Stadt Ennepetal auf eine entsprechende Anfrage, die Aufgabe der Rechnungsprüfung gemeinschaftlich zu erledigen, ablehnend war.

In der Folge wurden weitere Gespräche mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis mit dem Ziel, Voraussetzungen für eine interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Rechnungsprüfung zu entwickeln, geführt. Neben dem oben erwähnten Beschluss des Rates waren auch die positiven Erfahrungen der Städte Gevelsberg, Sprockhövel, Wetter und Herdecke bei der gemeinsamen Aufgabenerledigung Motive für diese Gespräche.

Seit dem Frühjahr 2007 wurde in die Gespräche zwischen dem Kreis und der Stadt Schwelm auch die Stadt Hattingen einbezogen. Eine Entscheidung steht dort allerdings noch aus, sie wird aber maßgeblich von einer positiven Entscheidung in Schwelm abhängen.

Derzeitiger Sachstand ist, dass für die Stadt Schwelm die Möglichkeit gesehen wird, mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis gem. § 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit den §§ 1 und 23 ff des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) in der zur Zeit gültigen Fassung eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgabe der Rechnungsprüfung zu schließen. Nach Vorstellung der beiden Stadtverwaltungen soll die Aufgabenwahrnehmung durch den Kreis zum 01.01.2009 beginnen.

 

Eckpunkte

 

1. Ãœbertragung der Aufgaben, Aufgabenumfang

a.  Die Rechnungsprüfung des Ennepe-Ruhr-Kreises nimmt die örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Schwelm wahr, wobei die grundsätzliche Zuständigkeit hierfür bei der Stadt Schwelm verbleibt. Übernommen werden die Aufgaben gem. § 103 GO NRW sowie die in der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Schwelm in der geltenden Fassung aufgeführten Aufgaben mit der Maßgabe, dass die Prüfung von Organisationen, an denen die Stadt beteiligt ist, nur gegen gesondert zu entrichtende Gebühren vorgenommen werden.

b.  Für die Durchführung der Aufgaben nach 1.a soll die Rechnungsprüfung des Ennepe-Ruhr-Kreises gem. § 104 Abs. 1 GO NRW unmittelbar dem Rat der Stadt Schwelm unterstellt werden und ihm unmittelbar verantwortlich sein. Die von der Stadt Schwelm übernommenen/gestellten Bediensteten sollen mit Abschluss dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß § 104 Abs. 2 GO NRW zu Prüfern des Ennepe-Ruhr-Kreises bestellt werden. Zu klären ist noch die Frage, ob die Bediensteten der Stadt Schwelm auf dem Wege der Personalgestellung oder durch Wechsel in den Dienst des Ennepe-Ruhr-Kreises von diesem übernommen werden. Beamten- und ggf. arbeitsrechtliche Bestimmungen, Regelungen der Mitbestimmung sowie nach dem LGG (Landesgleichstellungsgesetz) sind zu beachten.

c.  Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Schwelm bedient sich bezüglich der Erfüllung seiner Aufgaben der Rechnungsprüfung des Ennepe-Ruhr-Kreises. Die Rechnungsprüfung des Ennepe-Ruhr-Kreises nimmt an der/den Sitzung(en) des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Schwelm teil.

d.  Die Rechnungsprüfung des Kreises kann sich bei der Wahrnehmung der vorstehendenAufgaben Dritter (z.B. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) bedienen. Die erforderliche Zustimmung ist von der Stadt beim Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt einzuholen.

 

2. Personal, Arbeitsplätze

a.  Die Stadt Schwelm und der Ennepe-Ruhr-Kreis gehen davon aus, dass für die Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfung bei der Stadt Schwelm durch den Ennepe-Ruhr-Kreis insgesamt 2,5 Prüfersteilen benötigt werden. Darin enthalten ist die technische Prüfung mit einem Stellenanteil von 0,5. Ein Jahr nach Beginn der tatsächlichen Aufgabenwahrnehmung wird der erforderliche Personalbedarf von den Vertragsparteien überprüft und ggf. einvernehmlich neu festgesetzt. Für das Erprobungsjahr wird von einer Ausstattung mit 3 Stellen ausgegangen, was der derzeitigen Besetzung (ohne Leitungsanteil und Schreibdienst) entspricht. Die endgültige Ermittlung und Festsetzung erfolgt im zweiten Jahr nach der Aufgabenübernahme.

b.  Zur Durchführung der Aufgaben nach 1. übernimmt der Ennepe-Ruhr-Kreis von der Stadt Schwelm die unter 2.a genannten 2,5 Prüfer/-innen. 0,5 Stellen sollen vom Kreis gestellt werden.

c.  Die Leiterin oder der Leiter der Rechnungsprüfung des Ennepe-Ruhr-Kreises entscheidet, welche Dienstkräfte im Einzelfall zur Erfüllung der Aufgaben eingesetzt werden.

