Betreff
Bestellung zur Schriftführung für den Schulausschuss
Vorlage
051/2026
Aktenzeichen
SG 223 Ps
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW hat der Schulausschuss für die aufzunehmenden Niederschriften über die von ihm gefassten Beschlüsse Schriftführer*innen zu bestellen bzw. abzuberufen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, Frau Petra Weidenbach und Frau Margit Passehl zu Schriftführerinnen für den Schulausschuss zu bestellen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Frau Petra Weidenbach und Frau Margit Passehl werden zu Schriftführerinnen für den Schulausschuss bestellt.