Sachverhalt:
In dem als Anlage 1 beigefügtem Schreiben vom 06.05.2008 weisen Anwohner der Drosselstraße (Übersichtsplan s. Anlage 2) auf die aktuelle Verkehrssituation im Bereich Drosselstraße 19 bis 31 hin. Verursacht durch Baustellenfahrzeuge der Baustelle südlich von Haus Nr. 31 und Motorroller kommt es immer häufiger zu kritischen Situationen.
Der
Abschnitt der Drosselstraße südlich Haus Nr. 19 ist tatsächlich sehr schmal
(ca. 3,00 m Breite) und ohne Gehweg (s. Anlage 3). Deshalb können dort keine
Poller eingebaut werden. Wegen des starken Gefälles werden auch keine
Fahrbahnschwellen befürwortet.
Um
dennoch auf das Geschwindigkeitsniveau einwirken zu können, empfiehlt die
Verwaltung, während der Baustellenzeit für den betreffenden Abschnitt durch
Verkehrszeichen 274-51 StVO als zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 km/h
anzuordnen. Derzeit befindet sich der Straßenabschnitt in einer Tempo 30 –
Zone.
Nach
fernmündlicher Rücksprache am 19.05.2008 mit der Kreispolizeibehörde wird die
Maßnahme von dort aus wegen der fehlenden Gehwege begrüßt.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Abschluss der Baumaßnahme Drosselstraße 33 in dem Abschnitt Drosselstraße 21 bis 31 die zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Beschilderung auf 10 km/h zu begrenzen.
1.
Anschreiben Antragsteller
(1 Seite)
2.
Ãœbersichtsplan
Stadtgebiet (1 Seite)
3.
Lageplan Drosselstraße (1
Seite)