 

3. Verschwiegenheit

Die Mitarbeiter(innen) der Rechnungsprüfung des Ennepe-Ruhr-Kreises sind verpflichtet, über die Angelegenheiten der Stadt Schwelm, über die sie bei ihrer Prüftätigkeit Kenntnis erlangen, gegenüber den Organen und Dienststellen des Kreises Verschwiegenheit zu bewahren. Im Übrigen gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

 

4. Kostenersatz und Abrechnung

a.  Die Stadt Schwelm zahlt an den Ennepe-Ruhr-Kreis für die Aufgabenwahrnehmung eine Jahrespauschale. Die Höhe der Jahrespauschale, die die Jahrespersonal- und Sachkosten abdeckt, ist zwischen den zwischen der Stadt Schwelm und dem Ennepe-Ruhr-Kreis auf der Grundlage der von der KGSt ermittelten “Kosten eines Arbeitsplatzes“ noch auszuhandeln (Jahrespersonal- und Sachkosten). Nach Fortschreibung der „Kosten eines Arbeitsplatzes“ durch die KGSt wird eine Anpassung der Werte vorgenommen.

b.  Die im Zusammenhang mit der Beauftragung Dritter entstehenden Kosten trägt die Stadt Schwelm.

 

5. Versicherungsschutz

a.  Die Mitarbeiter(innen) der Rechnungsprüfung des Ennepe-Ruhr-Kreises werden bei der Durchführung der Aufgaben im Auftrag der Stadt Schwelm tätig. Sie werden im Rahmen der Vermögenseigenschadenversicherung als Vertrauenspersonen mitversichert. Weitere Einzelheiten sind je nach Status (Kreis- oder Stadtmitarbeiter) noch festzulegen.

 

6. Beginn und Dauer der Vereinbarung

a.  Die Vereinbarung soll am Tage nach der Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg und der Bekanntmachung im Amtsblatt, frühestens jedoch zum 01.01.2009 wirksam werden.

b.  Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung soll für die Dauer von drei Jahren gelten. Die Geltungsdauer soll sich um jeweils ein Jahr gelten, wenn sie nicht von einem der Vertragspartner spätestens ein Jahr vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich gekündigt wird.

c.  Im Falle der Kündigung werden sich die Vertragsparteien einvernehmlich festzulegen, wie mit den nach 2.a für die Stadt Schwelm eingerichteten Stellen beim Ennepe-Ruhr-Kreis verfahren wird.

 

7. Kostenvergleich

Im Haushaltplan der Stadt Schwelm sind für das Produkt 01.01.06 „Rechnungsprüfung“ Aufwendungen von insges. rd. 299.00 € eingeplant. Davon entfallen rd. 21.600 € auf Kosten der überörtlichen Prüfung durch das GPA.

In den verbleibenden rd. 277.00 € sind rd. 39.000 € für interne Leistungsverrechnung vorgesehen, die bei einer gemeinsamen Lösung weitgehend entfielen. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen kann davon ausgegangen werden, dass die Kostenerstattung an den Kreis im ersten Jahr etwa den Aufwendungen der Stadt entsprechen. Verbesserungen bleiben aber anzustreben.

Derzeit nicht quantifizierbar sind Synergieeffekte, die sich aus der Zusammenarbeit für die drei Verwaltungen ergeben werden. Sie werden von den Gesprächsteilnehmern erwartet und sollten zunächst zur Erhöhung der Effektivität verwendet werden.

Die bisher für die techn. Prüfung der TBS erfolgte Kostenerstattung soll (mittelbar oder unmittelbar) beibehalten werden und damit den Personalaufwand neutralisieren.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der in der Begründung dargestellten Eckpunkte eine öffentlichrechtliche Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgabe der örtlichen Rechnungsprüfung der Stadt Schwelm durch den Ennepe-Ruhr-Kreis zu erarbeiten, mit dem Kreis abzustimmen und diese den zuständigen Gremien der Stadt Schwelm zu Beschlussfassung vorzulegen.