Betreff
Drosselstraße südlich Westfalendamm - Geschwindigkeitsbegrenzung
Vorlage
117/2008
Aktenzeichen
FB 5.1 Sd
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

In dem als Anlage 1 beigefügtem Schreiben vom 06.05.2008 weisen Anwohner der Drosselstraße (Übersichtsplan s. Anlage 2)  auf die aktuelle Verkehrssituation im Bereich Drosselstraße 19 bis 31 hin. Verursacht durch Baustellenfahrzeuge der Baustelle südlich von Haus Nr. 31 und Motorroller kommt es immer häufiger zu kritischen Situationen.

 

Der Abschnitt der Drosselstraße südlich Haus Nr. 19 ist tatsächlich sehr schmal (ca. 3,00 m Breite) und ohne Gehweg (s. Anlage 3). Deshalb können dort keine Poller eingebaut werden. Wegen des starken Gefälles werden auch keine Fahrbahnschwellen befürwortet.

 

Um dennoch auf das Geschwindigkeitsniveau einwirken zu können, empfiehlt die Verwaltung, während der Baustellenzeit für den betreffenden Abschnitt durch Verkehrszeichen 274-51 StVO als zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 km/h anzuordnen. Derzeit befindet sich der Straßenabschnitt in einer Tempo 30 – Zone.

 

Nach fernmündlicher Rücksprache am 19.05.2008 mit der Kreispolizeibehörde wird die Maßnahme von dort aus wegen der fehlenden Gehwege begrüßt.

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Abschluss der Baumaßnahme Drosselstraße 33 in dem Abschnitt Drosselstraße 21 bis 31 die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Beschilderung auf 10 km/h zu begrenzen.

 


1.        Anschreiben Antragsteller (1 Seite)

2.        Ãœbersichtsplan Stadtgebiet (1 Seite)

3.        Lageplan Drosselstraße (1 Seite)