Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Schwelm hat mit Beschluss vom 27.11.2025 bereits überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 569.900,00 € auf der o. g. Haushaltsstelle bereitgestellt.
Darüber hinaus wurde zwischenzeitlich ein kostenintensiver Einzelbetreuungsfall zuständigkeitshalber an das Jugendamt der Stadt Schwelm abgegeben. Für die Erstattung der entstandenen Aufwendungen muss die Stadt Schwelm aufkommen. Die Kostenerstattungen an andere Jugendämter (§89a SGB VIII) sind nicht verlässlich planbar. Hierdurch wird der Haushalt vorbehaltlich einer finalen Prüfung des abgebenden und des nun zuständigen Jugendamtes mit 540.000,00 € mehr belastet.
Beschlussvorschlag:
Auf der Haushaltsstelle 06.03.03.533200 werden für das Haushaltsjahr 2025 weitere überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 540.000,00 € bewilligt.
Deckungsvorschlag:
Die Deckung ist durch Mehrerträge/-einnahmen bzw. Minderaufwand/-auszahlungen gewährleistet.
06.03.03.421100 | Ersatz von sozialen Leistungen außerhalb von Einrichtungen | 208.300,00 € |
06.03.03.422100 | Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen | 60.900,00 € |
06.03.03.422102 | Ersatz von sozialen Leistungen in Einrichtungen UMAs | 36.000,00 € |
06.03.03.448102 | Kostenerstattungen/-umlagen v Land (UMA) | 10.900,00 € |
16.01.02.551701 | Zinsaufwendungen aus Liquiditätskrediten an Kreditinstitute | 223.900,00 € |
|
| 540.000,00 € |
Finanzielle Auswirkungen:
Die Darstellung der finanziellen Auswirkungen ergibt sich aus dem oben dargelegten
Sachverhalt.
Auswirkungen auf das Klima:
X neutrale Auswirkungen
Begründung:
| Der Bürgermeister gez. Langhard |
