Sachverhalt:
Die Verkehrszeichen auf der B 7 (Talstraße/Berliner
Straße) sowie auf der B 483 (Hattinger Straße) für das Verkehrsverbot für LKW
auf der L 551 Hattinger Straße wurden im Jahr 1997 auf Beschluss des AUS zur
Verkehrsentlastung der Hattinger Straße (nördliche Fahrtrichtung) eingerichtet.
Auf Veranlassung der Polizei – zur Durchsetzung des
Verkehrsverbotes und Über-wachung / Ahndung – wurden im Mai 2001 zusätzlich
Verbotsschilder für Fahrzeuge über 7,5 t beidseitig in der Hattinger Straße im
Einmündungsbereich B 7 (Berliner Straße/Talstraße) in nördlicher Richtung
aufgestellt.
Bei der Verkehrsschau der Stadt Schwelm am 12.12.2002, an der Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg, der Kreispolizeibehörde, der Polizeiinspektion Süd, der Straßenbaulastträger, des Ennepe-Ruhr-Kreises und der Verwaltung teilgenommen haben, wurde festgestellt, dass die Verbotsschilder teilweise wieder entfernt werden müssen, da es sich bei der Strecke B7 (Talstraße) - aus Richtung Wuppertal kommend - über die Hattinger Straße bis zum Autobahnkreuz Wuppertal-Nord um eine Bedarfsumleitung (U 61) für die Autobahn A 1 handelt. Nach Auffassung der Bezirksregierung hat die überörtliche Umleitungsregelung aus Fahrtrichtung Wuppertal unbedingten Vorrang vor einem örtlichen LKW-Fahrverbot. Insofern besteht für die Verwaltung kein Entscheidungsspielraum.
Nach Erörterung dieser Angelegenheit wurde seinerzeit
in der Verwaltung entschieden, dass die von der Bezirksregierung „angeregte“
Wegnahme der Beschilderung vorerst nicht umgesetzt werden soll. Im Falle einer
Rückmeldung der Bezirksregierung sollte die Angelegenheit erneut geprüft
werden.
Mit Schreiben vom 08.04.2008 hat nunmehr die
Bezirksregierung Arnsberg der Stadt Schwelm mitgeteilt, dass die Beschilderung
für das Verkehrsverbot für LKW auf der L 551 Hattinger Straße wegen der
bestehenden Autobahnbedarfsumleitung (U 61) abgebaut werden muss.
Der Aufforderung der Bezirksregierung Arnsberg zum
entsprechenden Beschilderungsabbau ist nachzukommen.
Lediglich auf der B 7 Talstraße (Fahrtrichtung Ennepetal) müsste als Sofortmaßnahme das Verkehrsverbot auf dem Weg-/Vorwegweiser überklebt werden.
Die gleichen Verkehrsverbote auf dem Weg- und Vorwegweiser der B 7 (Berliner Straße) aus Richtung Ennepetal kommend und auf der Hattinger Straße aus Richtung Innenstadt kommend können dagegen bestehen bleiben.
Die Verbotsschilder für Fahrzeuge über 7,5 t
beidseitig in der Hattinger Straße im Einmündungsbereich B 7 (Berliner
Straße/Talstraße) in nördlicher Richtung müssen entfernt werden.
Die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen für die
bestehende Autobahnbedarfsum-leitung (U 61) wären somit erfüllt.
Beschlussvorschlag:
Der Aufforderung der Bezirksregierung Arnsberg zum Abbau der Beschilderung für das Verkehrsverbot für LKW auf der L 551 Hattinger Straße soll entsprochen werden.
Schreiben der
Bezirksregierung Arnsberg vom 08.04.2008 (1 Seite)