Sachverhalt:
Nach den Vorschriften des Gemeindehaushaltsrechts sind der Stellenplan (Anlagen 1-4) und die Stellenübersichten (Anlagen 5-8) Anlagen des Haushaltsplans.
Die Haushaltseinbringung erfolgt in der Sitzung des Rates am 29.01.2026.
Vorab soll in der Sitzung des Hauptausschusses am 15.01.2026 eine erste Vorberatung des Stellenplanes ermöglicht werden.
Der Stellenplan ist in die Abschnitte A: Beamte und B: Tarifbeschäftigte (unterteilt in Tarifbeschäftigte allgemein und Notfallsanitäter/innen sowie Tarifbeschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst) untergliedert.
Der Stellenplan (Anlagen 1-4) zeigt die Stellenanzahl zum 01.01.2026 im Vergleich zum 01.01.2025 sowie die am 30.06.2025 besetzten Stellen.
In den Stellenübersichten (Anlagen 5-8) sind die Stellenanteile in den jeweiligen Besoldungs- und Vergütungsgruppen den Produkten zugeordnet, so dass die personelle Ausstattung der Produkte transparent wird. Diese Stellenanteile werden in den Haushalt übernommen.
Die Gesamtzahl der Stellen verändert sich zum Stellenplan 2025 wie folgt:
Stellenplan 2025 374,29
Stellenzuwachs 5,40
Stellenreduzierung 5,28
Stellenveränderungen 0,31
Stellenplan 2026 374,72
Veränderung Stellenplan 2025 | 2026 0,43
Die im Rahmen der Haushaltskonsolidierung angestrebte Verringerung des Personalbestandes um 2,00 Vollzeitzeitstellen konnte nicht erreicht werden, da unter anderem der Personalbestand an gesetzliche Vorgaben und gestiegene Fallzahlen angepasst werden musste. Beispielhaft sind hier der Bereich Feuerwehr und der Bereich Jugend, Familie und Soziales zu nennen. (2,00 Vollzeitstellen).
Im Bereich des betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements (BEM) wurde ein Antrag der Gleichstellungsbeauftragten in ihrer Funktion als Beauftragte für das Betriebliche Wiedereingliederungsmanagement berücksichtigt und eine Aufstockung um den Stellenanteil von 0,4 Stellen aufgenommen.
Die im HSK dargestellte pauschale Reduzierung der Personalkosten um 120.000 € kann daher für das Jahr 2026 zunächst nicht umgesetzt werden.
Der aus den Vorjahren bewährte Ansatz und politischer Konsens, die im Jahr 2026 neu zu besetzenden Ausbildungsstellen bereits vor der abschließenden Genehmigung des Haushaltes auszuschreiben wurde fortgeführt. Begründet ist dieser Ansatz in einer möglichst frühen Ausschreibung der Ausbildungsplätze; in der Regel 10 Monate vor Ausbildungsbeginn.
Bezüglich der neu zu besetzenden Ausbildungsstellen
- Bachelor of Laws - Kommunalverwaltung (2),
- Bachelor of Arts – Soziale Arbeit | Schwerpunkt Kommunal (1)
- Verwaltungsfachangestellte/r (4),
- Gärtner/in (2)
sind die Ausschreibungen durchgeführt und es wurde bereits mit den Auswahl- /Stellenbesetzungsverfahren begonnen.
Weitere Erläuterungen zum Stellenplan 2026 erfolgen aus Datenschutzgründen im nicht öffentlichen Teil mit der Vorlage 031/2026/1.
